2.208.3 (mu21p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Berichtigung einer Falschmeldung der Kreuzzeitung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

3. Außerhalb der Tagesordnung: Berichtigung einer Falschmeldung der Kreuzzeitung.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug vor, daß in einem Artikel der Abendausgabe der Kreuzzeitung vom 24. Mai ganz infame Verleumdungen[682] gegen ihn, Dr. Stresemann, und Dr. Hilferding wegen ihres angeblichen Verhaltens in der Reparationsfrage enthalten seien. Er brachte die in Frage kommenden Stellen des in der Anlage anliegenden Artikels zur Verlesung und regte an, diese Falschmeldungen sofort durch eine amtliche W.T.B. Notiz scharf zu dementieren4.

4

Im Artikel „Schluß mit der Nebenregierung!“ war behauptet worden, durch eine Indiskretion sei den Franzosen „auf dem Wege über die deutsche Botschaft in Paris die Maximalgrenze der Jahreszahlungen mitgeteilt, auf die sich das Kabinett geeinigt habe“. Auf Anregung Hilferdings und Stresemanns sei Vögler nach seinem Rücktritt von der Ullstein-Presse angegriffen worden.

Hieran anknüpfend, führte der Reichsminister des Auswärtigen weiter aus, daß die Reichsregierung alsbald nach Abschluß der Pariser Verhandlungen, also voraussichtlich Ende nächster Woche, im Reichstage mit Interpellationen der Parteien zur Reparationsfrage zu rechnen haben werde. Es sei selbstverständlich, daß er, als an der Reparationsfrage sehr stark interessierter Ressortchef, es für notwendig erachten müsse, an diesen Auseinandersetzungen im Reichstage persönlich teilzunehmen. Er bat daher ins Auge zu fassen, daß Staatssekretär von Schubert ihn bei der für Anfang Juni bevorstehenden Madrider Tagung des Völkerbundsrats solange vertreten müsse, bis er selbst von Berlin abkömmlich sei.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er den Erwägungen des Reichsaußenministers nur zustimmen könne, daß man sich daher darauf gefaßt machen müsse, Staatssekretär von Schubert die Vertretung bei der Madrider Tagung des Völkerbundsrates zu übertragen.

Im übrigen beschloß das Kabinett entsprechend dem Antrage des Reichsaußenministers, die Verleumdungen von Mitgliedern der Reichsregierung in der „Kreuzzeitung“ durch W.T.B. zurückzuweisen. Die daraufhin veröffentlichte W.T.B. Meldung ist in der Anlage gleichfalls beigefügt5.

5

Durch WTB Nr. 1009 vom 24. 5. wurden die Behauptungen, die auch von der „Deutschen Zeitung“ aufgegriffen worden waren, als „infame Lüge“ zurückgewiesen. v. Hoesch erklärte, daß die Behauptungen der Kreuzzeitung „selbstverständlich von Anfang bis Ende erlogen“ seien (Telegramm Nr. 407 vom 25. 5.; R 43 I /277 , Bl. 361-363). Siehe hierzu auch Stresemanns Erklärung vor der Presse am 27. 5. (Vermächtnis III, S. 403 ff.).

Extras (Fußzeile):