1.54.2 (mu22p): 2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Staatssekretär Dr. von Schubert gab eine Übersicht über den Stand der Verhandlungen im Komitee zur Liquidierung der Vergangenheit in Paris. Er führte aus, die Polen verlangten Verzicht auf alle Forderungen sowohl des Staates als der Privaten gegen die polnische Regierung. Es müsse versucht werden, diese Forderung im Zusammenhang mit den anderen Streitpunkten, die mit Polen vorlägen, in Warschau zur Verhandlung zu bringen. Andernfalls würde auf der zweiten Konferenz im Haag die Deutsche Delegation vor der Frage stehen, ob sie an der von den anderen Vertragsgegnern unterstützten polnischen Forderung den Young-Plan scheitern lassen wolle oder ob Polen die Unterzeichnung der Vereinbarung verweigern würde, so daß hinsichtlich[992] der Räumung und der anderen damit zusammenhängenden Fragen unübersehbare Schwierigkeiten entstehen könnten4.

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Dt.-polnische Verhandlungen über eine Beendigung der Liquidationen, die von Februar 1929 an geführt worden waren, waren Ende April gescheitert. Vor dem dt.-polnischen Schiedsgericht schwebten Prozesse, die dt. Forderungen in Höhe von 538,7 Mio RM betrafen. Die Höhe der polnischen Privatforderungen wurde auf 832 Mio RM angesetzt (Runderlaß des AA vom 14. 11. zum dt.-poln. Abkommen vom 31. 10.; R 43 I /123 , Bl. 436-469, hier: Bl. 436-469). Über den Stand der Dinge während der Pariser Liquidationsverhandlungen hatten Dorn und Schäffer berichtet: „Wenn wir einen Verzicht rein beschränkt auf die Staatsforderungen abgeben und uns einer weiten Auslegung dieses Verzichts auf die für die verschiedenen Gläubigerländer interessanten Punkte, bei denen die Eigenschaft als Staatsforderung zweifelhaft sein kann, widersetzen, bildet sich ein einheitlicher Block der Gläubigerregierungen gegen uns. Es kommt alsdann in den Entwurf Erklärung und Gegenerklärung hinein. Ob es möglich sein wird, im Haag bei der voraussichtlich kurzen und durch andere Fragen sehr belasteten Konferenz diesen Block noch zu trennen, erscheint zweifelhaft. – Die andere Möglichkeit ist, daß wir dem Drängen Frankreichs und Englands sowie der anderen großen Länder nachgeben und von der Verzichtsformulierung im wesentlichen die gegen Polen und die Tschechoslowakei bestehenden Privatansprüche ausnehmen, wobei wir noch die Bedingung stellen müßten, daß seitens der anderen Mächte spätestens der 31.8.29 als Schlußdatum für alle Liquidationen später im Haag anerkannt wird. Wenn wir diesen Weg wählen, so würden wir in den Entwurf als Möglichkeiten einmal unsere Verzichtsformulierung und dieser gegenüber die polnisch-rumänisch weitergehende Verzichtsformel hinein bekommen. Die anderen Länder würden sich wohl vorläufig einer Stellungnahme enthalten und ihre Erklärung bis zum Haag aufsparen, wo sie dann die Wahl haben, ob sie einen Druck auf Polen oder auf uns ausüben wollen. Wir geben damit den anderen gleichsam eine Option in die Hand. Auch hier ist im Haag unsere Stellung wahrscheinlich nicht sehr stark, da kein Mensch glauben wird, daß wir wegen dieser beiden Punkte den Young-Plan endgültig ablehnen werden. Wahrscheinlich wird dann irgendeine Mittellösung gefunden, bei der eine unserer Forderungen durchgeht, in der anderen aber Polen nachgegeben wird. Diese Sachlage ist auch deswegen nicht erfreulich, weil sich die Verhandlungen im Haag wahrscheinlich in einer gewissen Öffentlichkeit abspielen und ein dort erzwungenes Nachgeben innenpolitisch besonders unerfreulich wirken muß“ (22. 9.; R 43 I /298 , Bl. 365-381, hier: Bl. 365-381). Daß die Differenzen mit Polen in Warschau zu klären seien, weil bei einer Verhandlung im Haag keine Kompensationen zu erwarten seien, hatten die zwei Mitglieder der dt. Liquidationsdelegation den Reparationsministern am 29. 9. berichtet. Als Differenzpunkte waren angeführt worden: 1. die Liquidationsfrage, 2. das Wiederkaufsrecht, 3. die Handelsvertragsverhandlungen (AA an den StSRkei 2. 10.; R 43 I /1108 , gefunden in R 43 I /123 , Bl. 312-316, hier: Bl. 312-316). Verhandlungen mit dem Gesandten Rauscher am 30. 9. hatten ergeben, daß er eine Lösung für möglich hielt (ebd.).

