1.142.1 (ma12p): 1. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über den Verlauf der Handelsvertragsverhandlungen in Paris1 und entwickelte Vorschläge über das weitere Vorgehen. Falls Herriot diese Vorschläge ablehne, werde nichts anderes übrigbleiben, als die Verhandlungen abzubrechen.

1

Vgl. Dok. Nr. 353, P. 2.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß ihm bekanntgeworden sei, daß sich England und Frankreich schon in London2 verbunden hätten zur gemeinsamen Verteidigung des recovery act3 und sogar gegen die Pläne des Reparationsagenten.[1173] Wenn es dem Reparationsagenten gelänge, seine Pläne durchzuführen, so wäre die Frage der 26prozentigen Reparationsabgabe gegenstandslos geworden. Zur Zeit ließe sich aber noch nicht übersehen, wie sich Parker Gilbert und das Transfer-Komitee zu diesen Plänen stelle4. Es sei ihm aber mitgeteilt worden, daß der Reparationsagent beabsichtige, ihm über seinen Standpunkt im Laufe des 13. November eine schriftliche Mitteilung zu machen. Es empfehle sich, diese Mitteilung abzuwarten. Was die Vorschläge des Reichsministers des Auswärtigen anlange, so schienen sie ihm das Richtige zu treffen, nur möchte er empfehlen, den Gedanken des Schiedsgerichts vollständig herauszulassen.

2

Gemeint ist offenbar: auf der Londoner Konferenz 1924.

3

D. h. der Reparationsabgabe auf die dt. Ausfuhr, die von England auf Grund des „Reparation Recovery Act“ und von Frankreich auf Grund eines analogen Gesetzes erhoben wurde.

4

Mit Schreiben vom 27. 10. hatte der RFM dem Reparationsagenten Parker Gilbert ein Memorandum zur Frage der Reparationsabgabe übersandt (vgl. Dok. Nr. 344, Anm. 3).

Der Reichswirtschaftsministers schloß sich den Ausführungen und Vorschlägen des Reichsministers des Auswärtigen und des Reichsministers der Finanzen an.

Das Kabinett beschloß zunächst abzuwarten, ob der Reparationsagent im Laufe des folgenden Tages die angekündigte Mitteilung dem Reichsminister der Finanzen zukommen lasse5. Im übrigen erklärte sich das Kabinett mit den Vorschlägen des Reichsministers des Auswärtigen einverstanden und überließ die Formulierung der Instruktion für die Pariser Delegation dem Reichsminister des Auswärtigen, dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsjustizminister6. Im Falle eines Ablehnens der Vorschläge durch Herriot sollen die Verhandlungen nicht abgebrochen werden, die Verhandlungsführer sollen lediglich erklären, zwecks Berichterstattung und Einholung neuer Instruktionen persönlich nach Berlin reisen zu müssen7.

5

Mit Schreiben vom 14. 11. teilt der Reparationsagent dem RFM mit: Er werde die Beträge, die die RReg. zur Entschädigung der dt. Exporteure für die Reparationsabgabe aufwende, nur dann und in dem Umfange auf die Annuität anrechnen und der RReg. vergüten, wie er dazu vom Transfer-Komitee ermächtigt werde. Das Transfer-Komitee habe ihn in seiner Sitzung vom 31. 10. ermächtigt, bis auf weiteres die Rückvergütung vorzunehmen (R 2 /2391 , Bl. 483; vgl. Schultheß 1924, S. 442).

6

Diese Instruktion mit den Vorschlägen des RAM war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

7

Der Leiter der dt. Verhandlungsdelegation, StS Trendelenburg, kehrt nach Berlin zurück und berichtet in der Kabinettssitzung vom 15. 11. (Dok. Nr. 355, P. 1).

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