2.9.2 (ma11p): II. Rhein-Ruhrfragen.

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II. Rhein-Ruhrfragen.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß man heute sich vor allem mit den politischen Fragen des besetzten Gebietes befassen und in diesen Fragen zu einer Klärung kommen müsse.

Generalkommissar Schmid verlas sodann die bisher von dem Reichskabinett zu den Hauptfragen des besetzten Gebiets gefaßten Beschlüsse in der vom Ministerium für die besetzten Gebiete abgefaßten Formulierung1:

1

Das RMinbesGeb. (wahrscheinlich Generalkom. Schmid) hatte eine vom 5. 12. datierte „Übersicht über die Hauptfragen des besetzten Gebiets und die Entscheidungen des Kabinetts“ gefertigt (R 43 I /190 , Bl. 104-105b). Diese „Übersicht“ – im folgenden auch als „Richtlinien“ bezeichnet – bringt Schmid Punkt für Punkt zur Verlesung.

„1. Währungsfragen.

a) Einführung der Rentenmark.

Die amtliche Einführung im besetzten Gebiet soll nicht erfolgen, weil nach dem bisherigen Verhalten der Besatzungsbehörden die Gefahr der Beschlagnahme besteht und weil die Fundierung der Rentenmark im besetzten Gebiet bis jetzt weder erfolgt noch in Aussicht gestellt ist.

b) Gewährung von Rentenmarkkrediten an die Wirtschaft.

Die Entscheidung muß der Rentenbank selbst überlassen bleiben. Die Reichsregierung hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.

c) Notgeldannahme durch die Reichsbank.

Die seitherige Notgeldwirtschaft im besetzten Gebiet muß unbedingt so schnell als möglich zu Ende geführt werden, weil sie eine völlige Zerrüttung der Währung mit sich bringt. Jedoch soll das Reichsbankdirektorium ersucht werden, sich auf der Grundlage der Vorschläge des Reichswährungskommissars Dr. Schacht mit den Vertretern des besetzten Gebiets über einen kurzfristigen Übergang zu verständigen.

d) Schaffung wertbeständigen Notgelds.

Die unverzügliche Schaffung von wertbeständigem Notgeld auf der vom[40] Reichsminister der Finanzen gebotenen Grundlage soll mit allem Nachdruck durchgesetzt werden. Den Gemeinden des besetzten Gebietes soll durch Notverordnung die Befugnis beigelegt werden, im Wege eines einfachen Gemeindebeschlusses die Zahlung aller Abgaben und Gebühren an die Gemeinde mit wertbeständigem Notgeld anzuordnen.“

Das Kabinett stimmte diesen Formulierungen zu.

e) Stellungnahme zur rheinischen Goldnotenbank.

Generalkommissar Schmid teilte mit, daß das Schicksal der Goldnotenbank gefährdet sei. Die Geldbedingungen seien ungünstig, die Geldgeber zögen sich zurück.

Der Reichswährungskommissar machte darauf aufmerksam, daß die Herren Stinnes, Klöckner und Vögler ihm erklärt hätten, daß die Goldnotenbank nicht mehr geschaffen werden solle.

Ministerialdirektor Bail wies demgegenüber darauf hin, daß Herr Wiedemann ihm mitgeteilt habe, das Projekt der rheinischen Goldnotenbank solle nicht fallen gelassen werden. Über den Charakter der Bank könne man nicht zweifelhaft sein; die Bank bedeute den Anfang einer Währungsbank.

Generalkommissar Schmid regte darauf an, die Stellungnahme der Reichsregierung zur Frage der rheinischen Goldnotenbank noch etwas hinauszuschieben, bis entschieden sei, ob die Goldnotenbank geschaffen werden solle2.

