1.50.1 (mu22p): 1. Volksbegehren gegen den Young-Plan.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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1. Volksbegehren gegen den Young-Plan.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß die für die Einleitung des Volksbegehrens gegen den Young-Plan erforderlichen 5000 Unterschriften noch nicht restlos vorlägen, jedoch wahrscheinlich heute (30. 9.) oder morgen noch eingehen würden2. Er beabsichtige, am 1. Oktober durch Verordnung die Zeit vom 16. bis 29. Oktober für die Eintragung zum Volksbegehren festzusetzen, und bitte das Kabinett, von dieser Mitteilung Kenntnis zu nehmen3.

2

Der Antrag war am 28. 9. eingereicht worden; siehe Schultheß 1929, S. 174 f.

3

Die Verordnungen über die Zulassung zum Volksbegehren erschienen im Reichsanzeiger vom 1. und 4. 10.

Wann die endgültige Entscheidung über das Hugenbergsche Volksbegehren fallen werde, sei noch nicht mit Sicherheit zu sagen. Es werde aber wohl richtig sein, die Beratung der Young-Gesetze im Reichstag und ihre eventuelle Annahme sowie Ratifizierung ohne Rücksicht auf das Volksbegehren stattfinden zu lassen.

Der Reichsminister der Finanzen vertrat die Auffassung, daß der Reichstag zur Beratung und Verabschiedung der Young-Gesetze kaum vor Anfang November werde zusammentreten können. Mit einer Annahme der Young-Gesetze sei dann frühestens Mitte November zu rechnen, die Ratifizierung könne spätestens im Dezember erfolgen.

Im übrigen nahm das Reichskabinett die Mitteilungen des Reichsministers des Innern zur Kenntnis.

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