Die polnische Forderung möchte in Warschau in Verbindung gebracht werden mit dem Wiederkaufsrecht, das Polen gegenüber deutschen Ansiedlern in Anspruch nehme, einer möglichst weitgehenden Sicherung gegen die mißbräuchliche Anwendung der Agrarentschädigung auf deutschen Besitz und die Verhandlungen über einen kleinen Handelsvertrag. Die Polen hätten bereits mehrfach eine Gesamtbereinigung der Streitfragen gewünscht. Ob der vorgeschlagene Versuch gelingen werde, sei nicht zu übersehen. Er bitte die vorgelegte Instruktion für den deutschen Gesandten in Warschau gutzuheißen5.

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Die Instruktion lautete: „Einleitend ist auf das Bestimmteste zu erklären, daß die deutsche Regierung weder jetzt in Paris, noch gegebenenfalls später im Haag bereit ist, im Rahmen des Young-Plans den geforderten Verzicht auf die Forderungen deutscher privater Reichsangehöriger gegenüber Polen auszusprechen. Um die sich daraus für alle Beteiligten, auch für Polen ergebende prekäre Lage zu vermeiden, wolle sie aber versuchen, eine für Deutschland und Polen erträgliche Lösung auf einer umfassenden Grundlage unter Regelung aller zwischen den beiden Ländern zur Zeit schwebenden Probleme zu finden. Falls Polen die […] deutschen Wünsche, ferner […] die deutschen Niederlassungswünsche erfülle, sei die deutsche Regierung bereit, über ein Entgegenkommen hinsichtlich einer Regelung der Forderungen deutscher privater Reichsangehöriger zu verhandeln. Ferner lehne die deutsche Regierung ein Einfuhrkontingent für Schweinefleisch auch bei der jetzt zur Erörterung stehenden beschränkten Handelsregelung nicht grundsätzlich ab. Das ganze Vertragswerk könne – wenn auch nicht formell als ein einheitlicher Vertrag –, so doch nur gleichzeitig abgeschlossen werden“ (AA an StSRkei, 2. 10.; R 43 I /1108 , gefunden in R 43 I /123 , Bl. 312-316, hier: Bl. 312-316).

[993] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft äußerte Bedenken dagegen, daß auf die privatrechtlichen Forderungen gegen Polen verzichtet werde. Es handele sich um einen Gesamtbetrag von etwa 600 Millionen M. Die Zugeständnisse, die Polen gemacht werden sollten hinsichtlich der Kontingente für Kohle und Schweine, wögen schwerer als ein Nachgeben der Polen hinsichtlich des Wiederkaufsrechts und der Agrarreform. Wenn Polen mit weiteren Forderungen käme, würde Deutschland nicht in der Lage sein, noch Zugeständnisse zu machen6.

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In einer Besprechung am 29. 9. hatten sich RFMin., RWiMin. und AA für die Annahme der polnischen Forderungen auf Schweinefleischeinfuhr in Deutschland ausgesprochen. Das RWiMin. war auch dann für Annahme der Forderung, wenn über die Frage des Wiederkaufsrechtes mit Polen keine Einigung erreicht werde (AA an StSRkei, 2. 10.; R 43 I /1108 , gefunden in R 43 I /123 , Bl. 312-316, hier: Bl. 312-316).

Es würde sich mit einem Kontingent von 200 000 dz Schweinefleisch, das durch ein Syndikat den deutschen Wurstfabriken zugeführt würde, abfinden müssen, aber die Verantwortung für die anderen Zugeständnisse den in Frage kommenden Ressorts überlassen.

Vortragender Legationsrat Martius gab nähere Erläuterungen über die in Betracht kommenden Forderungen. Mehrere tausend Prozesse seien wegen dieser anhängig gemacht. Die deutsche Verhandlungslage sei schwierig, weil der Young-Plan vorsehe, daß die Forderungen auf beiden Seiten fallen gelassen würden7.

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Siehe Ziffer 143 des Young-Plans (RGBl. 1930 II, S. 454  f.). – Siehe hierzu auch die Denkschrift zur „deutsch-polnischen Übereinkunft vom 31.10.31“, RT-Drucks. Nr. 1621 , S. 95 ff., Bd. 439.

