1.4.3 (ma32p): a) Sperrgesetz.

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Text

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a) Sperrgesetz2.

2

Vgl. hierzu Dok. Nr. 239 unter a).

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß die meisten Fürstenhäuser, bei denen die Auseinandersetzung mit den Ländern noch nicht erledigt sei, sich einem Schiedsgericht unterwerfen wollten, auch das Herzoghaus von Gotha. Er (der Reichsminister des Innern) habe am Freitag vor Pfingsten3 in Weimar mit der Thüringischen Regierung wegen der Auseinandersetzung mit dem Gothaischen Herzoghaus verhandelt. Staatssekretär Zweigert werde am 11. Juni d.J. mit dem Vertreter des Gothaischen Herzoghauses verhandeln. Man dürfe hoffen, daß dieser schwierigste Fall eine vergleichsweise Regelung finden werde. Besonders mit Rücksicht hierauf sei es am besten, zur Frage einer eventuellen Verlängerung des Sperrgesetzes jetzt noch keinen Beschluß zu fassen.

3

Freitag vor Pfingsten war der 3. 5.

Das Reichskabinett stimmte dieser Auffassung zu.

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