1.161.2 (ma32p): 2. Länderkonferenz.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Länderkonferenz.

Das Kabinett erörterte die von der Reichsregierung zu machenden Vorschläge für die Zusammensetzung des von der Länderkonferenz beschlossenen Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform6. Einverständnis bestand darüber, daß der Reichskanzler zum Vorsitzenden und daß der Vizekanzler zu seinem Stellvertreter bestellt werden soll, ferner darüber, daß die Reichsminister Curtius, v. Keudell, Köhler und Schätzel dem Ausschuß als Mitglieder angehören sollen. Über die Person der weiter zu benennenden 5 Mitglieder konnte jedoch eine Übereinstimmung noch nicht herbeigeführt werden.

6

Die Länderkonferenz hatte am 18.1.28 die Einsetzung eines Ausschusses beschlossen, der die verfassungsrechtliche „Gesamtlösung“ des Reich-Länder-Problems durch die Erstattung von Gutachten vorbereiten und außerdem die Möglichkeit von Verwaltungsreformen in Reich und Ländern prüfen sollte. Dieser Ausschuß, der den Namen „Ausschuß der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform“ erhielt (Kurzbezeichnung: „Verfassungsausschuß der Länderkonferenz“), sollte zur Hälfte von den im Verfassungsausschuß des RR vertretenen neun Länderregierungen und zur anderen Hälfte von der RReg. besetzt werden. Als Ausschußvorsitzender war der RK vorgesehen. Siehe Dok. Nr. 398, Abschnitt I, Ziffer 5 und Abschnitt IV, letzter Satz.

Mit Schreiben vom 19.1.28 hatte StS Pünder den Reichsministern u. a. mitgeteilt, der RK wünsche „baldigst auch äußerlich in Erscheinung treten zu lassen, daß die weitere Fortführung der Reformpläne durch die Zuweisung an den Gemischten Ausschuß – entgegen einer in der Öffentlichkeit anscheinend vielfach Platz greifenden Auffassung – keineswegs auf unbestimmte Zeit der Vertagung anheimfallen soll. Gerade umgekehrt liegt dem Herrn Reichskanzler sehr an dem baldigen Zusammentritt dieses Ausschusses unter seinem Vorsitz.“ Der RK werde daher bereits in der nächsten Ministerbesprechung die Frage der Zusammensetzung des Ausschusses zur Erörterung stellen und bäte die Reichsminister, sich „über die Auswahl der 9 von der Reichsregierung zu berufenden Mitglieder baldigst eine persönliche Auffassung bilden zu wollen“ (R 43 I /1875 , Bl. 15).

Der Reichskanzler stellte fest, daß die allgemeine Auffassung der Reichsminister dahin ging, die nach den bisherigen Absichten für zwei Professoren[1266] vorzubehaltenden Mitgliedsstellen mit zwei Staatsrechtslehrern zu besetzen und von der Hinzuziehung eines Professors der Geschichte abzusehen7.

7

In der Ministerbesprechung vom 21. 1. (P. 2) war erwogen worden, den Staatsrechtler Prof. Smend und den Historiker Prof. Oncken von seiten der RReg. in den Ausschuß zu entsenden.

Ferner schloß sich das Kabinett dem Vorschlage des Reichssparkommissars an, wonach dieser dem Ausschuß nicht als stimmberechtigtes Mitglied, sondern in einer mehr neutralen Stellung als Generalberichterstatter oder Generalsachverständiger für die Reichsregierung zur Verfügung stehen solle.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett den Verzicht auf die Mitgliedschaft des Reichssparkommissars nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung billigen wolle, daß die Beteiligung des Reichssparkommissars als Generalberichterstatter oder Generalsachverständiger sichergestellt werde und nicht etwa am Widerstand der Länder scheitern werde. Um wegen der Auswahl der noch nicht feststehenden 5 Ausschußmitglieder zu einem praktischen Ergebnis zu kommen, wurde ein Unterausschuß gebildet, bestehend aus den Reichsministern Brauns, Curtius, v. Keudell und Schätzel. Dem Unterausschuß wurde die Aufgabe gestellt, dem Kabinett möglichst binnen einer Woche geeignete Vorschläge für die zu treffende Auswahl zu unterbreiten8. […]

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Die Vorschläge dieses Unterausschusses des Kabinetts wurden in der Ministerbesprechung vom 14. 2. erörtert. Siehe Dok. Nr. 419, Ministerbesprechung, P. 1.

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