Die Klagesummen, die vor dem Schiedsgericht geltend gemacht worden seien, seien nach deutschen Feststellungen mit etwa 302 Millionen M begründet, während sie mit 536 Millionen M angegeben seien. 99 Millionen seien bereits gezahlt und durch Darlehen gedeckt.

Dem Betrag von 302 Millionen M ständen mindestens 51 Millionen M polnische Forderungen gegenüber. Mit der Erhebung von tausenden von Klagen gegen Deutschland sei noch zu rechnen.

Würde der im Young-Plan angeregte Vergleich geschlossen, so würde Deutschland für die Geschädigten etwa 50 Millionen M aufzuwenden haben. Über die Verteilung wären Richtlinien zu erlassen, da die Fälle verschieden lägen. Die Vertreter der Geschädigten würden für eine solche Regelung Verständnis haben. Auch bei den wenigen großen Objekten seien Vereinbarungen möglich.

Das Wiederkaufsrecht sei national und finanziell bedeutsam. Der Wert der Grundstücke werde auf 450 Millionen geschätzt. Würde das Wiederkaufsrecht ausgeübt, so müßten die deutschstämmigen Besitzer nach Deutschland übersiedeln. Das Reich würde nicht vermeiden können, sie nach den Grundsätzen über den Ersatz von Liquidationsschäden zu entschädigen. Dafür würden dann etwa 90 Millionen anzuwenden sein.

[994] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt ein Gesetz, das den Verzicht auf die privaten Forderungen gegen Polen ausspreche, für verfassungsändernd. Er bezweifelte, ob der Reichstag dafür die Zweidrittelmehrheit aufbringen würde. Die Zugeständnisse, die Polen gemacht werden sollten, seien außerordentlich groß. Wenn Polen im Niederlassungsrecht entgegen käme, so würden die Deutschen in dieser Hinsicht immer noch nicht meistbegünstigt behandelt, sondern schlechter als andere Staatsangehörige. Keinesfalls käme in Frage, daß das vorgeschlagene Einfuhrkontingent von 200 000 Doppelzentnern Schweinefleisch erhöht oder daß die kontingentslose Einfuhr von Schweinefleisch in Fleisch- und Wurstfabriken zugestanden würde. Das Kontingent für Schweinefleisch dürfte nur gewährt werden, wenn politische Zugeständnisse in ausreichendem Maße gemacht werden.

Ministerialdirektor Ritter wies darauf hin, daß ein Meistbegünstigungsabkommen günstiger wäre als die Zusage, die Polen im Stresemann-Jackowski-Abkommen gegeben habe. Wenn es gelinge, den in Aussicht genommenen kleinen Handelsvertrag abzuschließen, so würde Deutschland für die nächste Zeit vor weiteren Agrarforderungen der Polen gesichert sein. Ohne das Einfuhrkontingent für Schweine und Schweinefleisch werde es nach Ansicht des Gesandten Rauscher unmöglich sein, ein Abkommen zustande zu bringen. Auch würde ohne das Meistbegünstigungsrecht keine Aussicht bestehen, daß sich die Polen auf Verhandlungen wegen des Wiederkaufsrechts einlassen würden.

Der Reichsminister der Finanzen unterstützte die Vorschläge des Auswärtigen Amts. Auf den Einwand des Reichsarbeitsministers, der Stand der Verhandlungen in Paris sei in der letzten Kabinettssitzung (30. 9.) günstiger geschildert worden als jetzt, führte er aus, nach der gegenwärtigen Lage müsse versucht werden, durch einen Verzicht auf die deutschen Staatsforderungen gegen die anderen Mächte ihre Neutralität hinsichtlich der polnischen Forderungen anzustreben. Rumänien habe in Aussicht gestellt, von einer Unterstützung der polnischen Forderung abzusehen, wenn der Standpunkt der rumänischen Regierung in der Optantenfrage gegen Ungarn bei den Pariser Verhandlungen durchdringe.

Auch die Neutralitätserklärung der anderen Länder würde später im Haag nicht ausreichen, um den polnischen Anspruch wegen des Verzichts auf die privaten Forderungen zu Fall zu bringen. Bei den Verhandlungen in Warschau müsse deswegen in der vorgeschlagenen Weise vorgegangen werden.

