1.50.3 (mu22p): 3. Bericht über den Stand der Pariser Kommissionsverhandlungen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[980]3. Bericht über den Stand der Pariser Kommissionsverhandlungen.

Der Reichsminister der Finanzen führte folgendes aus:

In dem Komitee für die Liquidierung der Vergangenheit stehe die Frage des Verzichtes Deutschlands auf die Liquidationsüberschüsse im Vordergrunde des Interesses. Das Verhältnis zu England sei in dieser Frage in erster Linie zu beachten5. Der Liquidationsüberschuß Englands betrage etwa 500 Millionen M. Einen Rechtsanspruch habe Deutschland auf diese Überschüsse nicht. Die Ansicht der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes stimme hierin mit der Auffassung der Alliierten überein.

5

Material hierzu in R 2 /3574 –3577.

Auch die Vertreter der Verbände der Liquidationsgeschädigten, insbesondere Dr. Bitter, mit denen die Angelegenheit durchgesprochen worden sei, hätten zunächst wegen dieser Rechtslage Verständnis dafür gezeigt, wenn Deutschland auf die Ansprüche verzichtete. Dr. Bitter habe allerdings seine Erklärungen später widerrufen6. Jedenfalls aber hofften diese Verbände vor allem auf die Staaten, die deutsches Eigentum liquidiert haben, durch starken moralischen Druck in der Öffentlichkeit zu wirken.

6

Zu den ersten Besprechungen mit Dr. Bitter befinden sich Aufzeichnungen in R 2 /3574 , Bl. 170 f., 174-177, hier: Bl. 170 f., 174-177. Die Liquidationsverhandlungen in Paris waren erschwert worden, als dort Bitter „mit englischen Freunden“ erschienen war und seine Erklärungen widerrufen hatte. „Insbesondere haben englische Begleiter betont, daß auch Anerkenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsanspruchs ihre Arbeit für die Zukunft lähmen würde. Es wird entschieden werden müssen, ob der damals gezeigte Weg nicht dennoch gegangen werden soll, wenn es unvermeidlich erscheint, um England nicht auch in anderen Fragen (Erhaltung der Privatforderungen gegenüber dem Osten) in die Linie der Gegner zu drängen. Hier wird Entscheidung in diesem Sinne [dt. Verzicht] empfohlen“ (Telegramm Dorns Nr. 1 aus Paris vom 16. 9.; R 43 I /298 , Bl. 359 f., hier: Bl. 359 f.).

England lehne bisher die Herausgabe der Liquidationsüberschüsse ab, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten und Frankreich, die über die Liquidierung deutschen Eigentums und die Verrechnung der Erlöse Sonderabmachungen mit Deutschland getroffen hätten. Diese Abmachungen würden keinesfalls durch einen Verzicht Deutschlands bei den Pariser Komiteeverhandlungen berührt werden. Wenn Deutschland in diesen Verhandlungen endgültig ablehnen würde, eine Verzichtserklärung abzugeben, so bestehe die Gefahr, daß sich gegen Deutschland eine Einheitsfront zu Gunsten Polens bilden würde. Gegen die Polnische Regierung machten die Verdrängten und Liquidationsgeschädigten unmittelbar Ansprüche geltend. Dies sei nach dem Versailler Vertrage möglich, da Polen nicht Kriegsgegner Deutschlands gewesen sei. Diese privaten Ansprüche gegen die polnische Regierung seien stark umstritten. Im Interesse der geschädigten Deutschen müsse vermieden werden, daß die anderen Staaten den polnischen ablehnenden Standpunkt unterstützten7.

7

Zu den Verhandlungen mit Polen war aus Paris berichtet worden: „Die Polen, die von unseren Wünschen und Vorbehalten allein oder jedenfalls am stärksten betroffen sind, nehmen folgende Haltung ein: In der Frage des Ausschlusses der Privatrechte vom Verzicht bekämpfen sie unseren Standpunkt. Sie wollen die Fassung des Young-Plans noch verschärft und völlig klar gestellt wissen, daß auch Privatforderungen dem Verzicht unterliegen. Sie suchen, die anderen Delegationen auf ihren Standpunkt zu bringen, indem sie ihre eigenen Verpflichtungen mit denen der anderen gleichzustellen versuchen. Die anderen Länder legen nur darauf Gewicht, daß die gegen sie selbst möglichen Privatforderungen in den Verzicht einbezogen werden. Wenn ihnen dies gelingt, so werden sie sich mit Ausnahme von Rumänien und vielleicht noch einem anderen Lande, vermutlich der Tschechoslowakei, nicht für den polnischen Standpunkt einsetzen. Ob es uns aber gelingt, sie auf unseren Standpunkt festzulegen, ist zweifelhaft“ (Bericht Dorns und Schäffers vom 22. 9.; R 43 I /298 , Bl. 365-381, hier: Bl. 365-381).

[981] Im Young-Plan hätten die Sachverständigen empfohlen, die Reparationskonten zu schließen8. Es sollte also weiter kein Ausgleich gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages stattfinden.

8

Siehe Ziffer 142 des Sachverständigenberichts, Kapitel 9 (RGBl. 1930 II, S. 454 ).

