1.118.4 (mu22p): Fortsetzung um 8.30 Uhr abends.

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RTF

Fortsetzung um 8.30 Uhr abends.

(Reichsminister Severing nahm an der Abendbesprechung teil.)

Der Reichskanzler erklärte, daß er den Parteiführern vorschlagen wolle, im Wege eines Sofortprogramms eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenfürsorge um ½% zu beschließen, und ferner auch die vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer mit Wirkung vom 1. Januar 1930 ab in Kraft treten zu lassen.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er auf seinen Vorschlag, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um ¾% zu erhöhen, bestehen müsse.

Der Reichskanzler erwiderte, daß diese Forderung aus politischen Gründen nicht durchsetzbar sei.

Auch der Reichsverkehrsminister erklärte, daß diese Frage nur politisch gesehen werden könne, daß auch nach seiner Meinung nicht mehr als eine ½%ige Erhöhung erreichbar sei.

Das Kabinett beschloß darauf mit Stimmenmehrheit eine sofortige Beitragserhöhung um ½%7.

7

Zur weiteren Behandlung siehe Dok. Nr. 388, P. 1.

Der Reichskanzler verlas darauf einen in der Zwischenzeit vom Reichsminister der Finanzen formulierten Entwurf eines Finanzprogramms der Reichsregierung.

Dieser Entwurf wurde nach eingehender Debatte in der aus der Anlage ersichtlichen Form angenommen8.

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Die Punkte 1, 2, 5, 7 entsprechen der Niederschrift. In Punkt 3 wird nicht auf das Sperrgesetz hingewiesen. Punkt 6 wird erweitert durch die Worte: „der Börsenumsatzsteuer um ein Drittel des geltenden Satzes“. Punkt 10, dessen Unterabschnitte a–d der Niederschrift entsprechen, trägt die Überschrift: „Neuregelung des Finanzausgleichs“. Der Unterabschnitt e) lautet: „Einbau eines beweglichen Faktors, durch den unter Berücksichtigung sozialer Notwendigkeiten alle Gemeindebürger zu Lasten der Gemeinde herangezogen werden, in das Gemeindesteuersystem und Festlegung einer Relation zu der Höhe der Realsteuer.“ Punkt 8 des Finanzprogramms: „Erhöhung der Biersteuer mit Wirkung vom 1.4.30 und 50%, entsprechend dem mit dem Etat vorgelegten Entwurfe.“ Punkt 9: „Heraufsetzung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Rauchtabak durch Erhöhung der Zeichensteuer von 30 auf 33% und der Materialsteuer von 400 auf 500 RM für 1 dz, beim Rauchtabak durch Erhöhung der Zeichensteuer für Feinschnitt von 45 auf 60% und für Pfeifentabak von 20 auf 35%. Einführung der Kontingentierung für Zigaretten. Einstellung eines Betrages von 5 Mio RM jährlich in den Haushaltsplan für Zwecke des Tabakbaues. Diese Erhöhung soll bereits am 1.1.30 in Kraft treten.“ Punkt 11: „Verstärkung der Aufsicht über die Finanzgebarung der Gemeinden und Gemeindeverbände durch Vorschriften über die Genehmigung von Anleihen und Krediten und durch Einführung obligatorischer Rechnungsprüfung durch eine von der Gemeinde unabhängige Stelle.“ Punkt 12: „Vorlegung eines Gesetzes über die Abrechnung zwischen Reich und Ländern über die schwebenden Entschädigungs- und Aufwertungsansprüche (Eisenbahn, Wasserstraßen, Post usw.).“ Punkt 13: „Heraufsetzung der Beiträge für die ALV um ½% mit Wirkung vom 1.1.30.“ Punkt 14: „Vorlegung eines Gesetzes zur Regelung der Reichsschulden“ (R 43 I /1440 , Bl. 206 f., hier: Bl. 206 f.). Zu diesem Programm schrieb Moldenhauer: „Wir haben damals dieses Programm angenommen im Glauben an seine Durchführbarkeit. Daß wir anderen, die wir diese Kassenlage nicht genau kannten, zu dieser Auffassung gelangen konnten, ist schließlich nicht verwunderlich. Aber daß das Finanzministerium, dem die trostlose Kassenlage bewußt war, dieses Programm aufstellen konnte, ist mir auch heute noch ein Rätsel. Ich habe später Zarden gefragt, wie er das erklären könne. Er sagte mir, Popitz wäre von dem Gedanken ausgegangen, daß eine solche Steuersenkung auf der einen Seite der Wirtschaft einen neuen Auftrieb geben und damit erhöhte Einnahmen bringen werde, auf der anderen Seite das sich sicher auftuende Loch im Etat den RT endlich zur Sparsamkeit zwingen werde, da er die einmal beschlossene Steuersenkung nicht rückgängig machen könne. Aber wie wollte dann Popitz den Anforderungen, die von seiten der ALV kamen, begegnen? Zarden hat mir auf die Frage erwidert, über diesen Punkt sei niemals gesprochen worden. Überhaupt habe ja Popitz selbst die MinDir. aus den Beratungen im Amt fast völlig ausgeschaltet und alles nur mit dem Minister besprochen“ (BA: Nachlaß Moldenhauer  3, S. 15 f.).

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