2

Über die vorstehende Erörterung findet sich in den Akten des Pr. Justizmin. folgende Aufzeichnung vom 6. 12.: „In der gestrigen gemeinschaftlichen Sitzung des RKab. und des PrStMin. wurde die Frage der Gründung einer rheinischen Goldnotenbank erörtert. Aus den widersprechenden Mitteilungen der Herren RM Dr. Jarres, Währungskom. Dr. Schacht und MinDir. Dr. Bail war nicht mit Bestimmtheit zu entnehmen, in welchem Stadium sich die Gründung befindet; es scheint, daß einerseits die Franzosen die ihnen angebotene 30%ige Beteiligung am Gründungskapital als zu gering bezeichnet, andererseits einzelne Großindustrielle ihre Zusage zurückgezogen haben. Jedenfalls steht soviel fest, daß die Gründung nicht schon in der allernächsten Zeit erfolgen wird. Die Bank ist vorläufig nicht als Währungsbank, sondern als Kreditbank geplant. Es wurde aber darauf hingewiesen, daß naturgemäß das Bestreben der Bank sein werde, auch die Regulierung der Währung in die Hand zu bekommen, und daß dadurch erhebliche Schwierigkeiten für die Rbk entstehen werden. Die Frage nach der Stellung der RReg. zu dem Plane wurde vom RIM dahin beantwortet, man werde die Bank weder erlauben noch verbieten. Allerdings sei zweifelhaft, ob diese dann in das Handelsregister eingetragen werden könne. Die Frage, welche Folgen die Ausgabe von Banknoten ohne staatliche Genehmigung haben werde, wurde nicht erörtert, ist anscheinend auch vom RKab. noch nicht erwogen.“ (P 135/1673).

Das Kabinett stimmte dieser Anregung zu.

Generalkommissar Schmid verlas sodann weiter folgende Richtlinien zu

„2. Finanzfragen.

a) Schaffung von Einnahmen aus dem besetzten Gebiet.

Die Finanz- und insbesondere die Steuergesetze und Verordnungen des Reichs sollen sowohl der Rheinlandkommission wie dem General Degoutte vorgelegt werden3.

3

Seit der Ausweisung des Reichskommissars für die besetzten Gebiete (17.4.23) hatte eine Vorlage dt. Gesetze und Verordnungen bei der Irko nicht mehr stattgefunden. Der RMbesGeb. teilte dazu mit Schreiben vom 26. 11. an die Rkei mit: Bereits im Sept. 23 habe die Irko wissen lassen, daß sie bereit sei, die Vorlage der dt. Reichsfinanzgesetze durch das Landesfinanzamt Köln wieder entgegenzunehmen und die Gesetze nach Prüfung im besetzten Gebiet zur Anwendung zuzulassen, wenn das Landesfinanzamt namens der RReg. erkläre, daß diejenigen Gesetze, gegen welche die Irko Einspruch erhebe, im besetzten Gebiet nicht angewendet werden. Das Kabinett habe es damals abgelehnt, eine solche Erklärung abgeben zu lassen. Nun sei dem Landesfinanzamt erneut vom brit. Bezirksdelegierten eröffnet worden, daß die Zulassung der Reichsfinanzgesetze erfolgen könne, sobald die gewünschte Erklärung abgegeben werde. Der RMbesGeb. beantragt, das Landesfinanzamt Köln hierzu zu ermächtigen. Die Zulassung der Reichsfinanzgesetze durch die Irko „würde endlich die formale Unterlage für die Wiederingangsetzung der Steuererhebung im besetzten Gebiet geben.“ (R 43 I /190 , Bl. 73-75). Auch der RFM beantragte am 24. 11. einen Kabinettsentscheid darüber, ob künftig die Reichsfinanzgesetze durch das Landesfinanzamt Köln der Irko zur Prüfung vorzulegen seien (R 43 I /2394 , Bl. 262 f.).

[41] b) Schaffung von Einnahmen für die Gemeinden.

Die Reichsanteile an der Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie die Hälfte des Reichsanteiles an der Umsatzsteuer sollen den Gemeinden, in deren Bezirken sie aufkommen, als Kassenvorschuß überlassen bleiben. Vorbehalten bleibt dabei ausdrücklich die spätere Verrechnung auf die Erstattungen und Überweisungen des Reichs, insbesondere auf die Besoldungszuschüsse.

