1.229.1 (ma32p): 1. Politische Lage.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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1. Politische Lage.

Der Reichskanzler führte aus, daß nach seiner Auffassung der Rücktritt des Kabinetts erst kurz vor dem Zusammentritt des neuen Reichstags erfolgen möchte1, da in einzelnen Angelegenheiten voraussichtlich noch Beschlüsse gefaßt[1462] werden möchten, zu denen ein geschäftsführendes Ministerium nicht mehr ausreichend legitimiert erscheine.

1

Am 20.5.28 hatten die Wahlen zum 4. Reichstag stattgefunden. Das Wahlergebnis war u. a. durch Verluste der Regierungsparteien, besonders der Deutschnationalen, und durch erhebliche Stimmengewinne der Sozialdemokraten gekennzeichnet. Von den insgesamt 491 Reichstagsmandaten entfielen auf (in Klammern die Mandate nach der Wahl vom 7.12.24): SPD 153 (131), DNVP 73 (103), Zentrum 62 (69), KPD 54 (45), DVP 45 (51), DDP 25 (32), Wirtschaftspartei 23 (17), BVP 16 (19), NSDAP 12 (14), Christl.-nat. Bauern- u. Landvolkpartei 10 (0), andere Parteien 18 (Statistisches Jb. 1929, S. 483 ff.). Der neugewählte RT trat am 13.6.28 zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Staatssekretär Meissner übermittelte dem Kabinett die ausdrückliche Bitte des Herrn Reichspräsidenten, bis zum Zusammentritt des Reichstags von einer Demission abzusehen. Auch der Reichspräsident halte es für erforderlich, daß über Fragen wie den Luftschutz der Zivilbevölkerung und die Auslandsanleihen noch Beschlüsse der im Amt befindlichen Reichsregierung gefaßt würden. Verhandlungen über die Neubildung der Regierung seien ihm zur Zeit nicht möglich.

Das Kabinett beschloß, in Übereinstimmung mit der Auffassung des Herrn Reichspräsidenten in Aussicht zu nehmen, am Tage vor dem Zusammentritt des neuen Reichstags zurückzutreten und beauftragte demgemäß den Reichskanzler, dem Herrn Reichspräsidenten alsdann die Demission des Kabinetts mitzuteilen2. Eine entsprechende Notiz soll amtlich veröffentlicht werden.

2

Siehe Dok. Nr. 473, P. 2.

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