2.55.7 (mu11p): 7. Einreihung des Eisenbahnpersonals in die Besoldungsordnung.

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[138]7. Einreihung des Eisenbahnpersonals in die Besoldungsordnung.

Der Reichsminister der Finanzen trägt die Erklärung des Gewerkschaftsbundes deutscher Eisenbahnbeamten und anderer Eisenbahnerverbände vor, in denen höhere Einstufung der Eisenbahnbeamten gefordert wird10. Er empfiehlt, auf die Anträge nach wie vor nicht einzugehen, sondern es bei der vom Reichskabinett zugestandenen Gefahrenzulage bewenden zu lassen. Die Nationalversammlung möge entscheiden, ob sie zu einem anderen Standpunkt kommen wolle. Das Kabinett schließt sich dieser Stellungnahme nach kurzer Aussprache an. Verschiedene Minister legen gegen die drohende Form, in der die Eisenbahner ihre Forderung vortragen, Verwahrung ein und betonen, daß es notwendig sei, den von den Eisenbahnern geplanten Vorstoß auszuhalten. Nötigenfalls müsse das Vorgehen der Eisenbahner in der Öffentlichkeit und im Reichstag ausführlich erörtert und gekennzeichnet werden. Reichsminister Dr. Blunck macht darauf aufmerksam, daß Versuche, die Behörden durch Drohungen zu Handlungen zu zwingen, nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind.

10

Bereits bei der Behandlung des Besoldungsgesetzes in der Kabinettssitzung vom 1.3.20, P. 3 waren die Forderungen der Eisenbahnbeamten auf bessere Einstufung, d. h. auf Aufrücken um jeweils eine Besoldungsstufe, behandelt worden. Zur Begründung ihrer Forderung hatten die Eisenbahnbeamten hingewiesen auf „das Gefährdungsmoment, das Moment der Verantwortung und das Moment der Abnutzung“. Nach längerer Debatte hatte das Kabinett eine Heraufsetzung abgelehnt, stattdessen aber pensionsfähige Dienstzulagen zugebilligt. Mit einer „Erklärung“ wandten sich nun die Organisationen der Eisenbahnbeamten dagegen, daß bei den Ausschußverhandlungen der NatVers. „die besonderen Verhältnisse des Eisenbahnpersonals völlig ignoriert und […] den Eisenbahnbeamten ihr Recht nicht zuteil“ geworden sei, obwohl das Eisenbahnpersonal für den Fall der Erfüllung seiner Forderungen „eine Erhöhung seiner Produktionsleistungen in Aussicht gestellt“ habe. RReg. und NatVers. hätten dieses Angebot durch das die entstehenden Kosten „weit überholt worden wären“, nicht beachtet. Für den Fall, daß auch im Plenum die Forderungen auf Ablehnung stoßen würden, erklärten die Organisationen, daß sie „1. ihre Mitglieder befragen werden, was weiter zu tun ist; 2. es nicht werde verhindern können, daß die Eisenbahnbeamten der Länder es ablehnen werden, Reichsbeamte zu werden; 3. es auch nicht werden verhindern können, daß die Eisenbahnbeamten, die seither schon ein vollgerüttelt Maß von Arbeit trotz ihrer ungenügenden Bewertung auf sich genommen hatten, ihr Angebot der produktiven Mehrleistung zurückziehen und genau so viel leisten werden als ihrer Einschätzung entspricht“ (Präsentat der Rkei vom 17.4.20; R 43 I /2579 , Bl. 14 f.).

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