2.46 (mu21p): Nr. 46 Sitzung des von der Länderkonferenz eingesetzten Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform. 22., 23. und 24. Oktober 1928

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 12). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[167] Nr. 46
Sitzung des von der Länderkonferenz eingesetzten Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform. 22., 23. und 24. Oktober 1928

R 43 I /1879 , Bl. 61-64

Über den Gang der Verhandlungen ist eine stenographische Niederschrift gefertigt, die die Ausführungen der einzelnen Redner wiedergibt1. Dieser stenographischen Niederschrift ist auch eine Anwesenheitsliste beigefügt2.

1

Unter Punkt 18 der Ausschußbeschlüsse vom 4.5.28 war festgestellt worden, daß neben der offiziellen stenographischen Niederschrift über die Ausschußsitzungen die Rkei ein „kurzes Verhandlungsprotokoll“ führen konnte (R 43 I /1876 , Bl. 267 f.. Der gedruckte Text der stenographischen Niederschrift dieser Ausschußsitzung befindet sich in R 43 I /1879 , Bl. 173-218).

2

Dieser Anwesenheitsliste zufolge nahmen an der Ausschußsitzung teil: 10 von der RReg. und 10 von den Ländern berufene Mitglieder, als Generalsachverständiger der RSparKom., als Berichterstatter die StS Popitz und Zweigert, MinDir. Poetzsch-Heffter und Professor Nawiasky, außerdem Vertreter der Rkei, des RIMin., des AA, des RWiMin., des RPMin., der RSparKom. und der Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Hamburg und Anhalt.

Als Ergebnis der Verhandlungen ist folgendes festzustellen:

I. In den Ausschuß wurde als 19. Mitglied, von der Reichsregierung vorgeschlagen, der Reichsminister der Justiz Koch-Weser berufen3.

3

Am 22. 10. erhob der bayerische MinPräs., unterstützt von StPräs. Bolz, Einspruch gegen die Ansicht des RK, daß die Zuwahl des RJM als genehmigt zu betrachten sei, nachdem von den Ländern kein Einspruch gegen den Kabinettsbeschluß vom 13. 7. (Dok. Nr. 9, P. 1) erhoben worden sei. Die Ansicht des RK wurde von MinDir. Brecht geteilt. Der Ausschuß wählte danach formell auf Antrag des RK den RJM zu seinem Mitglied (Stenographische Niederschrift; R 43 I /1879 , Bl. 173-218, hier: Bl. 174-184).

II. Auf Antrag der Länder wurde als 20. Mitglied des Ausschusses der Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin Schroeder berufen4.

4

Gegen die Zuwahl Mecklenburg-Schwerins wurden ebenfalls Bedenken erhoben. In diesem Fall wurde der RK wiederum von MinDir. Brecht und außerdem von Bürgermeister Petersen unterstützt. Die Zuwahl wurde zunächst vertagt. In der Nachmittagssitzung erklärten die Ländervertreter ihre Zustimmung zur Beteiligung Mecklenburg-Schwerins am Ausschuß (R 43 I /1879 , Bl. 173-218, hier: Bl. 184-193).

III. Die Reichsregierung hat im Ausschuß am 23. Oktober eine Erklärung mit folgendem Wortlaut abgegeben:

„Auf Grund der gestrigen Verhandlungen des Ausschusses erklärt die Reichsregierung5:

5

Das Folgende auch abgedruckt in Schultheß 1928, S. 177 f.

1. Die Reichsreform muß getragen sein von der Erkenntnis der Notwendigkeit einer starken Reichsgewalt, der Bedeutung der vielgestaltigen Eigenarten des deutschen Volkslebens und des Erfordernisses sparsamster Finanzgebarung der öffentlichen Haushalte.

2. Eine territoriale Neugliederung ist erforderlich und darf sich nicht beschränken auf solche Gebiete, die infolge Gemengelage einzelner Gebietsteile eine besonders erschwerte und kostspielige Verwaltung haben.

3. Es ist erforderlich, als Glieder des Reiches leistungsfähige Länder bestehen zu lassen. Hierfür ist zu prüfen, wie die Verwaltung der Länder zu gestalten[168] ist (Wahl der Landtage, Amtszeit der Landesregierungen, Landesspitze).

Ferner soll geklärt werden, wie die Organisation des Unterbaues in den Ländern nach einheitlichen Grundsätzen (Reichsrahmengesetzen) eingerichtet werden kann.

4. Die Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen erscheint im Rahmen der Endlösung erforderlich. Deshalb ist zu klären, wie in diesem Falle das Verhältnis des Reichs zu den übrigen Ländern und die Zusammensetzung des Reichsrats gestaltet werden soll.

5. Die Verwaltungsbezirke des Reiches und die Ländergrenzen sind nach Möglichkeit einander anzupassen.

6. Die Einrichtung der Auftragsverwaltung ist in dem Sinne auszuarbeiten, daß die Reichsregierung die Länderregierungen mit der Ausführung von Angelegenheiten der Reichsverwaltung beauftragen kann, so daß die Verwaltung alsdann nach näherer Anweisung der Reichsregierung geführt wird und für die Ausführung die Verantwortung nicht gegenüber dem Landtag, sondern gegenüber dem Reichstag besteht.

