1.183.1 (mu22p): 1. Genfer Delegation für die Zollfriedenskonferenz in Verbindung mit der Stellungnahme der Reichsregierung zum Zollproblem.

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1. Genfer Delegation für die Zollfriedenskonferenz in Verbindung mit der Stellungnahme der Reichsregierung zum Zollproblem.

Der Reichswirtschaftsminister trug den Sachverhalt vor. Er führte u. a. aus, daß vom deutschen Standpunkt aus die Bestrebungen eines allgemeinen Zollfriedens begrüßt werden könnten. Wenn die Verhandlungen auf der Zollfriedenskonferenz zu einem Abschluß führen sollten, müßte allerdings der Stichtag nach dem 22. Dezember 1929, d. h. also nach der letzten deutschen Zollnovelle festgelegt werden1. Deutschland könne auch den englischen Bestrebungen einer europäischen Zusammenarbeit im Interesse des Zollfriedens zustimmen. Ob und welcher Erfolg erzielt werden könnte, sei abzuwarten. Was nun die Haltung[1445] der Reichsregierung zu dem Zollproblem in Deutschland anlange, so müsse von der Erhöhung industrieller Zölle abgesehen werden. Anträge auf Erhöhung der Zölle für Agrarerzeugnisse müßten geprüft und von Fall zu Fall entschieden werden2.

1

Nach der dritten Lesung am 20.12.29 hatte die Abstimmung über die Zollnovelle am 21. 12. stattgefunden (RT-Bd. 426, S. 3729  ff., 3801 f.).

2

Auf Zollpositionen für Textilien und Automobile sowie auf die angestrebte Erhöhung agrarischer und industrieller Zölle in verschiedenen Anträgen und Doppelvorlagen hatte der RWiM in seiner Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt hingewiesen. „Zur Erschwerung der Lage trägt noch bei, daß allem Anschein nach das vom Deutschen RT verabschiedete zweite Zusatzabkommen zu dem Handelsvertrag mit Schweden im Schwedischen RT auf große Widerstände stößt und nach den bisherigen Erklärungen der Parteivertreter im Handelspolitischen Ausschuß des RT das Zusatzabkommen zu dem Handelsabkommen mit Finnland nicht die Zustimmung des Deutschen RT finden wird. Es kann für mich keinem Zweifel unterliegen, daß eine Verfolgung der in der angedeuteten Weise vom RT angeregten Linie für die deutsche Zoll- und Handelspolitik zu den allerschwersten Erschütterungen des handelspolitischen Verhältnisses Deutschlands gegenüber dem gesamten Ausland Anlaß geben muß“ (1.2.30; R 43 I /2428 , Bl. 54 f., hier: Bl. 54 f.).

[Zusammensetzung der deutschen Delegation.]

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß die Zollfriedenskonferenz mangels praktischer Resultate bald werde vertagt werden müssen3. […]

3

Der frz. Handelsminister Flandin hatte dem Botschafter v. Hoesch schon Ende Januar mitgeteilt, die meisten Staaten seien gegen das Zollfriedensprojekt (Telegramm v. Hoeschs Nr. 90 vom 27.1.30; R 43 I /495 , gefunden in R 43 I /2428 , Bl. 48-51, hier: Bl. 48-51). Daß das Reich sich nicht auf den Zollfrieden versteifen, sondern sich notfalls mit seiner Preisgabe abfinden werde, teilte v. Hoesch dem frz. Minister am 7. 2. mit (Telegramm v. Hoeschs Nr. 122 vom 7. 2., Ankunft in Berlin 23.59 h; R 43 I /495 , gefunden in R 43 I /2428 , Bl. 58-61, hier: Bl. 58-61).

Ministerialdirektor Dr. Ritter führte aus, das Auswärtige Amt erstrebe in Übereinstimmung mit dem Reichswirtschaftsministerium einen allgemeinen Zollfrieden. Die Erreichung dieses Zieles sei jedoch unsicher, da Frankreich und Italien nicht dasselbe Ziel erstrebten4.

4

Ziel der frz. Wirtschaftspolitik war eine europäische Gegenwehr gegen die amerik. Konkurrenz (Telegramm Hoeschs Nr. 90 vom 27.1.30; R 43 I /495 , gefunden in R 43 I /2428 , Bl. 48-51, hier: Bl. 48-51), dagegen hielt Italien die Bestrebungen nach einem Zollfrieden für verfrüht und beteiligte sich an den Verhandlungen nur, um sich nicht – wie das AA meinte – bei einer Aktion der europ. Großmächte auszuschalten (Aufzeichnung des AA vom 28.3.30; R 43 I /2428 , Bl. 123-127, hier: Bl. 123-127).

[…]

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