Das Reichskabinett nimmt Kenntnis von der Erklärung des Preußischen Finanzministers, daß Preußen ein ähnliches Vorgehen bezüglich des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftssteuer in Erwägung ziehen will.

3. Ernährungsfragen.

Brotversorgung.

Das Reichskabinett nimmt Kenntnis von der Erklärung des Reichsernährungsministers, daß die Brotversorgung des besetzten Gebiets bis Ende Dezember gesichert ist und die Frage der Anlieferung weiterer Getreidemengen an die Mühlen des besetzten Gebiets von der politischen Gesamtentscheidung abhängen wird.“

Das Kabinett stimmte diesen Formulierungen zu.

4. Erwerbslosenfürsorge.

Generalkommissar Schmid verlas die von ihm aufgestellten Richtlinien.

Das Kabinett war mit denselben jedoch nicht völlig einverstanden4 und einigte sich im wesentlichen dahin, daß das besetzte Gebiet bei der Erwerbslosenfürsorge nach gleichen Grundsätzen wie das übrige Deutschland behandelt werden solle. Die im Übergangsetat für die Durchführung der Erwerbslosenfürsorge bis zum 31. März 1924 vorgesehenen 340 Millionen Goldmark sollen durch Abbau der Kurzarbeiterfürsorge und sonstige allgemeine Einschränkungen so gestreckt werden, daß sie in notdürftiger Weise für das besetzte und unbesetzte Gebiet hinreichen. Vor allem sollen auch die Länder ihre gesetzlichen Anteile an der Erwerbslosenfürsorge wieder voll übernehmen. Es sollen außerdem die bereits eingeleiteten karitativen Maßnahmen so nachdrücklich wie möglich betrieben und vom Reichswirtschaftsministerium alle sachdienlichen Mittel angewandt werden, um namentlich durch entschlossenes Vorgehen gegen Ausschreitungen des Kartellwesens eine Sanierung des Preisniveaus zu erreichen.

4

In der „Übersicht“ (s. Anm. 1) fehlt der im folgenden Kabinettsbeschluß angeführte Satz: „Vor allem sollen auch die Länder ihre gesetzlichen Anteile an der Erwerbslosenfürsorge wieder voll übernehmen.“

An diejenigen Gemeinden, denen wegen der Separatisten die Zahlungen[42] gesperrt waren5, sollen die tatsächlichen Aufwendungen für Erwerbslosenfürsorge und andere berechtigte Leistungen, soweit es nach näherer Prüfung tragbar ist, ohne Aufwertung ersetzt werden.

5

Durch Brieftelegramm vom 31. 10. hatte der RFM angeordnet: In denjenigen Orten, in denen Separatisten als Inhaber der öffentlichen Gewalt auftreten, muß die Zahlung von Erwerbslosenunterstützungen und Besatzungsschäden solange unterbleiben, bis wieder geordnete Zustände vorliegen (R 43 I /1838 , S. 547 f.).

Das Kabinett beschloß, daß der Herr Reichsarbeitsminister, der Herr Reichsminister für die besetzten Gebiete, Reichsminister der Finanzen, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und Preußische Minister für Volkswohlfahrt sich über eine genaue Formulierung noch ins Benehmen setzen sollten.

5. Besatzungslasten.

Generalkommissar Schmid verlas die vom Reichsminister für die besetzten Gebiete aufgestellten Richtlinien6. Die Debatte hierüber wurde zunächst zurückgestellt7.

6

In der „Übersicht“ (s. Anm. 1) lautet Punkt 5) „Besatzungslasten“: „Die Besatzungslasten sollen nur noch in Höhe der zwischen dem RFM und dem RMbesGeb. zu vereinbarenden Kontingente fortgesetzt und von Ende Dezember ab überhaupt eingestellt werden. Der Außenminister wird ersucht, hiervon den Besatzungsmächten alsbald Kenntnis zu geben und um ein vorläufiges Moratorium für die vertragsmäßigen Leistungen an die Besatzungsmächte zu bitten.“

7

Fortsetzung unter P. 10 dieses Protokolls.

