1.118.2 (mu22p): 2. Finanzprogramm der Reichsregierung.

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2. Finanzprogramm der Reichsregierung.

Der Reichsminister der Finanzen entwickelte in großen Zügen folgendes Finanzprogramm:1

1

Die Niederschrift folgt im wesentlichen dem im Lauf des Tages vom RFM schriftlich fixierten Finanzprogramm.

1. Senkung der Einkommensteuer sowohl durch Heraufsetzung des steuerfreien Einkommenteils und Verbesserung der Kinderermäßigungen als auch durch Herabsetzung und Auseinanderziehung des Tarifs. Die Senkung soll in 3 Etappen erfolgen, beginnend mit dem 1. Juli 1930, dem 1. Januar 1932, dem 1. Juli 1933. Der steuerfreie Lohnbetrag für den ledigen Arbeiter wird von 1200 RM auf 1440, 1560 und 1800 RM erhöht, die Senkung des Tarifs wird durchschnittlich 12%, 20% und 25% mit einem Höchstsatz von ⅓ des Einkommens betragen.

Der Steuerabzug vom Kapitalertrag wird aufgehoben für die Zinsen aus festverzinslichen Anleihen, die nach dem 31.12.1929 ausgegeben sind.

Ferner werden gewisse Steuererleichterungen für deutsche Investierungstrusts vorgesehen.

2. Senkung der Vermögenssteuer durch Aufhebung der Stufen bis 20 000 RM.

Erläuternd fügte der Reichsminister der Finanzen hinzu, daß sich bisher in den Stufen 5000 bis 20 000 RM Vermögen die Hälfte der Zensiten befindet. Das Aufkommen an Steuer aus diesen Stufen sei im Verhältnis zu den großen Verwaltungskosten relativ gering; es belaufe sich nämlich auf 15–16 Millionen RM.

3. Senkung der Realsteuern, und zwar um durchschnittlich 10%, sowie weitere Senkung nach Inkrafttreten des Steuervereinheitlichungsgesetzes. Beschränkung der Befugnisse der Länder und Gemeinden zur Erhöhung der Realsteuersätze für 5 Jahre durch Erlaß eines Sperrgesetzes.

[1239] 4. Aufhebung der Aufbringungslast für die Industrieobligationen durch Abbau dieser Last von jetzt jährlich 330 Millionen RM auf 250 Millionen im Jahre 1930, 200 Millionen RM im Jahre 1931, 150 Millionen im Jahre 1932, 100 Millionen RM im Jahre 1933 und 50 Millionen im Jahre 1934 bei völligem Wegfall im Jahre 1935. In den Jahren 1930, 31 und 32 sollen von den zu erhebenden Gesamtbeträgen im Jahre 1930 weitere 50 Millionen, im Jahre 1931 und 32 je 25 Millionen als getilgt gelten, durch die Abführung von 100 Millionen RM aus dem 100 Millionen RM ausmachenden Reservefonds der Industrieobligationen Bank.

5. Aufhebung der Rentenbankzinsen durch Verrechnung mit den Gewinnanteilen des Reiches aus der Reichsbank.

6. Senkung der Gesellschaftssteuer und der Wertpapiersteuer auf je die Hälfte des geltenden Satzes.

7. Aufhebung der Zuckersteuer.

Der Reichsminister der Finanzen berechnete die durch vorstehende Vorschläge eintretende Entlastung der Wirtschaft im ersten Jahr auf 910 Millionen RM, indem er folgende Aufstellung machte:

Mindererträge der Einkommensteuer

200

Millionen

Mindererträge der Realsteuern

290

Millionen

Senkung der Industriebelastung

130

Millionen

Aufhebung der Rentenbankzinsen

85

Millionen

Senkung der Vermögenssteuer

15

Millionen

Aufhebung der Zuckersteuer

160

Millionen

Senkung der Gesellschafts- und Wertpapiersteuer

30

Millionen

Summe

910

Millionen

Der Reichsminister der Finanzen fuhr fort, daß diesen Senkungen gegenüber eine stärkere Belastung des Biers und des Tabaks vorgesehen sei. Er beabsichtige vom kommenden Etatsjahr an eine Erhöhung der Biersteuer um 50%, aus der er ein Mehraufkommen von 180 Millionen RM erwarte und ferner eine Heraufsetzung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Rauchtabak, die einen Mehrbetrag von 220 Millionen RM erbringen solle2.

