2.19.4 (ma31p): 4. Lage der älteren Angestellten.

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4. Lage der älteren Angestellten.

Der Reichsarbeitsminister erörterte die Frage der gesetzlichen Maßnahmen zum Schutze der älteren Angestellten (s. Anlage)8.

8

Von der zunehmenden Arbeitslosigkeit und den Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft waren vor allem die älteren Angestellten betroffen. In seiner Kabinettsvorlage vom 9.6.26 teilte der RArbM mit: Der Sozialpol. Ausschuß des RT habe sich am 4. 6. mit einem Bericht des Unterausschusses für Angestelltenfragen über Maßnahmen zum Schutz der älteren Angestellten beschäftigt. „Der Bericht fordert eine Pflicht für alle Betriebe, freiwerdende Angestelltenstellen den Arbeitsnachweisen zu melden; eine Beschränkung des Rechts, offene Stellen durch Chiffre-Anzeigen auszuschreiben; einen Zwang für alle öffentlichen und privaten Betriebe, auf fünf Angestellte einen älteren Angestellten zu beschäftigen oder einzustellen; einen weitgehenden Kündigungsschutz für ältere Angestellte; Zubilligung eines beträchtlichen Abkehrgeldes und Vorschriften über Lehrlingshöchstzahlen in Angestelltenberufen.“ Zu diesen Forderungen beabsichtige der RArbM namens der RReg. im Sozialpol. Ausschuß folgendermaßen Stellung zu nehmen: Gegen eine Meldepflicht bestünden keine Bedenken. Die Frage der Chiffre-Anzeigen solle bis zur Behandlung des neuen Pressegesetzes zurückgestellt werden. Gegen die Beschäftigungspflicht und gegen den Einstellungszwang bestünden ernste Bedenken. Der Kündigungsschutz werde in Form einer Verlängerung der Kündigungsfrist für ältere Angestellte auszugestalten sein (vgl. Dok. Nr. 39, P. 3). Wegen einer einheitlichen Festsetzung von Lehrlingshöchstzahlen werde die RReg. mit den Landesregierungen in Verbindung treten (R 43 I /2080 , Bl. 265–268). Vgl. hierzu den Bericht des Sozialpol. Ausschusses vom 28.6.26 (RT-Bd. 409 , Drucks. Nr. 2492 ) und die diesbezüglichen Beratungen im RT am 2.7.26. (RT-Bd. 390, S. 7818  ff.). Eine ausführliche Darlegung des Standpunktes der RReg. enthält die „Denkschrift über die Lage der älteren Angestellten“, die der RArbM am 20.12.27 dem RT vorlegte (RT-Bd. 421 , Drucks. Nr. 3852 ).

Das Reichskabinett stimmte den aus der Anlage ersichtlichen Ausführungen hinsichtlich der Stellung der Reichsregierung zu den im sozialpolitischen Ausschuß gestellten Anträgen zur Not der älteren Angestellten zu.

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