2.205.1 (ma31p): Kanalbauprogramm im Reichshaushalt 1927.

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Kanalbauprogramm im Reichshaushalt 1927.

Der Reichsverkehrsminister berichtete über die gegenwärtige Lage in der Kanalfrage1. Die beiden besonders umstrittenen Titel seien der Ausbau des Südflügels des Mittellandkanals und die Weserkanalisierung. Beide wünsche[647] das Reichsverkehrsministerium grundsätzlich in Angriff zu nehmen. Das Tempo der Arbeiten brauche damit nicht festgelegt zu werden. Die vier Hauptprojekte (Hansakanal, Aachen-Rhein-Kanal, Klodnitzkanal, Saar-Pfalz-Kanal) seien noch ungeprüft; die Reichsregierung habe zu ihnen noch nicht Stellung genommen, die in den Etat eingesetzten Mittel für Vorarbeiten sollten erst eine solche Stellungnahme ermöglichen. Zu den im Einverständnis mit dem Reichsfinanzministerium jetzt noch im Etat belassenen Kanalausgaben müsse das Reichskabinett nunmehr eine Entscheidung treffen. Das Reichsverkehrsministerium habe sich mit dem Reichsfinanzministerium über das Ausmaß der noch möglichen Ersparnisse geeinigt; es könnten insgesamt 24 Millionen Mark abgestrichen werden, ohne daß dadurch an den grundsätzlichen Entscheidungen über Kanalbauten etwas geändert werde. Die Abstriche bedeuteten mit Ausnahme des Kanals Hamm-Lippstadt lediglich eine Verlangsamung des Bautempos.

1

In der Anlage zum Kabinettsprotokoll eine undatierte Aufzeichnung „Unterlagen für die Besprechung des Kanalbauprogramms“. Die Aufzeichnung, die offenbar vom RVMin. angefertigt wurde, enthält Angaben über die im Bau befindlichen Wasserstraßen sowie über Vorarbeiten zu projektierten Wasserstraßenbauten. Nach einer Zusammenstellung am Schluß der Aufzeichnung wurden im Haushaltsentwurf für 1927 insgesamt 82,355 Mio RM für den Bau von Wasserstraßen angefordert; vorgeschlagen werden Einsparungen im Gesamtbetrag von 24 Mio RM (R 43 I /1419 , Bl. 272–300). Siehe dazu die Rede des RVM Koch vor dem RT am 21.3.27 bei der Beratung des Haushalts des RVMin.: RT-Bd. 392, S. 9899  ff.

Der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschaftsminister erbaten Aufklärung darüber, welche der verschiedenen Posten bereits im Arbeitsbeschaffungsprogramm festgelegt seien.

Der Reichsverkehrsminister beantwortete diese Frage an Hand der beiliegenden Unterlagen2.

2

Siehe dazu die „Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung“, die der RArbM am 19.1.27 dem RT vorgelegt hatte: RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2921 , S. 4 f.

Der Reichswirtschaftsminister schlug vor, die von der Reichsbahn bekämpften Projekte3 nicht ohne vorherige Ressortbesprechung weiter zu bearbeiten, an denen auch die Reichsbahngesellschaft zu beteiligen sei. Negative Entscheidungen heute zu treffen, halte er mit Rücksicht auf die taktische Verhandlungslage gegenüber der Reichsbahn, die der Tarife wegen weiter unter Druck gehalten werden müsse, nicht für zweckmäßig.

3

Siehe die „Stellungnahme der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zu den Wasserstraßen, insbesondere zu dem Bau des Hansa-Kanals und des Aachen-Neußer Kanals“ (R 43 I /2138 , Bl. 166–168, 171–194, dazu Bl. 195–219) sowie die vom RVMin. herausgegebene Denkschrift „Zur Frage der Reichswasserstraßenpolitik“, Reichsdruckerei, Februar 1927 (R 43 I /2138 , Bl. 272–300). Vgl. dazu Dok. Nr. 119, Anm. 7 und 8.