6. Fürsorgemaßnahmen.

Generalkommissar Schmid verlas folgende Richtlinien:

„Die Fürsorge für Gefangene und für die ausgewiesenen Beamten und Privatpersonen soll mit der Maßgabe weitergeführt werden, daß im Hinblick auf die Finanzlage auf Ersparnisse und Einschränkungen bei der Ausgewiesenen-Fürsorge noch strenger als bisher hingewirkt werden soll.

Die Kosten für die Verteidiger von deutschen Staatsangehörigen, die vor die Militärgerichte der Besatzungsmächte gezogen werden, sollen erstattet werden.

Die Entscheidung über die Fortsetzung der Fürsorge für die freien Berufe bleibt vorbehalten.“

Das Kabinett stimmte dieser Formulierung der Richtlinien zu.

7. Entschädigungsfragen.

Generalkommissar Schmid verlas folgende Richtlinien:

„Für das Verwaltungs-Sonderverfahren und für die Ansprüche aus dem Okkupationsleistungsgesetz8, dem Personenschädengesetz9 und den Richtlinien für die Entschädigung der Ausgewiesenen10 bleiben die bisherigen Kabinettsentscheidungen mit den darin vorgesehenen Einschränkungen aufrechterhalten.“

8

Vgl. Dok. Nr. 3, Anm. 9 und 10.

9

S. das Gesetz über den Ersatz der durch die Besetzung dt. Reichsgebiets verursachten Personenschäden (Besatzungspersonenschädengesetz) vom 17.7.22 (RGBl. I, S. 624 ).

10

S. die Richtlinien des RIMin. über die Schadloshaltung der ausgewiesenen Beamten vom 18.8.23 sowie der ausgewiesenen Privatpersonen vom 23.8.23, in: Werner Vogels, Die dt. Entschädigungsgesetze und sonstige besondere Anordnungen für das besetzte Gebiet, Berlin 1925, S. 84, 90.

Das Kabinett stimmte dieser Formulierung der Richtlinien zu.

[43] 8. Beamtenbesoldung im besetzten Gebiet.

Der Reichsminister der Finanzen kam sodann auf die Frage der Beamtenbesoldung zu sprechen. Er gab zu, daß die Not im besetzten Gebiet im allgemeinen groß sei, betonte jedoch, daß das Reich zu äußerster Sparsamkeit genötigt sei. Er wolle versuchen, sein Möglichstes für die Beamten des besetzten Gebiets zu leisten.

Das Kabinett stimmte dieser Auffassung zu.

9. Arbeitszeit im Bergbau im besetzten Gebiet.

Der Reichsarbeitsminister berichtete sodann über die Verhandlungen wegen der Arbeitszeit im Bergbau11 und teilte mit, daß die Bergarbeiter im besetzten Gebiet wegen der Kündigung des Manteltarifs durch die Arbeitgeber immer noch nicht arbeiteten.

11

Vgl. Dok. Nr. 4, Anm. 21.

Der Reichsminister des Auswärtigen vertrat die Auffassung, daß keine Erwerbslosenunterstützung in den Fällen gegeben werden dürfe, wo wegen Streits über den Manteltarif nicht gearbeitet werde.

Das Reichskabinett und das Preußische Kabinett stimmten dieser Auffassung zu.

