1.35.3 (ma32p): 3. Befreiung von Pfandbriefen im Betrag von 100 Millionen M von der Kapitalertragssteuer für Wohnbauzwecke in Verbindung mit der Frage der Aufnahme von Auslandsanleihen zum Wohnungsbau.

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3. Befreiung von Pfandbriefen im Betrag von 100 Millionen M von der Kapitalertragssteuer für Wohnbauzwecke in Verbindung mit der Frage der Aufnahme von Auslandsanleihen zum Wohnungsbau10.

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In einer Kabinettsvorlage vom 27.6.27 hatte RArbM Brauns die Zustimmung der RReg. dazu erbeten, daß im Ausland zu emittierende Pfandbriefe im Betrag von 100 Mio RM, die der Finanzierung des Wohnungsbaus dienen sollten, von der Kapitalertragssteuer befreit werden. In der Begründung heißt es: Die Beratungsstelle für Auslandskredite habe in ihrer Sitzung vom 13. 6. die Verwendung von Auslandskrediten für Wohnungsbauzwecke im Umfang von zunächst 100 Mio RM gegen die Stimme des Vertreters der Rbk gutgeheißen. In der Sitzung vom 24. 6. habe die Beratungsstelle jedoch auf Antrag des Vertreters der Rbk beschlossen, die Weiterberatung dieser Angelegenheit auszusetzen, bis das Kabinett zu der Frage grundsätzlich Stellung genommen habe (siehe Dok. Nr. 260). Nach Auffassung des RArbM sei es angesichts des Versagens des inländischen Kapitalmarkts unbedingt notwendig, dem Wohnungsbau einen beschränkten Betrag ausländischen Kapitals zuzuführen. Dies geschehe am zweckmäßigsten durch den Absatz von Pfandbriefen privater Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, was aber nur möglich sei, wenn die Pfandbriefe von der Kapitalertragssteuer befreit würden. Mit dem RbkPräs. habe hierüber keine Einigung erzielt werden können. Der RbkPräs. „sieht in dem geplanten Schritt Gefahren für die Währungspolitik und fürchtet insbesondere, daß auf Grund dieses Vorgangs dem Bestreben der Gemeinden, den ausländischen Kapitalmarkt für Wohnungsbauzwecke in Anspruch zu nehmen, nicht mehr Einhalt geboten werden könne“. Der RArbM teile diese Auffassung nicht (R 43 I /656 , Bl. 158–163).

Am 8. 7. vermerkte MinR Feßler, „daß das Reichsarbeitsministerium kein Interesse mehr daran habe, die Zustimmung der Reichsregierung zur Befreiung von Pfandbriefen im Betrage von 100 Millionen RM von der Steuer vom Kapitalertrag für Wohnbauzwecke in einer Kabinettssitzung herbeizuführen. Die zuständigen Minister [RFM, RWiM und RArbM] sind darüber einig, daß diese Befreiung trotz des Widerspruchs der Reichsbank erfolgen soll. Dagegen glaubt das Reichsarbeitsministerium, daß die allgemeine Frage der Beschaffung von Auslandskrediten für Wohnungsbau demnächst im Reichsministerium verhandelt werden müßte.“ (R 43 I /656 , Bl. 164–165).

Es wurde beschlossen, von einer gemeinsamen Beratung mit Vertretern der Deutschen Reichsbank abzusehen, da bereits Einmütigkeit des Kabinetts in dieser Frage bestehe11.

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Dem Rbk-Direktorium teilte StS Pünder mit Schreiben vom 23.7.27 mit: Der RK habe vom Schreiben des Rbk-Direktoriums vom 27. 6. über die Beschränkung der Neuaufnahme von Auslandsanleihen (Dok. Nr. 260) „mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen“ und verfolge „das Problem mit der ernsten Aufmerksamkeit, die seiner außerordentlichen Bedeutung zukommt“. Der RK hätte die Angelegenheit bereits auf die Tagesordnung einer Ministerbesprechung setzen lassen; dabei sollte dem Rbk-Direktorium „selbstverständlich wunschgemäß gern Gelegenheit geboten werden, der Reichsregierung die Auffassung der Reichsbank vorzutragen. Leider mußte die sachliche Erörterung in letzter Minute wegen des Vorliegens wichtiger vordringlicher Arbeiten zurückgestellt werden.“ Der RK behalte sich vor, nach seiner Rückkehr aus dem Sommerurlaub auf die Angelegenheit zurückzukommen (R 43 I /656 , Bl. 191).

Die Sitzung wurde hierauf auf 4 Uhr nachmittags vertagt.

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