2.181.2 (ma31p): 2. Notgesetz über die Arbeitszeit.

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2. Notgesetz über die Arbeitszeit.

Anschließend teilte Staatssekretär Dr. Pünder mit, daß die S.P.D. beantragen will, ihre Interpellation wegen des Notgesetzes über die Arbeitszeit auf die[528] Tagesordnung des Plenums am 10. Februar zu setzen3. Der interfraktionelle Ausschuß hat beschlossen, die Vertagung durchzusetzen, wenn die Regierung im Ältesten-Ausschuß erklärt, daß der Regierungsentwurf in der kommenden Woche beim Reichstag eingebracht werden wird.

3

Am 4.2.27 hatte die SPD-Fraktion im RT einen GesEntw. betr. Abänderung der Arbeitszeit-VO vom 21.12.23 eingebracht. Nach diesem GesEntw. sollten die Bestimmungen der Arbeitszeit-VO, die eine Überschreitung der achtstündigen Arbeitszeit gestatteten, weitgehend gestrichen werden (RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2961 ).

Auf Anregung des Reichswirtschaftsministers, der sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft anschloß, wird am 10. 2. im Reichsarbeitsministerium über den Regierungsentwurf eine Chefbesprechung stattfinden, an der auch die zuständigen Referenten teilnehmen sollen.

Der Reichsarbeitsminister wird im Ältesten-Ausschuß des Reichstags erklären, daß die Regierungsvorlage spätestens in der nächsten Woche dem Kabinett vorgelegt werden wird4 und daß sie beschleunigt verabschiedet werden soll.

4

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Abänderung der Arbeitszeit-VO (sog. Arbeitszeitnotgesetz) wurde vom RArbM am 12. 2. dem Kabinett vorgelegt und in der Kabinettssitzung vom 16. 2. beraten; siehe Dok. Nr. 187, P. 1.

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