In den Beratungen der Reparationsministerien sei Übereinstimmung darüber erzielt worden, daß die beste Lösung der Frage wäre, wenn von jeder weiteren Erklärung abgesehen werden könnte und mit dem Abschluß der Konten die Frage erledigt wäre. Dadurch würde ein feierlicher Rechtsverzicht vermieden. Die von den Geschädigten in Gang gesetzte Bearbeitung der Öffentlichkeit in den Ländern, die deutsches Eigentum liquidiert haben, würde nicht gestört; die Organisationen würden sich voraussichtlich damit abfinden. In diesem Sinne laute die Anweisung an die deutsche Delegation. Wenn die Gegenseite weitergehende Erklärungen wünsche, so müsse die Delegation, auch wenn diese Erklärungen nur zu Protokoll gegeben werden sollten, die Entscheidung der Regierung vorbehalten und herbeiführen. Dann würde wohl auch Polen für seine Forderung, daß die geschädigten Deutschen auf ihre Ansprüche verzichten, keine Unterstützung mehr finden. Bei den Schlußverhandlungen im Haag würde dann wohl über diese polnische Forderung zur Tagesordnung übergegangen werden.

Die Polen hätten wiederholt ein Generalabkommen über die gegenseitigen Forderungen angeboten. Es sei erforderlich, daß sich das Auswärtige Amt erneut entschließe, hierüber in Verhandlungen mit Polen einzutreten, mit dem Ziele, die Einstellung der Liquidationen, den Verzicht auf das Rückkaufrecht und den Schutz der deutschen Grundbesitzer gegen eine Agrar-Reform in die angestrebte Regelung mit einzubeziehen. Die deutschen Forderungen beliefen sich auf 300–400 Millionen. Ihnen ständen polnische Forderungen in erheblichem Ausmaße gegenüber. Vielleicht böten die Pariser Verhandlungen hierzu Gelegenheit. Der Versuch sei allerdings schon mehrfach gemacht, aber als aussichtslos abgebrochen worden.

In den gegenwärtigen Pariser Verhandlungen habe der rumänische Vertreter zunächst die polnische Forderung stark unterstützt, er habe aber neuerdings erklärt, er könne von weiterer Unterstützung Polens absehen, wenn die rumänischen Interessen bei den Ostverhandlungen die Unterstützung Deutschlands fänden9. Gegebenenfalls müsse das Auswärtige Amt auch auf diplomatischem Wege versuchen, über die Bereinigung der gegenseitigen Ansprüche[982] rasch zu einem Abkommen mit Polen zu gelangen. Über die deutschen Forderungen, die z. T. sehr groß seien, wie die wegen des Stickstoffwerkes Chorzow, des Thurn- und Taxis’schen Besitzes, der Dessauer Gasgesellschaft, verhandele ein gemischtes deutsch-polnisches Schiedsgericht10. Neben den großen Forderungen beschäftige es sich auch mit einer Unzahl von kleinen Forderungen verdrängter und liquidationsgeschädigter Bauern. Ohne eine allgemeine Regelung würden diese Verfahren voraussichtlich noch 10–12 Jahre schweben, bis sie erledigt wären. Im Interesse, insbesondere auch der kleinen Geschädigten, liege eine rasche Entscheidung, andernfalls werde Deutschland gezwungen sein, ihnen seinerseits beizustehen.

9

Über das Verhalten der Rumänen war mitgeteilt worden: „Die Rumänen fürchten offenbar, daß die Aufrechterhaltung der Entschädigungsansprüche unserer Staatsangehörigen gegenüber den Polen für sie in ihrem Streit mit Ungarn über die Optantenansprüche als schädigender Vorgang wirken könne. Außerdem besteht auch vielleicht die Möglichkeit, daß man bei einer Aufrechterhaltung unserer Ansprüche den Polen im Ostkomitee weiter entgegenkommen muß und daß dies zum Teil nur auf Kosten der Rumänen möglich ist“ (Bericht Dorns und Schäffers vom 22. 9.; R 43 I /298 , Bl. 365-381, hier: Bl. 365-381).

10

In dieser Frage wurde Deutschland von England unterstützt (Bericht Ruppels vom 17. 9.; R 43 I /298 , Bl. 389-394, hier: Bl. 389-394).

Der amerikanische Botschafter habe die Bereitwilligkeit seiner Regierung erklärt, mit Deutschland über ein Abkommen hinsichtlich der Zahlungen auf Grund des Young-Plans zu verhandeln. Die Zahlungen sollten aus der allgemeinen Regelung herausgenommen werden, also nicht über die Internationale Bank laufen. Die Moratoriumsklausel, die die Vereinigten Staaten zugestehen wollten, würde günstiger sein, als die des Young-Plans. Bei einer derartigen Vereinbarung könne wohl auch angestrebt werden, daß die 20%, die die Vereinigten Staaten von dem Liquidationserlös zurückbehielten, rascher ausgezahlt werden, als zunächst vorgesehen sei. Es bestehe die Hoffnung, daß die von den Amerikanern angeregten Verhandlungen günstige Ergebnisse erzielen würden11.

11

Siehe zu dem Ergebnis der dt.-amerik. Verhandlungen Schultheß 1929, S. 524 f. und Foreign Relations II 1929, p. 1083 sq.

Im Komitee für die Reichsbahn würde über die sozialen Fragen voraussichtlich in der kommenden Woche verhandelt werden.

Im Komitee für die Reichsbank ständen die Verhandlungen über das Verfahren zur Abänderung der internationalen gebundenen Bestimmungen bevor.

Das Kabinett nahm den eingehenden Bericht des Reichsministers der Finanzen über den Stand der Pariser Kommissionsberatungen entgegen.

Extras (Fußzeile):