1.44.3 (ma12p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Zusammentritt des Reichstags und seiner Ausschüsse – parlamentarische Behandlung der Gesetzentwürfe.

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[901]3. Außerhalb der Tagesordnung: Zusammentritt des Reichstags und seiner Ausschüsse – parlamentarische Behandlung der Gesetzentwürfe6.

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Gemeint sind die Entwürfe der Gesetze zur Durchführung des Sachverständigen-Gutachtens.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Verhandlungen des Hauptausschusses des Reichstages7. Es sei dabei offenkundig geworden, daß die Frage der Zweidrittelmehrheit bezüglich des Eisenbahngesetzes noch große Schwierigkeiten bereiten werde. Er glaube, daß man die Zweidrittelmehrheit direkt verlangen sollte.

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Aufzeichnungen über diese Verhandlungen waren in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

Der Reichskanzler stellte darauf fest, daß das Kabinett einmütig der Auffassung sei, bezüglich des Eisenbahngesetzes müsse die Zweidrittelmehrheit verlangt werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob vom juristischen Standpunkt aus diese Zweidrittelmehrheit notwendig oder nicht notwendig sei.

Bezüglich der Vorlage der Gesetzentwürfe wurde beschlossen, daß zunächst die Gesetzentwürfe Vertrauenspersonen der einzelnen Fraktionen mitgeteilt werden sollten. Eine Veröffentlichung der Gesetzentwürfe, eine Mitteilung darüber im Auswärtigen Ausschuß und ebenso eine Bekanntgabe an die Presse sei noch nicht angängig. Die Parteiführer sollen sofort über diese Auffassung der Reichsregierung unterrichtet werden.

Es wurde beschlossen, die Parteiführer Dienstag [22. 7.] nachmittags zu diesem Zweck im Reichstag zu versammeln. Dabei solle gleichzeitig der Wunsch der Regierung zum Ausdruck gebracht werden, daß der neue Ausschuß für Aufwertung zunächst nicht zusammentreten dürfe. Vor Regelung der Durchführung des Sachverständigen-Gutachtens sei es der Reichsregierung nicht möglich, die Aufwertungsfrage zu bearbeiten8.

8

S. das Protokoll der Parteiführerbesprechung vom 22. 7. (Dok. Nr. 259).

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