7. Es ist zu prüfen, inwieweit den Ländern zur Erledigung im Wege der Eigenverwaltung Aufgaben übertragen werden können, die nicht als Lebensfragen der Nationen vom Reiche oder im Auftrage des Reiches zu erledigen sind. Auf vielen Gebieten wird sich das Reich mit einer Oberschicht von Gesetzen und Anordnungen begnügen und die nähere Durchführung den Ländern unter selbständiger Verantwortung überlassen können.

8. Die Reichsregierung empfiehlt dem Ausschuß, zur Bearbeitung dieser Fragen zwei Unterausschüsse einzusetzen, von denen der erste Vorschläge für die neue Abgrenzung der Länder und Reichsverwaltungsbezirke und deren zweiter Vorschläge für die Zuständigkeit der Länder und deren Organisationen zu machen hat. Dabei bleibt eine gemeinsame Tagung der beiden Ausschüsse vorbehalten“6.

6

In der Sitzung des Ausschusses am 24. 10. kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen RReg. und vor allem Bayern über die Veröffentlichung der Erklärung der RReg. Der RK verteidigte die Veröffentlichung damit, daß auch die Auffassungen der bayerischen und hessischen Regierungen vorher publiziert worden seien; dagegen erhob der bayerische MinPräs. Widerspruch (Stenographische Niederschrift; R 43 I /1879 , Bl. 173-218, hier: Bl. 205-218).

IV.7 Der Ausschuß hat beschlossen, zur weiteren Behandlung der Fragen und zur Erzielung von bestimmten Vorschlägen für die Endlösung der einzelnen Probleme zwei Unterausschüsse einzusetzen. Er hat hierbei folgende Entschließung gefaßt:

7

Vgl. hierzu Dok. Nr. 48.

„Der Ausschuß nimmt von der Erklärung der Reichsregierung Kenntnis und setzt zwei Unterausschüsse ein.

1. Der erste Ausschuß hat die Aufgabe, unter der Aufrechterhaltung und der Bildung von leistungsfähigen Ländern über die Frage der territorialen Umgliederung des Reiches Vorschläge zu machen. Dies gilt vornehmlich für solche Gebiete, die durch Gemengelage einzelner Gebietsteile eine besonders erschwerte und kostspielige Verwaltung haben.

[169] 2. Der zweite Ausschuß hat zu untersuchen, wie eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern hergestellt und dauernd gesichert und in welcher Weise der Dualismus zwischen Reich und Preußen behoben werden kann. Dabei ist davon auszugehen, daß dieser Dualismus nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtlösung zu beseitigen ist.

Aufgaben, bei denen Lebensfragen des Reiches nicht berührt werden, sind der eigenen Verwaltung der Länder zu belassen oder zu übertragen.

Derselbe Ausschuß hat weiter festzustellen, ob und wie neben der landeseigenen Verwaltung eine Auftragsverwaltung in dem Sinne geschaffen werden kann, daß das Reich die Landesregierungen mit der Führung von Angelegenheiten der Reichsverwaltung beauftragt.“

Die vorstehende Entschließung wurde in Ziffer 1 einstimmig vom Ausschuß gebilligt. Zu Satz 3 der Ziffer 2 hatte der bayerische Ministerpräsident Held folgenden Abänderungsantrag eingebracht:

„Aufgaben, die zur Zeit tatsächlich Reichsaufgaben sind, bei denen aber Lebensfragen des Reiches nicht berührt werden, sind der Eigenverwaltung der Länder zu übertragen.“

Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von Bayern, Württemberg und des Reichsministers Dr. Schätzel abgelehnt, worauf die Ziffer 2 gegen die Stimmen der Genannten angenommen wurde.

V. Den Unterausschüssen werden die anliegenden Anträge der Ausschußmitglieder Ministerialdirektor Dr. Brecht und der Ministerpräsidenten Dr. Held (Bayern) und Heldt (Sachsen) überwiesen8.

