1.170.3 (ma32p): 1. Phoebus-Film-Gesellschaft.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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1. Phoebus-Film-Gesellschaft.

Der Reichswehrminister trug vor, daß er im Reichstage in Beantwortung einer Interpellation der Kommunisten5 im Namen der Reichsregierung die Erklärung abgegeben habe, daß die Reichsregierung sich eine Entscheidung über die Vorlage des Untersuchungsberichts über die Phoebus-Angelegenheit bis zur Beratung des Wehretats 1928 vorbehalte6. Das Kabinett werde sich nunmehr über die Weiterbehandlung der Angelegenheit schlüssig machen müssen, da der Beginn der Beratungen des Wehretats im Hauptausschuß7 des Reichstags nahe bevorstehe8. Er empfehle in der Sache nur mündliche Erklärungen abzugeben, deren Inhalt vorher genau zu formulieren sei. Für die persönliche Vertretung der Sache stehe er zur Verfügung. Für den materiellen Inhalt der abzugebenden Erklärung müsse er sich jedoch auf die Mitarbeit der Stellen verlassen, die sich bisher mit der Materie befaßt hätten und die in die Einzelheiten mehr eingedrungen seien, als es ihm in der Zeit nach der Übernahme seines Amtes möglich gewesen sei. Zudem handelt es sich ja auch um Vorgänge, die vor der Übernahme seines Amtes lägen. In der nachfolgenden Aussprache wurde zunächst die Frage erörtert, ob der Bericht des Untersuchungskommissars des Reichskanzlers, Saemisch, in seinem vollen Wortlaut oder auszugsweise in umgewandelter Form dem Reichstage zur Kenntnis gebracht werden solle. Es bestand Einmütigkeit darüber, daß von der Herausgabe eines schriftlichen Berichts überhaupt abzusehen sei.

5

Antrag der KPD vom 23.1.28 auf sofortige Veröffentlichung des Untersuchungsberichts von Saemisch über die Phoebus-Angelegenheit; siehe Dok. Nr. 402, Anm. 7.

6

Diese Erklärung hatte RWeM Groener in der Sitzung des RT vom 24.1.28 abgegeben (RT-Bd. 394, S. 12350 ).

7

Haushaltsausschuß.

8

Die Beratungen des Haushaltsausschusses des RT über den Haushalt des RWeMin. für 1928 begannen am 9.2.28.

Der Reichssparkommissar erklärte sich bereit, dem Reichswehrminister bei der Ausarbeitung der abzugebenden mündlichen Erklärungen mit seiner Sachkenntnis zur Verfügung zu stehen und auch gemeinsam mit ihm die Vertretung im Reichstag zu übernehmen, sofern über die Erklärung des Wehrministers hinaus auf einzelne Fragen eine sachliche Auskunft erforderlich werden sollte. Er bat, daß er dem Reichstag gegenüber in der Sache nur als Untersuchungskommissar des Reichskanzlers und nicht etwa in seiner Eigenschaft als Reichssparkommissar in die Erscheinung trete. Hiermit war das Kabinett einverstanden. Ferner bestand Einverständnis darüber, daß entsprechend einem bereits früher gefaßten Beschluß von einer Mitwirkung des Reichskanzlers bei der Vertretung der Angelegenheit abgesehen werden soll. Es soll angestrebt werden, daß die Vertretung der Angelegenheit von seiten der Reichsregierung nur im Hauptausschuß des Reichstags erfolgt und daß eine Erörterung in der Vollsitzung des Reichstags vermieden wird.

Sodann wurde die Frage erörtert, ob die erforderlichen Erklärungen bei der Beratung des Hauptetats des Wehrministeriums für 1928 oder bei der Beratung[1289] des Nachtragsetats für 1927 erfolgen sollen. Sachlich steht die Angelegenheit mit dem Nachtragsetat 1927 im Zusammenhang, da hier zur Erledigung der Angelegenheit ein Betrag von mehr als 8 Millionen RM angefordert werden muß. Der Nachtragsetat wird dem Reichstag jedoch nicht vorliegen, wenn der Hauptetat 1928 im Hauptausschuß zur Beratung kommt. Es bestand Einverständnis darüber, daß eine doppelte Erörterung der Angelegenheit unter allen Umständen vermieden werden soll. Es soll daher versucht werden, die Angelegenheit bei der Beratung des Nachtragsetats erörtern zu lassen. Zu diesem Zweck soll mit den Parteiführern, mit denen bisher bereits in der Sache verhandelt worden ist, Fühlung genommen werden, mit dem Ziele, die Parteien dazu zu bewegen, daß sie sich auf eine Erörterung der Angelegenheit beim Nachtragsetat 19289 beschränken und von einer Behandlung der Angelegenheit beim Haupthaushalt 1928 absehen10.

9

Statt „1928“ muß es „1927“ heißen.

10

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 414, Ministerbesprechung, P. 3.

Alsdann wurde in die Beratung des Punktes 2) der Tagesordnung für die Kabinettssitzung eingetreten.

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