2.25.5 (sch1p): 5. [Antwortnote an Großbritannien betr. die Schuldfrage]

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5. [Antwortnote an Großbritannien betr. die Schuldfrage]

Reichsminister Graf Rantzau verlas Antwortnote an England, in der gegen die Ablehnung einer internationalen Kommission zur Untersuchung der Schuldfrage Verwahrung eingelegt wird16.

16

Siehe Dok. Nr. 10a, P. 9. Die Antwortnote der RReg. auf die brit. Note vom 7.3.1919 wurde der schweizerischen Reg. vom dt. Gesandten in Bern am 25.3.1919 übergeben und hatte folgenden Wortlaut: „In Beantwortung des Schreibens vom 7. 3. bittet die dt. Gesandtschaft das schweizerische politische Departement, durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaft in London der brit. Reg. zur Kenntnis zu bringen, daß die dt. Reg. gegen die in dem Schreiben der brit. Reg. wiedergegebenen Auffassung der Alliierten nachdrücklich Verwahrung einlegt. Wenn in diesem Schreiben erklärt wird, der dt. Vorschlag auf Einsetzung einer neutralen Kommission zur Prüfung der Frage der Schuld am Kriege bedürfe keiner Antwort, weil die Verantwortlichkeit Deutschlands für den Krieg längst unzweifelhaft festgestellt sei, so maßen sich die Alliierten an, Ankläger und Richter zugleich zu sein, und zwar in einer Sache, in der sie zum Teil gleichfalls der Schuld geziehen werden. Dtl. kann einen Urteilsspruch in dieser Frage nur anerkennen, wenn er von einer Stelle ausgeht, der das gesamte Aktenmaterial beider Parteien zur Verfügung steht, und die in der Lage ist, die nötigen Beweise durch Urkunden und Zeugen in voller Öffentlichkeit zu erheben.“ (Vorwärts, Nr. 157, 26.3.1919).

Reichsminister David äußerte Bedenken gegen den Satz, daß die Alliierten selbst der Schuld am Krieg geziehen würden. Dies könne als Herausforderung wirken.

[100] Reichsminister Graf Rantzau antwortete, daß die Note schon abgegangen sei. Übrigens könne die Tatsache, daß auch gegen die Entente Schuldvorwürfe erhoben würden, nicht in Abrede gestellt werden.

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