2.68.5 (ma31p): 5. Zulassung von Kleinkaliber-Schützenvereinen.

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5. Zulassung von Kleinkaliber-Schützenvereinen10.

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Am 26.7.26 übersandte der Generalsekretär der Zentrumspartei Vockel an StS Pünder einen von Vockel verfaßten Bericht über eine Besprechung der Reichsbannerführung vom 25.7.26, die sich mit der Frage der Kleinkaliberbewaffnung befaßt hatte. Dem Bericht zufolge wurde bei der Besprechung u. a. hervorgehoben, daß die radikalen Rechtsverbände im vergangenen Jahr dazu übergegangen seien, ihre Mitglieder in Kleinkaliberverbänden zu organisieren. Die Waffenfabriken hätten mindestens 1 Mio Kleinkalibergewehre abgesetzt. Es bestehe die Gefahr, daß bei Unruhen oder einem Staatsumsturz ein großer Teil der Bevölkerung in den Besitz von Waffen komme. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen böten keine Möglichkeit, die Kleinkaliberverbände in ihrer Zahl und ihrem Zweck zu beschränken. Das Reichsbanner lehne es ab, gleichfalls eine Bewaffnung mit Kleinkalibergewehren durchzuführen. „Der Vorstand hat jedoch die Absicht, da, wo Reichsbannergruppen die Bildung von Kleinkalibervereinen beschließen, diese Bildung nicht zu verhindern, damit die Rechtsverbände sehen, daß auch die republikanischen Staatsbürger Kleinkalibervereine besitzen. Das Reichsbanner entschließt sich zu dieser Stellungnahme, um der Regierung und dem Volke die Gefahr einer weitergehenden Bewaffnung mit Kleinkalibern vor Augen zu führen. Es hofft, daß die Reichsregierung […] die ernsthaften [sic] Versuche macht, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, daß mit dem Kleinkaliberwesen kein Unfug getrieben werden kann.“ Im Begleitschreiben zu seinem Bericht schlug Vockel Verhandlungen zwischen der RReg., dem Reichsbanner und den Parteien vor (R 43 I /2732 , Bl. 190–192; vgl. auch das Schreiben des Bundesvorstandes des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold an den RK vom 23. 8. betr. Kleinkaliberschießen, ebd., Bl. 210–211).

Unter Bezugnahme auf den Bericht Vockels bat StS Pünder im Auftrag des RK den RIM mit Schreiben vom 4. 8., in der Ministerbesprechung vom 12. 8. über die Angelegenheit Bericht zu erstatten und sich besonders darüber zu äußern, in welcher Weise durch Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet werden könne, „daß künftighin das Schießen mit Kleinkalibern nur noch in einwandfreier Weise zu rein sportlichen Zwecken geübt wird“ (R 43 I /2732 , Bl. 189).

Der Reichsminister des Innern berichtete. Er führte aus, daß er den Erlaß eines besonderen Gesetzes jetzt für verfehlt halte. In die noch zu schaffenden[161] Ausführungsbestimmungen zu dem jetzt dem Reichsrat vorliegenden Gesetzentwurf über Schußwaffen und Munition11 müßten die erforderlichen Vorschriften über Kleinkaliberschießen aufgenommen werden.

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Siehe Dok. Nr. 26, P. 6.

Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden.

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