1.216.3 (ma32p): 3. Festsetzung des Arbeitsprogramms für die 1. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform.

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3. Festsetzung des Arbeitsprogramms für die 1. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform.

Der Reichskanzler trug vor, daß die Mitglieder für den von der Länderkonferenz beschlossenen Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform inzwischen sämtlich bestellt seien7. Eine Meinungsverschiedenheit mit den Ländern habe sich nur insoweit ergeben, als einzelne von ihnen der Auffassung der Reichsregierung widersprochen hätten, daß der Reichskanzler neben den 9 von der Reichsregierung benannten Mitgliedern als Vorsitzender des Ausschusses mit stimmberechtigt sei8. Die widersprechenden Länder9 verträten den Standpunkt, daß der Reichskanzler, wenn er stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses sein wolle, in die Zahl der von der Reichsregierung benannten 9 Mitglieder einzubeziehen sei. Er empfahl, diese Frage jetzt nicht zu vertiefen, deren Klärung vielmehr zunächst dem Ausschuß selbst zu überlassen.

7

Die von der RReg. benannten Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform ergeben sich aus Anm. 2 zu Dok. Nr. 433. Die im Ausschuß vertretenen Länder Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Hamburg und Anhalt hatten als Ausschußmitglieder ihre Regierungschefs nominiert, während sich Preußen im Ausschuß durch MinDir. Brecht vertreten lassen wollte (Verzeichnis der Ausschußmitglieder in R 43 I /1876 , Bl. 16 f.).

8

Siehe dazu Dok. Nr. 433, P. 1, dort auch Anm. 2.

9

Es handelte sich um Württemberg und Sachsen (Schreiben des Württ. StPräs. Bazille vom 6. 3. und des Sächs. MinPräs. Heldt vom 17.3.28 an den RIM, in R 43 I /1875 , Bl. 413, 373–375).

Das Kabinett war hiermit einverstanden.

[1427] Der Reichskanzler führte sodann weiter aus, daß er es für richtig halte, wenn die gegenwärtige Reichsregierung, die sich für die Länderkonferenz und deren Aufgaben besonders stark eingesetzt habe, die Arbeiten des Ausschusses in Fluß bringe. Er empfehle daher, den Ausschuß tunlichst beschleunigt zu seiner ersten Sitzung einzuladen und bei seinen ersten Arbeiten mitzuwirken.

Auch hierin stimmte das Kabinett dem Reichskanzler zu.

Der Reichsminister des Innern schlug sodann vor, den Ausschuß für den 4. Mai zu seiner ersten Sitzung einzuladen10; bis dahin könnten die erforderlichen Vorarbeiten geleistet werden. In dieser Sitzung wolle er nach der einleitenden Ansprache des Vorsitzenden dem Ausschuß ein von ihm vorbereitetes Arbeitsprogramm vorschlagen. Der Ausschuß werde wohl als erstes seine Geschäftsordnung regeln wollen. Um indessen zu verhüten, daß durch dieses Thema zu viel wertvolle Zeit verloren gehe, beabsichtige er, gewisse Grundsätze für die Geschäftsordnung vorzubereiten, die alsdann einen Unterausschuß beschäftigen könnten. Sodann wolle er vorschlagen, die materiellen Arbeiten des Ausschusses nach drei Richtungen hin anzusetzen und zu diesem Zweck folgende Themen anregen:

10

Mit Schreiben vom 14. 4. lud der RK die Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform zur ersten Sitzung des Ausschusses am 4.5.28 ein (R 43 I /1876 , Bl. 13–15). In Beantwortung des Einladungsschreibens schlugen der Bayer. MinPräs. Held, der Bad. StPräs. Remmele und der Sächs. MinPräs. Heldt vor, die Ausschußsitzung bis nach den Reichstagswahlen (20. 5.) zu verschieben. Daraufhin antwortete StS Pünder im Auftrag des RK, daß die RReg. von vornherein geplant habe, den Ausschuß ohne Rücksicht auf die Auflösung des RT und den bevorstehenden Wahlkampf für Anfang Mai einzuberufen. Der inzwischen erfolgten Einladung habe ein einstimmiger Kabinettsbeschluß zugrunde gelegen. „Das Reichskabinett hatte sich hierbei insbesondere auch von dem Gedanken leiten lassen, daß es in voller Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Länderkonferenz [siehe Dok. Nr. 398] noch seine Aufgabe sein sollte, notwendige und maßvolle Vorarbeiten auf dem Gebiete der Verfassungs- und Verwaltungsreform in die Wege zu leiten. Diese Vorarbeiten sollten lediglich von sachlichen Gesichtspunkten getragen sein und von wahltaktischen Erwägungen möglichst unberührt bleiben.“ Falls eine persönliche Teilnahme an der Ausschußsitzung nicht möglich sei, könne ein Vertreter entsandt werden (R 43 I /1876 , Bl. 29–30, 36–38, 44–46).

1) Leistungsschwache Länder,

2) das Zuständigkeitsverhältnis zwischen Reich und Ländern,

3) Verwaltungsreform.

Es sei anzustreben, daß für diese Themen Referenten bestellt würden. Das zweite Thema betreffe die Kernfrage. Nach seiner Meinung sei es den beteiligten führenden Staatsrechtslehrern11 vorzubehalten.

11

Die RReg. hatte die Professoren Anschütz, Triepel und Nawiasky in den Ausschuß delegiert.

Das Kabinett billigte nach kurzer Aussprache die Grundzüge dieses Programms. Um den dem Ausschuß angehörenden Reichsministern in der ersten Ausschuß-Sitzung eine einheitliche Haltung in bezug auf die Auffassung der Reichsregierung zu dem vorgeschlagenen Arbeitsprogramm zu ermöglichen, wurde eine weitere Vorbesprechung für notwendig gehalten. Diese soll spätestens am Tage vor der ersten Ausschußsitzung, also am 3. Mai stattfinden.

Der Reichsminister des Innern erklärte, daß er das Verhandlungsmaterial bereits für diese Vorbesprechung rechtzeitig mitteilen werde12.

12

Siehe Dok. Nr. 467, P. 2.

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