Wie der Reichsminister für die besetzten Gebiete trat er dafür ein, daß das Kabinett über den Stand der Verhandlungen in Warschau laufend unterrichtet werde. Es müsse Gelegenheit haben, jederzeit einzugreifen. Das Schlußabkommen dürfe nur vorbehaltlich der Genehmigung des Kabinetts abgeschlossen werden.

Auch der Reichskanzler hielt die Verhandlungen für äußerst schwierig.

Der Reichswirtschaftsminister trat dafür ein, daß der eingeschlagene Weg gleichwohl weiter eingehalten würde8. Die Kohleneinfuhr werde von den[995] Unternehmern und den Gewerkschaften in Oberschlesien sehr ernst genommen9. Es sei aber zu berücksichtigen, daß das oberschlesische Revier durch den Zollkrieg mit Polen einen außerordentlichen Aufschwung genommen habe und daß mit der Möglichkeit eines Wegfalls des Kohleneinfuhrverbots auf Grund der internationalen Abmachungen zu rechnen sei. Zwischen den Interessenten beiderseits der Grenze seien private Vereinbarungen wegen des Preisschutzes und des Absatzes der Kohle getroffen worden. Diese würden die Schwierigkeiten, die bei der Gewährung des Kontingents entständen, wesentlich abmildern. Sie könnten jederzeit in Kraft gesetzt werden.

8

Zur Haltung des RWiM vgl. auch J. Curtius, Sechs Jahre Minister der Deutschen Republik, S. 98 f. (das Datum der Kabinettssitzung ist dort falsch angegeben).

9

Gegen Einfuhr polnischer Kohle hatte der Oberschlesische Berg- und Hüttenmännische Verein beim RK am 10.12.28 und 16.5.29 protestiert (R 43 I /1107 , Bl. 351-356, hier: Bl. 351-356 und 1108, R 43 I /1108 , Bl. 137 f., hier: Bl. 137 f.). Der Import polnischer Kohle werde zu Betriebseinschränkungen und Feierschichten führen, war von der Preußag festgestellt worden (21. 5.; R 43 I /1108 , Bl. 139 f., hier: Bl. 139 f.). Nach Bekanntwerden des Ergebnisses der Kabinettssitzung vom 3. 10. protestierte der Oberschlesische Berg- und Hüttenmännische Verein erneut, da für das Reich keine Meistbegünstigung in Polen gegeben, das polnische Interesse an dt. Kohle gesunken sei und kein Handelsvertrag abgeschlossen werde, solange die poln. Agrarwünsche nicht berücksichtigt würden (R 43 I /1108 , Bl. 320, 328-332, hier: Bl. 320, 328-332). Weitere Proteste kamen aus dem Waldenburger Gebiet (1. 11.; R 43 I /1108 , Bl. 366 f., hier: Bl. 366 f.) und von der Fachgruppe Bergbau des RdI (an den RWiM, 14. 10.; R 43 I /1108 , Bl. 338 f., hier: Bl. 338 f.).

Der Abschluß des Meistbegünstigungsabkommens liege im Interesse der deutschen Industrie. Der polnische Markt sei in hohem Grade aufnahmefähig. Das Abkommen würde möglicherweise den Markt für die deutschen Waren in ungeahntem Maße erschließen, auch wenn Tarifverabredungen nicht getroffen würden10.

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Demgegenüber erklärte der Zweckverband nordostdeutscher Industrie- und Handelskammern nach dieser Kabinettssitzung: „Im einzelnen dürfen die deutschen Zugeständnisse nicht die Grundlage gefährden, welche Handel und Industrie der drei ausgedehnten Bezirke [Westpreußen, westl. Ostpreußen; Grenzmark Posen-Westpreußen; Regierungsbezirk Köslin] übereinstimmend in der heimischen Landwirtschaft haben. Ihre Grundpfeiler in Nordostdeutschland bilden Kartoffeln, Roggen und Schweine. Die Zulassung polnischer Einfuhr in diesen drei Artikeln muß jedoch den unentbehrlichen Rohstoffbedarf unserer Industrie sicherstellen und mit dem Bestehen der nordostdeutschen Industrie verträglich sein. Andernfalls würde ein deutsch-polnischer Handesvertrag das gesamte Wirtschaftsleben von Nordostdeutschland verkümmern lassen, also nicht nützen, sondern den schwersten Schaden bringen und damit die gesamte deutsche Wirtschaft erschüttern“ (15. 10.; R 43 I /1108 , Bl. 335 f., hier: Bl. 335 f.).