2

Demgegenüber hatte noch am 17. 10. der RK dem bayer. Gesandten v. Preger erklärt, ihm sei nichts von Bier- und Tabakmonopolplänen bekannt, „soweit das RFMin. in Betracht komme“ (handschriftliche Notiz auf einem Schreiben des Vertreters der RReg. München vom 15. 10.; R 43 I /2256 , Bl. 63, hier: Bl. 63). Außerdem war die Zusage gegeben worden, die bayer. Regierung solle von den Finanzplänen der RReg. vor der Beschlußfassung durch das Kabinett unterrichtet werden (Vermerk Pünders vom 18. 10.; R 43 I /2225 , Bl. 47, hier: Bl. 47).

Ferner wünschte er mit diesem Finanzprogramm eine Neuregelung des Finanzausgleichs zu verbinden. Hierbei soll folgendes vorgesehen werden:

a) Einbeziehung der Biersteuer und der Einnahmen aus dem Spiritusmonopol in die Überweisungssteuern unter entsprechender Senkung der Länderanteile an der Umsatzsteuer. Beseitigung des § 353 mit dem Ziel einer Besserstellung[1240] Bayerns als des Landes mit der größten Biererzeugung und unter Sicherstellung des Gesamtbetrages der Überweisung für jedes Land etwa auf die Höhe der bisherigen Überweisungen.

3

Siehe RGBl. 1926 I, S. 208 . Der Paragraph behandelt die finanzielle Unterstützung eines steuerarmen Landes durch das Reich.

b) Übernahme der Ausfälle aus der Senkung der Einkommensteuer auf das Reich durch Garantie des Länderanteils aus der Einkommensteuer auf den im Rechnungsjahr 1929 ausgeschütteten Gewinnanteil, reduziert auf den künftigen Beteiligungssatz der Länder (60%).

c) Übernahme des Ausfalls aus der Realsteuersenkung auf das Reich, indem das Reich den Ausfall im Rechnungsjahr 1930 voll und in den Rechnungsjahren 1931–1934 unter Verminderung von je 1/5 den Ländern und den Gemeinden erstattet. Bei der Weitergabe der vom Reich für die Realsteuersenkung zur Verfügung gestellten Beträge von den Ländern an die Gemeinden soll auf die Ermöglichung eines Lastenausgleichs Rücksicht genommen werden.

d) Alsbaldige Verabschiedung des Steuervereinheitlichungsgesetzes.

e) Einbau eines beweglichen Faktors.

Diesen Punkt bezeichnete der Reichsminister der Finanzen als eines der politisch schwierigsten Probleme der Reform. Ein beweglicher Faktor sei für die Gesundung der Gemeindefinanzen unentbehrlich. Nach seiner Meinung gebe es 4 Möglichkeiten für einen solchen Faktor, nämlich:

a) Zuschläge zur Einkommensteuer.

Dieser Weg sei technisch überaus schwierig, schon allein wegen der Mitbeteiligung der Lohnsteuer. Es könne z. B. den großen Industriefirmen im Ruhrgebiet nicht zugemutet werden, daß sie in ihren Lohnbüros Sonderberechnungen für die Lohnsteuerabzüge ihrer in den verschiedensten Gemeinden wohnhaften Belegschaften aufstellen.

b) Mietzinssteuer.

Auch diesen Weg hielt er für praktisch undurchführbar.

c) Die Gemeindegetränkesteuer.

Diese Steuer sei sozial erträglich, werde sich aber praktisch schwer durchsetzen lassen wegen des politischen Widerstandes der DVP und des Zentrums.

d) Verwaltungskostenbeitrag von allen Wählern (Kopfsteuer).

Er denke an einen Kopfsatz von 6 RM, der ein Gesamtaufkommen von 200 Millionen RM erbringen würde.

Als weiteren Punkt für das Finanzprogramm schlug der Reichsminister der Finanzen sodann vor, eine Verstärkung der Aufsicht über die Finanzgebarung der Gemeinden und Gemeindeverbände durch Vorschriften über die Genehmigung von Anleihen und Krediten und durch Einführung obligatorischer Rechnungsprüfung durch eine von den Gemeinden unabhängige Stelle. Erläuternd fügte er hinzu, daß er sich die Sache so denke, daß die Prüfung der Rechnung der Großstädte durch eine dem Rechnungshof angegliederte Organisation zu erfolgen haben werde und daß die Prüfung für die kleineren Städte und Gemeinden durch eine neue dem Rechnungshof nachgeordnete, stark dezentralisierte Organisation vor sich gehen müsse.

