1.11.1 (mu22p): Anlage

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Anlage

Nach den Rechnungsergebnissen der Reichsanstalt für das Kalenderjahr 1928, wie sie im ersten Bericht der Reichsanstaltauf S. 86/87 wiedergegeben sind5, betrug der Gesamtaufwand der Reichsanstalt einschließlich der Kosten für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Verwaltung und für wertschaffende Arbeitslosenfürsorge, aber ohne die Krisenunterstützung rund

941 Mio RM.

[866] Der Aufwand für Arbeitsvermittlung und wertschaffende Arbeitslosenfürsorge vermindert sich nach Spalte 6 durch Rückeinnahmen um 28 Mio. Der Gesamtaufwand beträgt danach

913 Mio RM

Wird diese Zahl durch die Gesamtzahl der unterstützten Arbeitslosen im Rechnungsjahr 1928 – 890 0006 […] – dividiert, so ergibt sich ein Jahresgesamtaufwand von 1026 RM oder ein monatlicher Gesamtaufwand von 85,5 RM auf den Kopf des Arbeitslosen.

Es ist berechtigt, diesen Betrag um 0,50 RM zu vermindern, weil die Kosten der Arbeitsvermittlung pp. bei einer größeren Zahl von Arbeitslosen nicht im gleichen Maße steigen. Es darf also mit dem Betrage von

85 RM

für Monat und Kopf gerechnet werden. Der Gesamtaufwand von 85 RM zerfällt nach den Berechnungsergebnissen von 1928 in den reinen Unterstützungsaufwand von 68 RM und die sonstigen Aufwendungen auf den Kopf des Arbeitslosen von 17 RM. Dieses Verhältnis von 4 : 1 (Unterstützungsaufwand zu sonstigem Aufwand) spielt auch in den vorstehenden Berechnungen eine Rolle […].

Auf dieser Grundlage ergibt sich bei 1,1 Mio Arbeitslosen ein Jahresaufwand von 1122 Mio RM7.

Eine Kontrollberechnung, die nicht mit den Rechnungsergebnissen für das Kalenderjahr 1928 ausgeführt worden ist, sondern bei der die Arbeitslosen, getrennt nach Saisonarbeitslosen und Konjunkturarbeitslosen, aufgeteilt worden sind nach der Lohnklassenverteilung des Jahres 1928 für die konjunkturell Arbeitslosen und nach den Erfahrungen des Winters 1928/29 für die Saisonarbeitslosen, ergibt einen Betrag, der um 6 bis 7 Mio unter 1122 Mio Gesamtaufwand lag. Es ist deshalb mit einem Jahresaufwand von

1 119 Mio RM

zu rechnen. Von diesen 1119 Mio sind die Beitragseinnahmen mit 12 x 70 =

840 Mio RM

abzusetzen. Es ergibt sich dann das Defizit von

279 Mio RM

mit dem die Kommission gerechnet hat.

5

Es handelt sich um einen Sonderdruck aus dem Reichsarbeitsblatt Nr. 6, 1929.

6

Diese Zahl entsprach dem monatlichen Durchschnitt für das Jahr 1928.

7

MinDirig. Weigert hatte den Aufwand mit 1103 Mio RM beziffert; davon waren 203 Mio RM für Krankenkassenbeiträge, Verwaltungskosten, wertschaffende Arbeitslosenfürsorge, Kosten der Arbeitsvermittlung und der Berufsberatung vorgesehen („Verhandlungen“, S. 62).

Im Ausschuß ist das gleiche Defizit auf einer etwas abweichenden Grundlage errechnet worden, nämlich als die Differenz zwischen einem Aufwand von 1103 Millionen und einer Beitragseinnahme von 824 Millionen (s. S. 62 der „Verhandlungen der Sachverständigenkommission“). […]

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