1.87.7 (ma12p): [zu 6] Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Bank für Industrieobligationen.

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[zu 6] Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Bank für Industrieobligationen8.

8

In Durchführung des Dawes-Plans ist auf Grund des Gesetzes über die Industriebelastung vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 257 ) als Zwischenstelle zwischen den belasteten dt. Wirtschaftskreisen und den Reparationsorganen eine „Bank für dt. Industrieobligationen“ zu errichten. Der Aufsichtsrat der Bank soll außer dem Vorsitzenden aus 14 Mitgliedern bestehen, von denen 4 von den nichtdeutschen Mitgliedern des Generalrats der Rbk, 3 von der Repko und 7 von der RReg., und zwar 3 als Vertreter der RReg. und 4 aus den Kreisen der belasteten Unternehmer und der Aktionäre ernannt werden (§ 27 des Industriebelastungsgesetzes).

Der Reichswirtschaftsminister schlug als deutsche Vertreter vor:

1.

Drei Regierungsvertreter, zu entnehmen vom Reichswirtschafts-, Reichsfinanz- und preußischen Handelsministerium;

2.

Vier Industrievertreter, und zwar die Herren Lammers, Flechtheim, Bücher, Dr. Clairmont, eventuell Herr v. Schwabach, als Vorsitzenden Herrn Cuno. Das Kabinett hatte gegen diese Vorschläge keine Bedenken9.

9

Die Gründung der Bank für dt. Industrieobligationen findet am 30. 9. im RWiMin. statt. Von der RReg. sind folgende Aufsichtsratsmitglieder ernannt: StS Trendelenburg, MinR Dorn und MinDir. Bail als Regierungsvertreter; Bücher, Flechtheim, Lammers und v. Schwabach als Vertreter der Wirtschaft und der Aktionäre (Vorläufige Übersicht über die in den Dawes-Organisationen verwendeten Persönlichkeiten, AA an Rkei, 12.11.24, in R 43 I /274 , Bl. 40-47, hier: Bl. 45f; Schultheß 1924, S. 87 f.). Zur Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden s. Dok. Nr. 314, P. 5.

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