Die deutschen Aussichten gegenüber dem polnischen Verlangen, auf die privaten Forderungen zu verzichten, sehe auch er recht ungünstig an. Der Sinn des Young-Plans stehe der Aufrechterhaltung der privaten Forderungen entgegen.

Nach eingehender Aussprache erklärte sich das Kabinett mit dem Vorschlage des Auswärtigen Amts für die Instruktion an den deutschen Gesandten in Warschau hinsichtlich der Weiterführung der Verhandlungen mit Polen einverstanden. Eine Erweiterung der Zugeständnisse wegen der Schweinefleischeinfuhr über ein Kontingent von 200 000 dz hinaus, kommt nicht in Frage. Das Kabinett wird über den Gang der Verhandlungen fortlaufend unterrichtet. Verträge werden nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Kabinett abzuschließen sein.

Der Gesandte Rauscher sagte zu, daß er gemäß dem gefaßten Beschlusse dem Kabinett Bericht erstatten und vor dem Abschluß einer Vereinbarung in jeder der schwebenden Fragen die Ermächtigung des Kabinetts einholen werde.

[996] Wegen der polnischen Forderungen halte er die Aussichten für sehr gering. Es sei damit zu rechnen, daß Polen die Verhandlungen über die privatrechtlichen Forderungen Deutschlands ablehnen werde unter Hinweis darauf, daß hierüber in Paris Verhandlungen bereits stattfänden. Sie wüßten, daß ihre Lage dort günstiger sei als in Warschau. Jedenfalls würden sie nur einen sehr beschränkten Verzicht auf die Liquidationen anbieten als Zugeständnis für den deutschen Verzicht auf die privaten Forderungen. Sollte Polen die Verhandlungen über die deutschen privaten Forderungen unter dem Hinweis auf Paris ablehnen, so würde er das Schweinekontingent keinesfalls anbieten.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete führte dann noch aus, das Kabinett habe sich mit dem Vorschlag einverstanden erklärt, daß die Verhandlungen mit der polnischen Regierung auf diplomatischem Wege geführt würden. Minister a. D. Hermes habe daraufhin sein Abschiedsgesuch als Leiter der deutschen Delegation für die Handelsvertragsverhandlungen mit Polen eingereicht. Die agrarische Seite habe sehr lebhaft für Hermes Stellung genommen. Nach den Erklärungen von Hermes habe dieser mit allem Nachdruck gefordert, daß er auch die Verhandlungen über einen kleinen Handelsvertrag zu führen habe. In der entscheidenden Sitzung habe das Kabinett unter dem Eindruck gestanden, daß dieser Wunsch zwar vorliege, daß Minister Hermes sich aber mit der diplomatischen Mission abfinden müsse11. Hermes sei enttäuscht und gekränkt. Wenn seine Einstellung bekannt gewesen wäre, wäre der Beschluß des Kabinetts vielleicht anders ausgefallen.

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Siehe Dok. Nr. 294, P. 3.

Der Reichskanzler sagte zu, daß er bei der bevorstehenden Aussprache mit Reichsminister a. D. Hermes darauf hinwirken werde, weitere Verstimmungen nicht aufkommen zu lassen12. Die Öffentlichkeit habe den Wechsel in der Verhandlungsleitung mit Ruhe aufgenommen. Sie wisse, daß die Leitung beim Gesandten Rauscher in guten Händen liege.

12

Eine Rücksprache des RK mit Hermes war diesem bereits am 28. 9. angekündigt worden (Schreiben Pünders; R 43 I /1108 , Bl. 282, hier: Bl. 282). Anläßlich dieser Unterredung überreichte der RK dem ehemaligen Delegationsführer ein Dankschreiben des RPräs. (WTB vom 10. 10.; R 43 I /1108 , Bl. 307, hier: Bl. 307), obwohl MinDir. Ritter auf die Gefahren hingewiesen hatte, die ein Dank des RPräs. in der Entlassungsverfügung bei der Öffentlichkeit hervorrufen könne (Vermerk der Rkei vom 1. 10.; R 43 I /1108 , Bl. 286 f., hier: Bl. 286 f.). Der RK dankte gleichfalls Hermes für seine Bemühungen (WTB, 10. 10.; R 43 I /1108 , Bl. 325, hier: Bl. 325). Die WTB-Notiz über diese Unterredung war von Pünder zur „Entgiftung der Lage“ entworfen worden (10. 10.; R 43 I /1108 , Bl. 324, hier: Bl. 324).

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