10. Politische Fragen.

Der Vizekanzler berichtete, daß die politische Frage wieder in Fluß gebracht sei. Er kam auf die Besprechungen in Hagen12 zurück und führte sodann aus, daß bei den Verhandlungen in Koblenz mit Tirard13 dieser zunächst erklärt habe, es sei eine Trennung des besetzten Gebietes vom unbesetzten Deutschland erforderlich, und es müßten 3 neue autonome Staaten geschaffen werden. Bei der zweiten Verhandlung habe Tirard sich dahin geäußert, daß auf jeden Fall eine Trennung von Preußen erforderlich sei. Die Reichsregierung habe seinerzeit den Gedanken erörtert, die Lösung der politischen Frage in einer erweiterten Selbstverwaltung des besetzten Gebietes zu suchen. Dabei sei der Gedanke Moldenhauers verfolgt worden, eine Art Zweckverband zu schaffen, an dessen Spitze ein Direktorium als Verwaltungsspitze stehen solle, dem eine Art Parlament zur Seite treten sollte14. Dieser Plan sei auch von Herren des Fünfzehnerausschusses Tirard vorgetragen worden. Dieser habe ihn nicht direkt abgelehnt, aber sich doch abneigend verhalten. An die Stelle des Fünfzehnerausschusses sei jetzt der Sechziger-Ausschuß getreten15. Im allgemeinen habe sich das besetzte Gebiet mit dem Ausschuß einverstanden[44] erklärt. Die Reichsregierung habe sich mit dem Ausschuß abgefunden, ihm jedoch keine Legitimation erteilt. Man nehme im Rheinland vielfach an, daß eine Loslösung von Preußen unvermeidlich sei. Das sei vor allen Dingen Adenauers Auffassung, der die Loslösung von Preußen auch für ertragbar halte, wenn man durch sie die Lösung des Reparationsproblems, die Befreiung von der Interalliierten Rheinlandkommission und die Befreiung von der Besatzung erreiche. Eine Klärung all dieser Fragen sei erforderlich. Man müsse dem besetzten Gebiet das Recht geben, sich selbst zu helfen, aber unbeschadet der Staatsform. Der Sechzigerausschuß müsse toleriert werden.

12

Wortprotokoll der Besprechung in Hagen am 25.10.23 in R 43 I /216 , Bl. 37-176. Vgl. dazu K.D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik, S. 87 ff., bes. S. 94 ff.

13

Gemeint sind anscheinend die Besprechungen zwischen Tirard und Vertretern des besetzten Gebiets (Wirtschaftsausschuß, 15er-Ausschuß) am 23. 11. in Koblenz. Vgl. hierzu Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik, Dok. Nr. 16 und 18 (S. 320 ff., 324 ff.).

14

Der Moldenhauer-Plan ist abgedruckt bei Erdmann, a.a.O., Dok. Nr. 14, S. 310 ff.

15

Ende November hatte der 15er-Ausschuß des besetzten Gebiets seine Auflösung beschlossen. Der 60er-Ausschuß, in dem alle Parteien, Wirtschaftsgruppen und Bezirke des besetzten Gebiets vertreten sind, hält am 11.12.23 in Köln seine erste Sitzung ab (DAZ Nr. 575 vom 12. 12.). Am 15.1.24 wird Justizrat Mönnig (Köln) zum Vorsitzenden gewählt; dem engeren Verhandlungsausschuß gehören außerdem Adenauer, Hagen, Moldenhauer und Falk (alle Köln) an (DAZ Nr. 26 vom 16.1.24).

An außenpolitischen Schritten habe die Reichsregierung seinerzeit erwogen: 1. Vorstellungen bei den Besatzungsmächten wegen der Besatzung zu erheben, 2. einen Appell an die ganze Welt in karitativem Sinne zu richten16.

16

Vgl. Ministerbesprechung vom 15. 11. und Kabinettssitzung vom 16.11.23 (Protokolle in R 43 I /1389 , Bl. 116-123, 125-128).

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß Adenauers Begründung für eine Loslösung des Rheinlandes nicht diskutabel sei. Der Sechzigerausschuß solle nicht mit Bezug auf die politische Gestaltung sondieren dürfen. In den Richtlinien müsse schärfer hervorgehoben werden, daß eine Trennung der besetzten Gebiete vom Reiche nicht möglich sei. Der Ausschuß müsse sich verpflichten, innerhalb der Verfassung des Deutschen Reichs zu handeln. Das Ruhrproblem sei der Inbegriff der englischen Politik. England könne und wolle das Verhalten Frankreichs nicht ruhig hinnehmen. Wie weit es mit seinen Absichten durchdringen werde, bleibe dahingestellt. Es habe jedenfalls die Absicht, die Frage der Micumverträge17 vor die Reparationskommission zu bringen. Es sei leicht möglich, daß andere Staaten England zur Seite träten.

