1.60.1 (str2p): [Konflikt Reich–Bayern.]

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

[Konflikt Reich–Bayern.]

Die Sitzung wird um 5 Uhr 20 Minuten durch den Reichskanzler Dr. Stresemann eröffnet.

Reichskanzler Dr. Stresemann:

Meine Herren! Ich eröffne unsere heutige Sitzung. Sie ist angeregt worden von der württembergischen Staatsregierung, die an die Reichsregierung den Antrag gestellt hatte, den Reichsrat zu berufen3, und die heute unter Zurückziehung dieses Antrages gebeten hat, eine Konferenz der Ministerpräsidenten abzuhalten, um über die Differenzen zu sprechen, die in Verfolg Ihnen bekannter Vorgänge zwischen einem der Länder und dem Reiche entstanden sind.

3

Zur Vorgeschichte dieser Sitzung s. Dok. Nr. 159 u. 163; E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 59; Schultheß 1923, S. 202.

Ich darf vielleicht bitten, daß der Herr Staatspräsident Dr. Hieber die Güte hat, seinerseits den Antrag zu begründen.

Württembergischer Staatspräsident Dr. Hieber:

Ich ging bei dem Antrag auf Einberufung des Reichsrats davon aus, daß wohl nicht bloß auf Seiten der Reichsregierung und der bayerischen Regierung, sondern auf Seiten auch der anderen Länderregierungen der Wunsch bestehe, in eine Aussprache über den Konflikt zwischen dem Reiche und Bayern einzutreten und zu versuchen, irgendeinen Weg zur Lösung dieses Konflikts zu finden, und ich war dankbar, daß der Herr Reichskanzler diesem Antrage seinerseits zu folgen bereit war. Ich bin davon ausgegangen, daß eine solche Besprechung im Reichsrat einen vertraulichen Charakter haben sollte, also nicht öffentlich sei. Dem stehen aber doch gewisse verfassungsmäßige oder wenigstens geschäftsordnungsmäßige Bedenken entgegen4, und daher habe ich den Antrag zurückgezogen und geglaubt, daß eine Besprechung, wie wir es ja schon öfter in schwierigen Situationen gehabt haben, im Kreise der Ministerpräsidenten und ihrer Vertreter hier denselben Zweck erreichen könne.

4

Nach Art. 66, Abs. 3 RV waren die Sitzungen des RR öffentlich, doch konnte nach Maßgabe der GO die Öffentlichkeit von Plenumssitzungen ausgeschlossen werden. Es ist nicht auszuschließen, daß die Änderung der Verhandlungsebene durch das Verhalten Seeckts bedingt worden ist. Dessen Adjutant von Selchow hatte am 23.10.23 in seinem Tagebuch notiert: „Besprechung in der Reichskanzlei. Seeckt sagt Stresemann in schärfster Art, daß militärische Dinge nicht vor den Reichsrat gehören, sondern von ihm entschieden würden. – Dagegen müsse endlich ein Verfahren wegen Landesverrat beginnen, der ginge aber den Reichsrat an. Bald würde er den Weg nicht mehr mitmachen“ (BA-MA: NL v. Rabenau  11, Bl. 15).

Ich dachte mir die weitere geschäftliche Behandlung jetzt so, daß zunächst die beiden Vertreter des Reichs und Bayerns – wobei ich selbstverständlich die Reihenfolge ganz anheimgebe – uns eine Darstellung des Sachverhalts von ihrem Standpunkt aus geben und, da dann eine sofortige Erörterung sich wohl schwer verwirklichen läßt, etwa eine Pause einträte, oder wir uns unter einander, auch die Regierungen je mit ihren Vertretern, besprechen könnten; und dann müssen wir sehen, was weiter zu geschehen hat.

[715] Reichskanzler Dr. Stresemann:

Ich bin mit dem Vorschlage des Herrn Staatspräsidenten einverstanden und darf vielleicht bitten, daß zunächst der Herr Gesandte v. Preger die Güte hat, den bayerischen Standpunkt darzulegen.

Bayerischer Gesandte Dr. v. Preger:

Meine Herren! Die bayerische Regierung ist dankbar für die Anregung des Herrn Staatspräsidenten Hieber und für die Gelegenheit, die ihr dadurch gegeben worden ist, im Kreise der Länderpräsidenten ihren Standpunkt darzulegen, denn sie hat keinen Grund, irgendwie eine Kritik ihres Vorgehens zu scheuen. Die bayerische Regierung ist sich bewußt, daß sie diesen Konflikt nicht ihrerseits leichtfertig heraufbeschworen hat, und sie ist am meisten über die Entwicklung der Dinge betrübt. Die bayerische Regierung wäre dankbar, wenn der Reichsrat oder die Ministerpräsidenten einen Weg zeigen könnten, auf dem es gelingen wird, die Differenzen, die zwischen dem Reiche und Bayern bedauerlicherweise bestehen, aus der Welt zu schaffen, ohne daß dadurch beiderseits ein Zurückgehen eintreten würde, das von seiten des Reichs oder von seiten Bayerns nicht ertragen werden könnte.

