2.119.4 (ma31p): 2c. Verhandlungen wegen der Teilnahme des Reichsverkehrsministers an den Sitzungen des Verwaltungsrats der Reichsbahn.

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2c. Verhandlungen wegen der Teilnahme des Reichsverkehrsministers an den Sitzungen des Verwaltungsrats der Reichsbahn.

Der Reichsverkehrsminister berichtete über den Stand der Verhandlungen mit der Repko über die Vereinbarungen, die von der Reichsbahn wegen der Beteiligung des Reichsverkehrsministers an den Sitzungen des Verwaltungsrats und wegen der Stellenbesetzung mit der Reichsregierung getroffen worden sind9. Er hielt den Vorschlag von Delacroix, die Vereinbarungen gegenüber der Repko als erledigt zu bezeichnen und trotzdem nach ihnen weiter zu handeln, nicht für angängig und bat, von Verhandlungen, die über diese Fragen stattfinden, rechtzeitig unterrichtet zu werden.

9

In Telegramm Nr. K 69 vom 15.11.26 aus Paris hatte MinDir. Ruppel berichtet, daß Delacroix ihn auf die Vereinbarung zwischen der RReg. und dem Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft (Anlage zu Dok. Nr. 91) angesprochen habe. Delacroix habe ausgeführt, daß er der Vereinbarung „keine übermäßige Bedeutung beigemessen und deshalb die Absicht gehabt [habe], abzuwarten, ob sich in der Praxis, vom Standpunkt der Alliierten gesehen, Vereinbarungen [muß wohl heißen: Einwendungen] ergeben würden. Über diese Haltung sei er zunächst auch mit Leverve einig gewesen; dieser habe aber, wohl auf Gilberts Veranlassung, seine Meinung geändert, in der letzten Repkositzung ohne vorherige Ankündigung die Vereinbarung vorgelegt und dabei den Standpunkt vertreten, daß es sich sachlich um eine unerträgliche Einflußnahme der Reichsregierung auf die Reichsbahn und formell um eine Änderung des Reichsbahngesetzes und des Gesellschaftsstatuts handele. […] Er, Delacroix, habe versucht, seine mildere Auffassung zur Geltung zu bringen, aber den Beschluß der Repko nicht verhindern können, ein Gutachten der Juristen herbeizuführen. Es stehe jetzt schon außer Zweifel, daß diese den gesetzesändernden Charakter der Vereinbarung feststellen würden. Damit würde die Angelegenheit sich weiter entwickeln und eine Konfliktsmöglichkeit geschaffen, die nachteilige Wirkungen auf die Verwertung der Eisenbahnobligationen haben könnte.“ Eine solche Entwicklung könne nach Delacroix’ Meinung nur verhindert werden, wenn „man die Sache der Repko wieder aus der Hand nehme. Er sehe dafür nur den Weg, die Vereinbarung formell in den Hintergrund treten zu lassen und der Repko demgemäß mitzuteilen, daß sie sich erledigt habe, ohne daß damit beiderseits die Absicht aufgegeben werde, in der Praxis entsprechend den Richtlinien der Vereinbarung zu verfahren.“ Delacroix wünsche die Angelegenheit am 23. 11. während seines Aufenthalts in Berlin mit den zuständigen Stellen zu besprechen (R 43 I /1054 , Bl. 252–253).

Es wurde beschlossen:

1.

Der Reichsminister der Finanzen läßt Delacroix durch Ministerialdirektor Ruppel sofort mitteilen, daß er ihm Dienstag, den 23. November 1926, vormittags 11 Uhr zu einer Besprechung zur Verfügung stehe;

2.

vorher findet eine Vorbesprechung mit dem Reichsminister der Finanzen, [345] dem Reichsverkehrsminister und dem Reichsminister des Auswärtigen beim Herrn Reichskanzler statt10;

3.

der Reichsverkehrsminister wird den Verwaltungsrat veranlassen, die Verhandlungen über die Vereinbarung der Reichsbahn mit der Reichsregierung zu vertagen11.

10

Siehe Dok. Nr. 121.

11

In einem Schreiben an v. Siemens vom 19.11.26 schlug der RVM vor, die Vereinbarung zwischen der RReg. und dem Verwaltungsrat bei der bevorstehenden Verwaltungsratssitzung noch nicht anzuwenden und die am 22. und 23. 11. vorgesehenen Besprechungen ausfallen zu lassen (R 43 I /1054 , Bl. 263–267).

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