8

Zu dieser Ziffer vermerkte StS Pünder am Kopf dieser Niederschrift am 29. 10.: „Ich glaube, Ziff. V stimmt nicht. Der eine oder andere Antrag war nach meiner festen Erinnerung zuvor zurückgezogen worden.“ Tatsächlich jedoch waren in der Ausschußsitzung vom 24. 10. die Anträge Brecht und Heldt (Sachsen), sowie nach der Ablehnung des Antrages Held (Bayern) durch den Ausschuß auch dieser den Unterausschüssen überwiesen worden. Zu den Anträgen Brecht und Held (Bayern) s. Anm. 1 und 2 zu Dok. Nr. 48. – Der Antrag Heldt (Sachsen) lautete: „Der Ausschuß nimmt von der Erklärung der RReg. Kenntnis und bemerkt zu Ziffer 7 folgendes: Das Reich ist in der Schaffung reichseigener Verwaltungszweige über das erforderliche Maß bereits hinausgegangen. Die Auftragsverwaltung erscheint nur dann geeignet, dieser Entwicklung schon jetzt entgegenzutreten, wenn Sicherheit gegeben wird, daß der gegenwärtige Besitzstand der Länder an eigenen Aufgaben erhalten bleibt und überdies eigene Verwaltungszweige des Reichs in Auftragsverwaltungen umgewandelt werden. Gleichzeitig muß Vorsorge getroffen werden, daß den Ländern genügende Bewegungsfreiheit in der Aufbringung von Mitteln gewährt wird. – Für die Gesamtreform des Reichs behält sich jedes Mitglied seine Stellungnahme hierzu vor“ (R 43 I /1879 , Bl. 67).

VI. Die Ausschüsse sollen, wenn in ihnen über das Schicksal eines bestimmten Landes verhandelt wird, diesem Lande die Möglichkeit geben, gehört zu werden.

VII.9 Die Unterausschüsse setzen sich zusammen aus je drei Mitgliedern des Reichskabinetts, sechs Vertretern der Länder und zwei nichtbeamteten[170] Sachverständigen. Den Vorsitz in den beiden Unterausschüssen führt der Reichsminister des Innern Severing.

9

Der Vorschlag des RKab., der in der Ministerbesprechung am 23. 10. beschlossen worden war, ging dahin, daß der RIM den Vorsitz in beiden Unterausschüssen innehatte. Dem ersten Unterausschuß sollten angehören: „Minister Hilferding, Minister Curtius, Professor Triepel, Abg. Dr. Brüning, Preußen, Bayern, Hessen, Anhalt“, dem zweiten Unterausschuß: „Minister Hilferding, Minister Koch-Weser, Professor Anschütz, StS z. D. Busch, Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg.“ Der RSparKom. sollte als Generalsachverständiger beider Unterausschüsse arbeiten.

Im ersten Unterausschuß sitzen die Reichsminister Dr. Curtius und von Guérard, die Herren Professor Dr. Triepel und Staatssekretär z. D. Dr. Busch, ferner je ein Vertreter von Preußen, Bayern, Württemberg, Hessen, Hamburg, Anhalt sowie ein noch zu benennender Reichsminister. Im zweiten Unterausschuß sitzen die Reichsminister Dr. Hilferding und Koch-Weser, die Herren Professor Dr. Anschütz, Reichstagsabgeordneter Dr. Brüning, je ein Vertreter der Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Thüringen, Mecklenburg sowie ein noch zu benennender Reichsminister10.

10

Auf Vorschlag des RIM benannte das RKab. unter P. 1 der Ministerbesprechung vom 7. 11. Koch-Weser zum Mitglied des ersten und Schätzel zum Mitglied des zweiten Unterausschusses.

VIII. Neben dem Generalsachverständigen Reichssparkommissar Staatsminister a. D. Dr. Saemisch werden den beiden Ausschüssen als weitere Sachverständige die bisherigen Berichterstatter Reichsminister a. D. Dr. Hamm, die Staatssekretäre Zweigert und Dr. Popitz, Staatsminister Prof. Dr. Apelt, Ministerialdirektor Dr. Poetzsch-Heffter und Professor Dr. Nawiasky beigegeben.

IX. Die beiden Unterausschüsse, deren erste Sitzung nach Möglichkeit eine gemeinsame werden soll, sollen in der ersten Novemberwoche durch den Reichsminister des Innern zur Konstituierung einberufen werden11. Auch später sollen die beiden Unterausschüsse im Bedarfsfalle gemeinsam tagen. Den Mitgliedern jedes Ausschusses steht es frei, den Sitzungen des anderen mit beratender Stimme beizuwohnen.

11

Vgl. Dok. Nr. 61.

X. Vorarbeiten, die in den Unterausschüssen geleistet werden, müssen dem Ausschuß unterbreitet werden, bevor sie dem Plenum der Länderkonferenz zugehen.

XI. Die für die Ernennung der Mitglieder der Unterausschüsse erforderlichen Rückfragen bei den Ländern übernimmt die Reichskanzlei12.

12

Über die Einstellung des MinPräs. Held zu dieser Sitzung des Ausschusses berichtete der Vertreter der RReg. München am 27. 10.: Held habe geäußert, daß die Verhandlungen angenehm gewesen seien. Kritik habe er an MinDir. Brecht geübt, aus dessen Ausführungen nicht hervorgegangen sei, ob er im eigenen oder im Namen Preußens spreche. Als bemerkenswert habe Held hervorgehoben, daß die bayerischen Ansichten von Württemberg, Baden, Sachsen und Hessen unterstützt worden seien. Der bayerische MinPräs. habe die Absicht geäußert, sein Land selbst in den Unterausschüssen zu vertreten (R 43 I /2252 , gefunden in R 43 I /1879 , Bl. 88).

Extras (Fußzeile):