17

In einem Abkommen mit der Micum (Mission Interalliée de Contrôle des Usines et des Mines) vom 23.11.23 hatte sich der Ruhrkohlenbergbau anstelle des Reichs zur Ausführung bestimmter Reparationsleistungen verpflichten müssen (Text in „Ursachen und Folgen“, Bd. V, Dok. Nr. 1102). Entsprechende Verträge schließen die Besatzungsbehörden in der Folgezeit auch mit anderen Industriezweigen des besetzten Gebiets ab.

Eine Trennung des besetzten Gebiets dürfe in keiner Weise sanktioniert werden. Er sei damit einverstanden, daß man mit den Besatzungsmächten wegen Nichtweiterzahlung der Besatzungskosten in Verhandlungen trete18. Der Zeitpunkt für diese Verhandlungen sei jetzt günstiger als noch vor kurzem. Es würde besonders betont werden müssen, daß unsere Finanzen nicht in Ordnung kommen könnten, wenn wir die Besatzungslasten weiter trügen. Es sei jedoch unmöglich, jetzt einen Beschluß zu fassen, daß wir nur noch bis zum 31. Dezember zahlen könnten, vielmehr müsse man bei den anzuknüpfenden Verhandlungen wegen Einstellung der Besatzungslasten den Mächten mitteilen, daß die Reichsregierung in Anbetracht der ernsten Finanzlage des Reichs genötigt sein werde, Ende Dezember endgültige Beschlüsse über die Einstellung der Zahlungen an die Besatzungsmächte zu fassen, wenn die Besatzungsmächte nicht Entgegenkommen zeigten.

18

Vgl. hierzu das Schreiben des RFM an den RAM vom 4. 12. (Dok. Nr. 8).

Das Kabinett stimmte dieser Auffassung zu.

Auf Wunsch des Reichsministers des Auswärtigen versprach der Reichsminister der Finanzen ein Exposé über die finanzielle Lage für die anzuknüpfenden[45] Verhandlungen wegen der Besatzungsleistungen zur Verfügung zu stellen.

Der Reichsminister des Auswärtigen betonte zum Schluß noch, daß auch die Verhandlungen wegen des Währungskredits19 unverzüglich wieder aufgenommen werden müßten.

19

Hierzu keine Unterlagen in R 43 I ermittelt. Vgl. die Rede Stresemanns vor dem RT am 22. 11. (RT-Bd. 361, S. 12192 ); auch Stresemann, Vermächtnis I, S. 232 ff.

Der Reichskanzler führte aus, daß wir uns die Rheinlande nur mit Gewalt abnehmen lassen dürften, aber keine Zugeständnisse machen könnten.

Der Preußische Minister des Innern vertrat die Auffassung, daß die Lage im besetzten Gebiet sich günstiger gestalte. Er sprach sich im übrigen gegen einen Ausbau der Selbstverwaltung aus.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß er aus Essen zum Teil günstige, aber doch auch sehr mutlose Berichte erhalte.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt vertrat die Auffassung, daß es am besten sei, von Regierung zu Regierung mit Frankreich zu verhandeln.

Auch der Vizekanzler sowie der Reichsminister der Finanzen stimmten ihm zu.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er sich von Verhandlungen mit Frankreich nichts verspräche.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte es für möglich, eine Aufforderung zu Verhandlungen an Frankreich zu richten. Dann aber dürften auch keinerlei Sonderverhandlungen irgendeines Ausschusses in Koblenz stattfinden.

Demgemäß beschloß das Kabinett, an Frankreich eine Aufforderung zu Verhandlungen zu richten. Alle anderen Verhandlungen irgendeines Ausschusses in Koblenz sollten aufhören. Der Sechzigerausschuß solle dementsprechend benachrichtigt werden.

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