1.17.5 (ma32p): 5. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

5. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

Der Reichskanzler erörterte die Möglichkeiten einer beschleunigten Beratung des Reichsschulgesetzentwurfs. Er kam zu dem Ergebnis, daß am zweckmäßigsten die Stellung eines Initiativantrages der Regierungsparteien und die gleichzeitige Einbringung eines Gesetzentwurfs der Regierung sei. Zu befürchten sei allerdings, daß der Reichsrat durch die Stellung eines Initiativantrages verärgert werden könne. Vielleicht lasse sich dieser Mißstand mildern, wenn der Reichsrat entsprechend unterrichtet würde.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß auch die Deutsche Volkspartei für eine möglichst schnelle Beratung des Schulgesetzentwurfs sei. Eine sachliche Beratung im Kabinett sei nach seiner Ansicht erst nach Rückkehr des Reichsministers Dr. Stresemann, also erst am Montag, den 4. Juli 1927 möglich.

Im übrigen sei das Reichsschulgesetz für die Länder von besonders großer Bedeutung. Aus der Vorlage zweier Entwürfe befürchte er Schwierigkeiten. Jedenfalls müsse noch mit den Fraktionen über die Angelegenheit gesprochen werden.

Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß Voraussetzung für eine beschleunigte Beratung des Entwurfs das Zusammenbleiben des Reichstags mindestens bis zum 15. Juli sei. Was die Einbringung eines Initiativgesetzentwurfs anlange, so habe ihm der Preußische Kultusminister5 ein Einwirken auf die Preußische Staatsregierung in dem Sinne versprochen, daß im Reichsrat keine Schwierigkeiten gemacht würden. Allzuviel verspreche er sich hiervon allerdings nicht. Auch er halte, ebenso wie der Herr Reichskanzler, sowohl die Einbringung eines Initiativgesetzentwurfs als auch die Einbringung eines Regierungsentwurfs für erforderlich.

5

Becker.

Die am Vormittag mit dem Abgeordneten Runkel stattgefundene Erörterung des Entwurfs sei im wesentlichen befriedigend verlaufen. Runkel habe auch den Entwurf mit den Sachverständigen des Preußischen Landtags besprochen.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß der Initiativentwurf und der Regierungsentwurf nicht genau übereinzustimmen brauchten. Vielleicht genüge als Initiativentwurf ein abgekürzter Entwurf.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde beschlossen, die Frage des taktischen Vorgehens sowie eventuell den Inhalt des Entwurfs am 28. Juni 6½ Uhr nachmittags mit den Parteiführern zu besprechen6.

6

Siehe Dok. Nr. 261.

Extras (Fußzeile):