1.4.7 (ma32p): 5. Aufwertungs- und Währungsfragen.

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5. Aufwertungs- und Währungsfragen.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Frage der Aufwertung ihm in letzter Zeit erneut Sorge bereite. Er habe gehört, daß einige Mitglieder des Zentrums vielleicht Anträge stellen wollten, die – nach seiner Auffassung – verhängnisvoll[785] wirken müßten10. In diesem Zusammenhange wolle er einen ihm vielfach von Vertretern der Wirtschaft vorgetragenen Wunsch zur Erörterung bringen, es möge, wie in früheren Jahren, mal wieder eine Aussprache zwischen Vertretern der Wirtschaft, dem Reichsbankpräsidenten und Mitgliedern des Kabinetts stattfinden. Man könne sich hier vielleicht u. a. über die Arbeitszeitfrage, aber auch über die von einigen Seiten behauptete Gefahr einer Inflation11 aussprechen. Die Gefahr einer erneuten Inflation werde, wie er erfahren habe, besonders von Arbeitnehmern des Westens befürchtet, die jetzt vielfach – wie er gehört habe – ihre Löhne in Devisen verlangten.

10

Siehe hierzu Dok. Nr. 251 und Nr. 258.

11

Vorgänge hierzu in R 43 I /2437 .

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, ihm sei nicht bekannt, ob jetzt Löhne in Deutschland teilweise in Devisen verlangt würden. Irgendwelche Beunruhigung wegen der Sicherheit der deutschen Währung sei jedenfalls unberechtigt, nachdem die Aufnahme von Auslandsanleihen im größeren Umfange wieder freigegeben werden solle12 und nachdem die Reichsbank ihren Diskont von 5 auf 6%, also um ein Prozent, erhöht habe13. Zur Zeit sehe er die Notwendigkeit für die von den Vertretern der Wirtschaft gewünschte Besprechung nicht ein.

12

Vgl. hierzu Dok. Nr. 260.

13

Die Erhöhung des Reichsbankdiskontsatzes von 5 auf 6% war am 10.6.27 erfolgt. Siehe hierzu: Protokoll der Sitzung des Zentralausschusses der Rbk vom 10.6.27 (R 43 I /641 , Bl. 45–52); Verwaltungsbericht der Rbk für das Jahr 1927, S. 3 f.

Auch der Reichsminister des Auswärtigen warnte vor Besprechungen mit Vertretern der Wirtschaft. Man müsse auch berücksichtigen, daß andere Kreise, z. B. Beamtenorganisationen und Arbeitnehmer mit Recht den gleichen Wunsch äußern würden, falls man der Bitte der Wirtschaftsvertreter nachkomme.

Das Reichskabinett schloß sich dieser Auffassung an.

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