Staatssekretär Geib gab weitere Auskunft über die Behandlung der Kanalarbeiten im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms. Bezüglich der Projekte teilte er mit, daß der Reichsarbeitsminister einer grundsätzlichen Ablehnung des Aachen-Rhein-Kanals und des Saar-Pfalz-Kanals aus allgemeinen politischen Gründen widerrate.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß die Schwierigkeit, über die Kanalprojekte mit der Reichsbahn zu verhandeln, darin liege, daß die Reichsbahngesellschaft nicht dazu zu bewegen sei, sich auf Tarife festzulegen, bevor die Reichsregierung bis ins einzelne über die Kanalbauten entschieden habe. Bezüglich der in Arbeit befindlichen Kanalbauten wies er darauf hin, daß für den Mittellandkanal, den Rhein-Main-Donau-Kanal und die Neckarkanalisierung staatsrechtliche Bindungen bestünden und daß die Schwierigkeiten bei den Ländern groß sein würden, wenn man jetzt die Weiterarbeit aufgeben solle4.

4

Siehe dazu die Denkschriften über den Mittellandkanal, die Rhein-Main-Donau-Wasserstraße und die Neckarkanalisierung, die der RVM am 18.1.28 dem RT vorlegte: RT-Bd. 421 , Drucks. Nr. 3871 .

[648] Auf Anfrage des Reichsjustizministers erklärte der Reichsverkehrsminister daß auch bei Durchführung der Ersparnismaßnahmen die Oderkanalisierung wie auch alle anderen zur Zeit in Arbeit befindlichen Kanalbauten grundsätzlich zur Weiterführung bestimmt seien.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett mit den vom Reichsverkehrsminister vorgeschlagenen Streichungen einverstanden sei. Um keine Festlegung für die Zukunft vorzunehmen, solle bei den Ersparnisvorschlägen bezüglich des Kanals Hamm-Lippstadt die Bemerkung, daß „für die Zukunft weitere 20 Millionen wegfallen“ sollten, den Parteien gegenüber nicht bekanntgemacht werden. Alle übrigen Kanalpositionen im Haushalt des Reichsverkehrsministeriums für 1927 fanden hiermit die Zustimmung des Reichskabinetts.

Staatssekretär Geib stellte fest, daß somit das Arbeitsbeschaffungsprogramm, soweit es sich auf Kanalbauten beziehe, zielgemäß zu Ende geführt werde5.

5

In seiner Regierungserklärung vom 3.2.27 hatte der RK angekündigt: „Das im Sommer vorigen Jahres aufgestellte Arbeitsbeschaffungsprogramm wird zielbewußt zu Ende geführt werden.“ RT-Bd. 391, S. 8793 .

Der Reichswirtschaftsminister betonte, daß durch die Bewilligung der Vorarbeiten die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Kanalprojekte nicht anerkannt würde und bat zu beschließen, daß baldige Ressortbesprechungen aller beteiligten Ressorts unter Zuziehung von Vertretern der Reichsbahngesellschaft anberaumt würden. Endlich bat er um Mitteilung, ob die Staatsverträge auch die weiteren Bauten an der Neckarkanalisierung im gleichen Tempo erforderlich machten. Nach seiner Ansicht sei die Wirtschaftlichkeit der Neckarkanalisierung sehr fraglich.

Auch der Reichsminister der Finanzen warnte vor einer Weiterführung der Neckarkanalisierung über Heilbronn hinaus.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett sich grundsätzlich für Ressortbesprechungen gemeinsam mit Vertretern der Reichsbahngesellschaft zur weiteren Prüfung der Kanalprojekte ausspreche, vorbehaltlich einer näheren Beteiligung der Reichsbahngesellschaft durch Vereinbarung zwischen den Ressorts.

Bezüglich der Neckarkanalisierung teilte Min.Dir. Gährs mit, daß eine Weiterführung über Heilbronn hinaus nicht vorgesehen sei. Oberhalb Heilbronns seien nur Bauten für Kraftzwecke beantragt. Diese Anträge seien jedoch nicht vom Reichsverkehrsministerium ausgegangen. Die Neckarkanalisierung oberhalb Heidelbergs sei durch Staatsvertrag festgelegt, und es sei nicht möglich, die im Vertrag festgelegten jährlichen Bauraten von 4,04 Millionen abzustreichen oder zu vermindern, ohne in erhebliche Schwierigkeiten insbesondere mit Württemberg zu geraten.

Der Reichsminister der Justiz bat, auch hier heute keine negative Entscheidung zu fällen.

Es wurde demgemäß entschieden, daß das Reichskabinett auch mit diesem Teil der Vorschläge des Reichsverkehrsministeriums einverstanden sei.

[…]

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