2.192.3 (ma31p): 3) Vertretung Preußens im Verwaltungsrat der Reichsbahn.

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3) Vertretung Preußens im Verwaltungsrat der Reichsbahn7.

7

Siehe dazu Dok. Nr. 130, P. 3.

Die Rechtsfrage über einen etwaigen Anspruch Preußens soll zunächst zurückgestellt bleiben. Der Herr Reichskanzler hat seine frühere Erklärung wiederholt, daß er bei abermaligem Freiwerden von Stellen gern mit Preußen über eine Preußen und Reich genehme Persönlichkeit verhandeln würde. Da dies aber alsbald noch nicht praktisch wird, soll eine Lösung erstrebt werden, die schon jetzt die Vertretung der preußischen Wünsche im Verwaltungsrat ermöglicht. Es ist ins Auge gefaßt, an Herrn Reichskanzler a. D. Dr. Luther heranzutreten, daß er – ohne ausdrücklich preußischer Vertreter im Verwaltungsrat zu sein – doch ähnlich wie der verstorbene Geheime Kommerzienrat Arnhold für eine Erörterung und möglichste Berücksichtigung der preußischen Sonderwünsche im Verwaltungsrat Sorge trägt8.

8

Durch Urteil des Staatsgerichtshofs vom 7.5.27 wurde der Rechtsanspruch Preußens auf eine eigene Vertretung im Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft anerkannt; siehe Dok. Nr. 278, P. 4.

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