2.34.2 (ma11p): 2. Einstellung der Zahlungen von Besatzungskosten.

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2. Einstellung der Zahlungen von Besatzungskosten3.

3

In einem Schreiben an den RMbesGeb. vom 14. 12. erklärt sich der RFM bereit, zur Bestreitung von Besatzungsausgaben nochmals 20 Mio GM für die Zeit vom 15. bis 31.12.23 zur Verfügung zu stellen. Zugleich wiederholt der RFM seine in der Sitzung des Rhein-Ruhr-Ausschusses vom 2. 12. abgegebene Erklärung, daß er wegen mangelnder Deckungsmöglichkeiten nach dem 1.1.24 keine Mittel für unmittelbare Zahlungen an die Besatzungstruppen mehr bereitstellen könne. Diese Erklärung müsse er auch für den Fall aufrechterhalten, „daß die Bemühungen, mit den all. Mächten zu einer Verständigung über die Einstellung der Besatzungskosten zu gelangen, bis zum 1.1.24 zu keinem Erfolg geführt haben sollten“. Nach diesem Zeitpunkt sollen nur noch Entschädigungszahlungen an die Bevölkerung des besetzten Gebiets auf Grund des Okkupationsleistungs- und des Besatzungspersonenschädengesetzes erfolgen (R 43 I /229 , Bl. 234 f.).

Dagegen weist der RMbesGeb. in einem ausführlichen Schreiben an das AA und den RFM vom 19. 12. auf die schweren finanziellen, innen- und außenpolitischen Schäden hin, welche die vom RFM beabsichtigte Einstellung der Besatzungsausgaben zur Folge haben müsse. Eine solche Maßnahme würde unweigerlich mit einem finanziellen Mißerfolg enden, da die Besatzungsmächte sich die benötigten Mittel erfahrungsgemäß durch Requisition beschaffen würden. Sollte die RReg. trotzdem und ohne Rücksicht auf das Ergebnis der Verhandlungen mit den Besatzungsmächten die Zahlungseinstellung beschließen, so habe sie die Pflicht, die Bevölkerung und die Beamtenschaft des besetzten Gebiets unverzüglich auf die dann zu erwartende Gefährdung ihrer Sicherheit und ihres Eigentums hinzuweisen, damit die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln rechtzeitig getroffen werden können. In außenpolitischer Hinsicht sei zu erwarten, daß die frz. und belg. Reg. die Zahlungseinstellung als ein Wiederaufleben des passiven Widerstandes auffassen und mit dieser Begründung die von dt. Seite eingeleiteten Schritte zu einer Verständigung ablehnen. Der RMbesGeb. kommt zu dem Ergebnis, daß die Besatzungskostenfrage in erster Linie „eine politische Machtfrage“ sei, die von der RReg. unter den gegebenen Umständen nicht einseitig durch Kabinettsbeschluß, sondern nur im Einvernehmen mit den Besatzungsmächten gelöst werden könne. „Für den Herrn Reichsminister der Finanzen ergibt sich hieraus die zwingende Notwendigkeit, mit den Ausgaben für die Besatzungsarmeen zunächst zu rechnen und sie trotz der schlechten Finanzlage des Reiches in sein Finanzprogramm aufzunehmen.“ (R 43 I /229 , Bl. 251-264).

Oberbürgermeister Dr. Adenauer sprach im Auftrage sämtlicher politischen und wirtschaftlichen Parteien des Rheinlandes die Bitte aus, unter keinen Umständen jetzt eine Einstellung der Zahlungen von Besatzungskosten vorzunehmen.

[144] Der Reichsminister des Auswärtigen gab einen Überblick über die politische Lage. Er betonte, daß es das Auswärtige Amt begrüßen würde, wenn sich ein Weg ergäbe, um eine Einstellung der Zahlungen der Besatzungskosten zu vermeiden4.

4

Lt. Aktenvermerk der Rkei vom 22. 12. teilte LegR v. Friedberg (AA) mit, daß in der Besatzungskostenfrage zunächst in London „vorsichtig sondierende Schritte“ unternommen worden seien, deren Ergebnis das AA abwarten wolle, bevor es in Paris und Brüssel in dieser Angelegenheit vorstellig werde (R 43 I /229 , Bl. 239).

Der Reichsminister des Innern gab seiner Auffassung dahin Ausdruck, daß ein Unterschied zwischen dem alt- und neubesetzten Gebiet nicht gemacht werden solle5.

5

In einer Eingabe der Stadt Essen vom 20. 12. an den RK wird namens der Kommunalverbände des Sanktions- und Einbruchsgebiets die Forderung erhoben, daß bei der Zuteilung finanzieller Mittel zur Bestreitung von Besatzungsausgaben keinerlei Unterschied zwischen dem alt- und neubesetzten Gebiet gemacht werden dürfe (R 43 I /229 , Bl. 271-273).

Ministerialdirektor v. Brandt erinnerte an die Erklärung des Herrn Reichsfinanzministers vom 7. Dezember6, wonach das Reich nicht mehr in der Lage sei, die Besatzungskosten zu tragen. Er sei nicht befugt, an dieser Erklärung etwas zu ändern, immerhin würde die Frage weiter geprüft werden.

6

Gemeint ist anscheinend die Besprechung mit Vertretern des besetzten Gebiets am 7. 12. (Dok. Nr. 12).

Der Kanzler versicherte, daß die Reichsregierung bezüglich des besetzten Gebietes das größte Wohlwollen walten lassen werde. Man dürfe aber sich keinem zu großen Optimismus hingeben, denn er sehe vorerst tatsächlich keinen Weg, um die für die Besatzungskosten erforderlichen Geldmittel flüssig zu machen.

Ministerialdirektor Miller teilte mit, daß die Kosten für das altbesetzte Gebiet 120 Millionen, für das neubesetzte 30 Millionen, im ganzen also 150 Millionen für 3 Monate ausmachten.

[145] Der Kanzler gab zum Schluß die Erklärung ab, daß die Reichsregierung nunmehr die Frage zur Entscheidung bringen werde. Die vorgebrachten Wünsche würden nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

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