1.29.6 (ma12p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Feier des 3. August 1924.

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7. Außerhalb der Tagesordnung: Feier des 3. August 1924.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß der 3. August zum Gedenken an die im Weltkriege vom deutschen Volk gebrachten Opfer in Berlin würdig gefeiert werden müsse. Er habe daran gedacht, an diesem Tage den Grundstein eines Nationaldenkmals für die Gefallenen in Berlin zu legen. Als Platz für dieses Denkmal komme nach seiner Ansicht der Endpunkt der Straße Unter den Linden gegenüber dem Brandenburger Tor in Frage. Das Denkmal könne vielleicht in Gestalt eines Sarkophags errichtet werden, an dem u. a. die Wappen der Länder angebracht würden. Vielleicht komme als Platz für das Denkmal auch ein Platz in der Nähe des Völkerschlachtdenkmals in Leipzig in Frage. Hiergegen sprächen jedoch gewisse Bedenken.

Falls man sich nicht zu einer Grundsteinlegung für ein Denkmal an diesem Tage entschließen sollte, käme eine Feier am Gendarmen-Markt in Frage. Sämtliche Teilnehmer an dieser Feier müßten ohne Fahnen erscheinen. Dagegen sollten die jetzigen Reichsfahnen, die Fahnen der alten Wehrmacht und möglichst viele Fahnen der alten Regimenter den Platz schmücken. Ein evangelischer, ein katholischer und evtl. ein jüdischer Geistlicher müßten einen Gottesdienst[765] abhalten. Abends solle dann eine Feier im Großen Schauspielhaus stattfinden, bei der der Reichspräsident eine Ansprache halten werde.

Staatssekretär v. Maltzan: Außenpolitische Momente sprächen gegen die Feier nicht. Der in Aussicht genommene Platz für das Denkmal erscheine ihm jedoch bedenklich, da das Denkmal gegenüber der französischen Botschaft errichtet werden solle. Das könne gerade im jetzigen Augenblick als eine Herausforderung im Auslande angesehen werden. Außerdem sei es zweifelhaft, ob nicht Unruhen entständen und ob die französische Botschaft wirksam geschützt werden könne.

Staatssekretär Meissner teilte mit, daß der Reichspräsident gegen die Grundsteinlegung eines Denkmals am 3. August Bedenken habe. Vielleicht könne man den Grundstein des Denkmals im Februar 1925 legen.

[…]

Das Kabinett beschloß, von der Grundsteinlegung eines Denkmals am 3. August Abstand zu nehmen7, im übrigen jedoch den Tag in der vom Reichsminister des Innern vorgeschlagenen Weise festlich zu begehen8.

7

Am 3. 8. rufen RPräs. und RReg. zu einer Volkssammlung für die Errichtung eines Ehrenmals für die Gefallenen des Weltkrieges auf (Text des Aufrufs in Schultheß 1924, S. 57). Die Diskussion über die Wahl eines geeigneten Ortes für das Ehrenmal zieht sich durch die ganze Zeit der Weimarer Republik hin (reichhaltiges Material hierzu in R 43 I /713 , 714).

8

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 248, II, P. 3.

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