1.19.1 (ma32p): Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

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Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und wies darauf hin, daß am besten zunächst über die einzuschlagende Taktik gesprochen werde. Auf jeden[825] Fall werde eine möglichst beschleunigte Behandlung des Entwurfs in den beiden gesetzgebenden Körperschaften erforderlich sein.

Der Reichsminister des Innern betonte, daß ihm jeder Weg recht sei, der zur Beschleunigung führe. Im übrigen wies er darauf hin, daß in einer der letzten Ministerbesprechungen die Möglichkeit eines Initiativantrags der Regierungsparteien und der gleichzeitigen Einbringung eines Regierungsentwurfs erörtert worden sei1.

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Siehe Dok. Nr. 259, P. 5.

Abg. Dr. Scholz (D.V.P.) erklärte, daß seine Fraktion auch für eine beschleunigte Behandlung des Entwurfs sein werde. Für seine Partei komme es sehr in Frage, eine Erklärung im Plenum des Reichstags abzugeben, wenn ein Initiativentwurf eingebracht werde. In der Erklärung werde darauf hinzuweisen sein, daß die Deutsche Volkspartei den Weg des Initiativantrages nur im Interesse der Beschleunigung gewählt habe und daß sie sich nicht auf alle Einzelheiten des Entwurfs festlege.

Der Abg. Graf Westarp (D.N.) führte aus, daß die Regierungsparteien vielleicht gemeinsam eine Erklärung bei der Behandlung des Initiativantrags im Reichstag abgeben könnten, auch im wesentlichen des Inhalts, daß ihre Stellungnahme zu den Einzelheiten vorbehalten werde. Auf jeden Fall müsse ein Weg gefunden werden, auf dem man gemeinsam vorgehen könne.

Der Abg. v. Guérard (Z.) erklärte sich im wesentlichen mit den Ausführungen des Abg. Graf Westarp einverstanden und machte im übrigen darauf aufmerksam, daß die Hauptschwierigkeiten beim Reichsrat lägen, wenn der Weg eines Initiativantrags gewählt werde.

Der Abg. Leicht (Bayer. V.P.) führte aus, daß der Weg eines Initiativantrags und der gleichzeitigen Einbringung einer Regierungsvorlage bedenklich sei. Seines Wissens sei ein derartiger Weg bisher noch niemals gewählt worden. Man solle sich lediglich auf die Einbringung einer Regierungsvorlage beschränken und auf den Reichsrat in dem Sinne einwirken, daß er den Entwurf vielleicht bis Mitte September d. J. verabschiede. Alsdann müsse der Reichstag bei einer besonderen Tagung Ende September oder Anfang Oktober sich mit dem Entwurf in erster Lesung befassen und ihn sodann dem Bildungsausschuß überweisen.

Der Abg. Dr. Runkel (D.V.P.) stimmte diesen Ausführungen zu.

Der Abg. Rheinländer (Z.) betonte unter Zustimmung des Reichskanzlers daß am wesentlichsten die Beratung im Bildungsausschuß sei. Der Ausschuß könne jedoch nur dann wirksame Arbeit leisten, wenn das Plenum noch nicht versammelt sei. Deshalb müsse der Ausschuß nach der erwähnten Zwischentagung des Plenums den ganzen Oktober und vielleicht die Hälfte des November hindurch den Entwurf eingehend beraten.

Der Abg. D. Mumm (D.N.) stimmte diesen Ausführungen ausdrücklich zu.

Der Reichskanzler stellte zum Schluß fest, daß das Reichskabinett sich die Angelegenheit nochmals überlegen müsse und daß der Zweck der heutigen[826] Aussprache darin bestanden habe, eine Klärung der Ansichten der verschiedenen Fraktionen vorzubereiten.

Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

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