1.43.2 (ma32p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Behandlung des Reichsschulgesetzes im Reichsrat.

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[892]2. Außerhalb der Tagesordnung: Behandlung des Reichsschulgesetzes im Reichsrat3.

3

Der Entwurf eines Reichsschulgesetzes war dem RR am 19. 7., die Begründung hierzu am 9.8.27 vorgelegt worden; siehe Dok. Nr. 279, Anm. 9.

Reichsminister von Keudell teilte mit, daß er mit dem Preußischen Kultusminister Dr. Becker über die Behandlung des Reichsschulgesetzes im Reichsrat gesprochen habe. Die Schwierigkeit, die aufgetaucht sei, sei die, daß das Preußische Staatsministerium erklärt habe4, seine endgültige Stellungnahme zum Schulgesetzentwurf erst in einer Staatsministerialsitzung am 20. September festlegen zu können, und daß daher vorher die Beratung des Gesetzentwurfs im Reichsrat nicht aufgenommen werden könne. Die dem Reichsrat für das Gesetz verbleibende Verhandlungsfrist bis zu der am 26. September beginnenden Herbsttagung des Reichstags werde voraussichtlich zu kurz sein, so daß das Gesetz dem Reichstag kaum rechtzeitig werde zugehen können.

4

In der Sitzung des PrStMin. vom 4.8.27. – In dieser Sitzung hatte StS Pünder „mehrfach das Interesse der Reichsregierung an einer möglichst beschleunigten Behandlung [des Reichsschulgesetzes] durch die Länderregierungen und [den] Reichsrat betont mit dem Ziel, daß der Reichstag am 26. September wie beabsichtigt in einer Sondertagung das Gesetz in erster Lesung erledigen könne“ (Vermerk Pünders vom 4. 8. „über die formale Behandlung des Reichsschulgesetzes durch die Preußische Regierung“, R 43 I /779 , Bl. 153–154).

Ministerialdirektor Nobis verwies auf die Verhandlungen im Preußischen Staatsministerium, die kürzlich unter Teilnahme des Staatssekretärs in der Reichskanzlei stattgefunden haben, und bei welchen man, wie er sagte, den Ausweg angeregt habe, eine Verschiebung der Herbsttagung des Reichstags um 1 Woche bis zum 3. Oktober zu veranlassen. Die Preußische Staatsregierung werde bei Annahme dieses Vorschlages dafür sorgen, daß der Reichsrat jedenfalls bis zum 3. Oktober seine Beratungen abgeschlossen haben werde.

Der Reichskanzler faßte das Ergebnis der weiteren Aussprache dahin zusammen, daß das Reichskabinett in erster Linie den dringenden Wunsch habe, Preußen möge seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf so beschleunigen, daß der Gesetzentwurf dem Reichstag rechtzeitig zum 26. September zugehen könne, daß das Kabinett aber für den Fall, daß dies aus zwingenden Gründen nicht gelingen sollte, sich notgedrungen damit abfinden wolle, eine Verschiebung der Herbsttagung des Reichstags bis zum 3. Oktober zu betreiben5.

5

In einem Schreiben an den PrMinPräs. Braun vom 13.8.27 bat der RK zu prüfen, ob die Stellungnahme der PrStReg. zu dem Entwurf des Reichsschulgesetzes nicht schon eine Woche vor dem 20. 9. herbeigeführt werden könnte, damit genügend Zeit für die Beratungen des RR gewonnen werde und sich der RT, wie geplant, in einer Sondertagung etwa ab 26. 9. mit dem Gesetz befassen könne. Falls es nicht möglich sei, die Beschlußfassung der PrStReg. vorzuverlegen, möge sich der PrMinPräs. damit einverstanden erklären, daß mit den Beratungen des RR schon am 8. 9. begonnen werde, auch wenn bis dahin das abschließende Votum Preußens zum Reichsschulgesetz noch nicht vorliege (R 43 I /779 , Bl. 162–163). Der PrMinPräs. versicherte in seinem Antwortschreiben vom 19. 8., für eine beschleunigte Behandlung des Reichsschulgesetzes im pr. Kabinett sorgen zu wollen. Er hoffe, daß es gelingen werde, die Stellungnahme Preußens zu der Gesetzesvorlage bis zum 20. 9. festzustellen. Trotzdem halte er eine Hinausschiebung des Zusammentritts des RT um mindestens eine Woche für zweckmäßig. Denn selbst wenn der RR vor Abschluß der Beratungen im pr. Kabinett in die Beratung der Vorlage eintreten wollte, würde seine Entscheidung bis zum 26. 9. kaum zu ermöglichen sein (R 43 I /779 , Bl. 187). – Zur weiteren Beratung des Reichsschulgesetzentwurfs siehe Dok. Nr. 292, P. 1.

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