Ein weiterer Vorschlag für die Finanzreform betraf die Vorlegung eines Gesetzes über die Abrechnung zwischen Reich und Ländern über die schwebenden[1241] Entschädigungs- und Aufwertungsansprüche (Eisenbahn, Wasserstraßen, Post usw.)4.

4

Siehe hierzu Dok. Nr. 314, 315 und 324.

Ferner Heraufsetzung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung um ½ Prozent, und schließlich die Vorlegung eines Gesetzes zur Regelung der Tilgung der Reichsschulden. Zusammenfassend erklärte der Reichsminister der Finanzen, daß nach seiner Meinung die Hauptschwierigkeiten des Programms in folgenden Punkten lägen:

1. in der Reform der verstärkten Heranziehung des Tabaks zur Besteuerung,

2. in der Einführung eines beweglichen Faktors in das Steuersystem der Gemeinden.

An diesen Vortrag schloß sich eine eingehende Aussprache an, an der sich sämtliche Mitglieder des Reichskabinetts beteiligten.

Der Reichskanzler verlieh seiner Auffassung dahin Ausdruck, daß er meinte, der Reichstag werde sich nicht auf die Erörterung des Programms beschränken. Zur Behebung der Vertrauenskrisis sei mehr nötig, nämlich

a) der Ausgleich des Reichshaushalts und

b) die Sanierung der Arbeitslosenfürsorge.

Der Reichspostminister meinte, die Reichsregierung müsse vor entscheidenden Schritten zur Finanzreform die Haushalts- und Kassenlage in Ordnung [bringen] und das Ergebnis der Haager Konferenz abwarten. Erst dann könne sie sehen, welche Beträge zur Steuersenkung verfügbar seien. Er äußerte starke Zweifel daran, ob das von dem Reichsminister der Finanzen vorgelegte Programm durchgeführt werden könne. Zur Frage der Biersteuer erklärte er, daß die Bayerische Volkspartei ihren Eintritt in die Regierung von einer Nichterhöhung der Biersteuer abhängig gemacht habe. Alle Versuche, die Bayerische Volkspartei zu einer weniger bestimmten Haltung zu veranlassen, seien gescheitert. Die Partei lehne die Erhöhung der Biersteuer nach wie vor ab und mache ihr Verbleiben in der Regierung von der Erfüllung dieser Forderung abhängig.

Der Reichskanzler erwiderte, daß, wenn eine Steuersenkung durchgeführt werden solle, bei Nichterhöhung der Biersteuer ein Ausgleich nur durch Erhöhung der Umsatzsteuer gefunden werden könne.

Der Reichsminister des Innern äußerte Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Einführung einer Finanzkontrolle des Reichs gegenüber den Gemeinden. Von dem Vorschlage für die Einführung eines beweglichen Faktors hielt er die Einführung einer Gemeindegetränkesteuer für den besten Vorschlag.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat für eine stärkere Senkung der Realsteuern ein. Ferner regte er einen stärkeren Abbau der Industriebelastungen an. Die vorgeschlagene Biersteuererhöhung hält er für gering. Er meinte, die Erhöhung komme so, wie sie vorgeschlagen sei, nur den Brauern und Wirten zugute. Eine Verdoppelung der Biersteuer sei durchaus tragbar.

Der Reichswirtschaftsminister meinte, eine Senkung der Gewerbesteuer über 20% hinaus werde sich nicht vertreten lassen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer werde von der Deutschen Volkspartei mitgemacht[1242] werden. Nur müsse die Fabrikation der Zigarettenfabriken kontingentiert werden. Für den beweglichen Faktor hielt er den Vorschlag auf Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages für am ehesten durchführbar.

Zur Frage der Arbeitslosenversicherung sehe er die Situation so an, daß die Ausgaben der Versicherung gesenkt werden könnten. Er gebe aber zu, daß dies nur mit großen Schwierigkeiten möglich sein werde und daß sich die Fürsorgelasten anderer Stellen dafür entsprechend erhöhen würden. Das ganze Problem sei in erster Linie ein politisches, das auch nach seiner Meinung nur durch eine Zustimmung zur Beitragserhöhung gelöst werden könne. Einer Erhöhung der Beiträge um ½% wolle er im Rahmen des Gesamtprogramms zustimmen. Wie das bei der Reichsanstalt alsdann noch verbleibende Defizit gedeckt werden könne, müsse späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben.

Die Sitzung wurde alsdann unterbrochen und am Nachmittag ohne Beteiligung des Reichsministers des Innern, der durch Staatssekretär Zweigert vertreten wurde, um 4 Uhr fortgesetzt.

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