1.178.1 (ma32p): Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

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Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

Der Vorsitzende Graf Westarp stellte fest, daß eine Einigung über wichtige Bestimmungen des Reichsschulgesetzes nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen ihm nicht möglich erscheine1. Weitere Vorschläge halte er für aussichtslos.

1

Vgl. Dok. Nr. 417.

[1310] Auf besonderen Wunsch des Abgeordneten v. Guérard stellte der Abgeordnete Graf Westarp weiter fest, daß das Schulgesetz damit als gescheitert anzusehen sei2.

2

Zum Scheitern der Verhandlungen über das Reichsschulgesetz vgl. Stresemann, Vermächtnis, Bd. III, S. 273 ff.; Köhler, Lebenserinnerungen, S. 265 f.; Grünthal, Reichsschulgesetz und Zentrumspartei in der Weimarer Republik, S. 237 ff.

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