2.35.9 (ma11p): 9. Mitteilungen des Reichswirtschaftsministers über a) Entschädigung an Mitglieder des Reichswirtschaftsrats, b) rheinische Goldnotenbank.

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9. Mitteilungen des Reichswirtschaftsministers über
a) Entschädigung an Mitglieder des Reichswirtschaftsrats,
b) rheinische Goldnotenbank.

a) Der Reichswirtschaftsminister bat das Kabinett, zur Kenntnis zu nehmen, daß die Ressorts sich über die Entschädigung der Mitglieder des Reichswirtschaftsrats geeinigt hätten. Die Freifahrkarten für Mitglieder des Reichswirtschaftsrates würden mit dem 31. Dezember aufhören. Nur dem sozialpolitischen, dem finanz- und wirtschaftspolitischen Ausschuß des Reichswirtschaftsrats sowie dem Vorstande würden Freifahrkarten belassen werden. Die Anzahl dieser Karten belaufe sich auf ungefähr 6010.

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Mit Schreiben vom 19. 12. an die Rkei teilte der RWiM die mit dem Vorstand des RWiR vereinbarten „Ersparnismaßnahmen beim Vorläufigen RWiR“ mit, die ab 1924 in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Bestimmungen: 1. Freifahrkarten erhalten nur noch der Vorstand sowie die ordentlichen Mitglieder des wirtschaftspol., des sozialpol. und des finanzpol. Ausschusses. 2. Der Vorstand wird die Vollversammlung nur nach Fühlungnahme mit der RReg. einberufen (das Plenum ist seit dem 29.6.23 nie mehr zusammengetreten). 3. Von den Ausschüssen tagen nur der wirtschaftspol., der sozialpol., der finanzpol. und der Wohnungsausschuß. 4. Die Ausschüsse behandeln im allgemeinen nur Angelegenheiten, über die ein Gutachten von der RReg. angefordert wird. Will ein Ausschuß eine Angelegenheit im Wege der Initiative behandeln, so bedarf er der Zustimmung des Vorstandes; dieser trifft seine Entscheidung nach Fühlungnahme mit dem zuständigen RMin. (R 43 I /1194 , Bl. 303 f.). S. hierzu die VOen über die Entschädigung der Mitglieder des Vorl. RWiR vom 10. 1. und 26.3.24 (RGBl. II, S. 36  und 85).

In einem Schreiben an den RK vom 23.7.24 teilt der ADGB folgenden Beschluß seines Bundesausschusses mit: „Der Abbau des Vorl. RWiR hat für die Vertretung der wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Interessen der Arbeiter eine unhaltbare Lage geschaffen, die mit längerer Dauer immer unerträglicher wird. Über zwei Drittel der Mitglieder des RWiR sind seit Beginn des Jahres ihrer Rechte beraubt und von jeder Mitarbeit ausgeschaltet. Den Ausschüssen, die noch tagen dürfen, ist das Recht der Initiative genommen. Plenarsitzungen haben seit länger als Jahresfrist nicht stattgefunden. Die wichtigsten Wirtschaftsfragen werden ohne die in der Verfassung des Reiches vorgesehene Mitwirkung des RWiR entschieden. Mehrere Gesetzesvorlagen, die ihm früher zur Begutachtung unterbreitet wurden, hat die RReg. unerledigt wieder zurückgezogen. Die längere Aufrechterhaltung dieses Zustandes ist unvereinbar mit Art. 165 der RV. […] Der Bundesausschuß des ADGB erhebt die dringende Forderung an die RReg. und den RT, dem gegenwärtigen unwürdigen Zustand, den der dezimierte und entrechtete Vorl. RWiR darstellt, baldigst ein Ende zu machen und ein dem Gutachten des Vorl. RWiR [vom Nov. 1923] entsprechendes Gesetz über den endgültigen RWiR ungesäumt zu beschließen, bis dahin aber die für die volle Arbeitsfähigkeit des Vorl. RWiR erforderlichen Mittel zu bewilligen.“ (R 43 I /1195 , Bl. 20 f.). In seiner Antwort an den ADGB vom 12.9.24 führt der RWiM u. a. aus: Die beim RWiR eingeführten Ersparnismaßnahmen seien bei der Lage des Reichshaushalts unumgänglich gewesen. „Die Beschränkungen des Initiativrechts der Ausschüsse war nicht zu vermeiden, weil zahlreiche Anträge dieser Art dem Bestreben der RReg. entgegengewirkt hätten, gesetzgeberische Maßnahmen zurückzustellen, deren finanzielles Erfordernis mit der notwendigen Sparsamkeit nicht vereinbar war.“ Die Vorarbeiten für die Bildung des endgültigen RWiR würden nach Möglichkeit beschleunigt; vorerst seien die Sachbearbeiter jedoch durch dringende Reparationsfragen in Anspruch genommen (R 43 I /1195 , Bl. 28-30; hier weitere Materialien). Erst Mitte 1925 legt das RWiMin. einen Referentenentwurf für ein Gesetz über den RWiR vor.

[150] b) Zur Frage der Rheinischen Goldnotenbank vertrat der Reichswirtschaftsminister die Auffassung, es sei am besten, wenn der Reichskanzler in einem Briefe an Louis Hagen den Standpunkt der Reichsregierung darlege11.

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S. das Schreiben des RK an Hagen vom 22. 12. (Dok. Nr. 36).

Ministerialdirektor Schäffer machte sodann noch einige Ausführungen über einzelne Fragen betr. die Rheinische Goldnotenbank. Er vertrat die Auffassung, daß eine Änderung des Bankgesetzes nötig sei. Er führte aus, daß man sich über die Einheit der künftigen rheinischen Goldnote noch nicht ganz im klaren sei. Stinnes vertrete die Auffassung, daß die Einheit unbedingt unter der Einheit der konkurrierenden Nachbarstaaten, also der Schweiz, Frankreichs und Belgiens liegen müsse. Die Reichsbank wolle ein Gutachten über diese Frage erstatten. Es sei am zweckmäßigsten, wenn diese Frage in dem Schreiben an Hagen offen gelassen werde. Was die Bedingungen betreffe, unter denen die Reichsregierung der Goldnotenbank ihre Genehmigung erteilen wolle, so seien diese Bedingungen als untrennbare Einheit aufzufassen. Die Herren der Kölner Bankenvereinigung wollten die Bedingungen der Reichsregierung ihren französischen Konsorten mitteilen.

Das Kabinett nahm von diesen Ausführungen Kenntnis.

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