Ich darf vielleicht auf die historische Entstehung der Sache eingehen. Wir müssen dabei zunächst von der Situation ausgehen, die der bayerische Ministerpräsident v. Knilling vorfand, als er am 26. September dieses Jahres von der Besprechung der Ministerpräsidenten in Berlin, in der der Abbruch des passiven Widerstandes an Rhein und Ruhr beschlossen wurde, nach München zurückkehrte5. Eine ungeheure Aufregung über diesen Beschluß hatte sich aller vaterländisch gesinnten Kreise in Bayern bemächtigt. Die nationalsozialistischen Führer, die ja einen außerordentlichen Anhang in Bayern haben, hatten sofort 12 große Massenversammlungen mit darauf folgenden Umzügen angekündigt. Die Gefahr eines rechtsradikalen Putsches stand unmittelbar bevor. Es mußte rasch gehandelt werden. Die bayerische Regierung erklärte auf Grund des Art. 48 Abs. 4 der Reichsverfassung den Ausnahmezustand und betraute mit der vollziehenden Gewalt den Regierungspräsidenten von Oberbayern Herrn v. Kahr. Daß die Wahl der bayerischen Regierung gerade auf diesen Mann fiel, hatte darin seinen Grund, daß er außerordentliches Vertrauen in den weitesten Kreisen der bayerischen Bevölkerung genoß, daß auch bei den am rechtsradikalsten gesinnten Leuten seine nationale Gesinnung über allen Zweifel erhaben war und daß man sohin hoffen durfte, daß, wenn er sich gegen die Hitlerbewegung einsetzte, dann doch ein großer Teil der Bevölkerung wieder zur Ruhe und zur Besinnung zurückkehren würde.

5

S. Dok. Nr. 84.

Diese Hoffnung hat auch nicht getrogen. Kahr verbot die Hitlerversammlungen. Die Rechtsputsche wurden abgeblasen, und ein Teil der vaterländischen Verbände, die bisher zu Hitler standen, unterstellte sich Kahr. Damit war die Gefahr, die von rechts her drohte, in Bayern abgewendet. Ich glaube, daß hierin auch ein Verdienst für das Reich gelegen war; denn wenn es zu einem Rechtsputsch in Bayern gekommen wäre, wäre er auch unter Umständen flugfeuerartig über das ganze Reich verbreitet worden.

[716] Eine Komplikation in der Sache kam aber nunmehr von Berlin, und zwar von einer Seite, von der die bayerische Regierung dies am wenigsten erwartet hätte, von seiten der Reichsregierung. Die Reichsregierung hatte noch in der Nacht, in der sie von der Verhängung des Ausnahmezustandes in München und von der Ernennung des Herrn v. Kahr zum Generalstaatskommissar erfuhr, die Verhängung des militärischen Ausnahmezustandes über das ganze Deutsche Reich unter Übertragung der vollziehenden Gewalt an den Reichswehrminister und die Delegierung derselben in Bayern an den örtlichen Wehrkreiskommandanten Landeskommandanten v. Lossow ohne gleichzeitige Ernennung eines Zivilkommissars ausgesprochen6.

6

S. Dok. Nr. 83, P. b; Dok. Nr. 84 u. 87.

Ich will mich hier in Erörterungen darüber nicht auslassen, welche Befürchtungen den Grund zu diesen, wie man wohl vielleicht behaupten kann, etwas überstürzten Maßnahmen abgegeben haben. Tatsache ist jedenfalls, daß durch diese Maßnahme der Reichsregierung der Grund zu dem Konflikt mit Bayern gelegt wurde. Denn auch die Reichsregierung mußte sich darüber klar sein, daß es ein Ding der Unmöglichkeit sein würde, die Verfügung der bayerischen Regierung und die Ernennung des Herrn v. Kahr als Generalstaatskommissar einfach als nicht geschehen zu behandeln und lediglich den Ausnahmezustand des Reichs auch auf Bayern anzuwenden, ganz abgesehen von der zweifelhaften Rechtsfrage, ob nicht der vorher verhängte Ausnahmezustand in Bayern, der ja auch Reichsausnahmezustand ist, da er auf Reichsrecht beruht, dem Ausnahmezustand des Reichs, der erst später verhängt wurde, vorgeht7.

7

Vgl. Anm. 9 in Dok. Nr. 138.

Die Reichsregierung entschloß sich zu einem Mittelweg. Sie ließ der bayerischen Regierung erklären, daß beide Ausnahmezustände nebeneinander bestehen, daß materielle Anordnungen seitens der Reichsregierung [!] zunächst unterlassen werden möchten, daß Herr v. Lossow möglichst eng mit Herrn v. Kahr zusammenarbeiten und Konflikte mit ihm tunlichst vermeiden solle. Eine Erklärung in diesem Sinne ist auch von Herrn Reichskanzler in der Reichstagssitzung vom 6. Oktober abgegeben worden, in der er, wie ich anerkenne, seinerseits die Rechtslage als unzweifelhaft hinstellte, aber andererseits betonte, daß die beiden Ausnahmezustände nebeneinander hergehen sollten, denn die Sache könne nicht allein vom rechtlichen, sondern auch vom politischen Standpunkt angesehen werden8.

8

S. RT-Bd. 361, S. 11939 ; vgl. dazu Dok. Nr. 94.

Schon von Anfang an aber zeigten sich hier gewisse Unstimmigkeiten zwischen Reichsregierung einerseits und Reichswehrminister andererseits. Denn anders ist es wohl nicht zu erklären, daß General v. Lossow am 27. September ein Telegramm folgenden Inhalts erhielt. – Ich darf vielleicht unterbrechend sagen: ich nehme an, daß die Sitzung vertraulich ist

(Reichskanzler Dr. Stresemann: Ja!)

und daß ich infolge dessen hier alles sagen kann, auch was bisher nicht öffentlich bekannt war.

(Reichskanzler Dr. Stresemann: Durchaus!)

[717] Der Inhalt lautet folgendermaßen:

Da Reichsrecht vor Landesrecht geht, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß Ihnen schon jetzt alle Militär- und Zivilbehörden des Wehrkreisbezirks uneingeschränkt unterstehen und daß Sie alle für notwendig gehaltenen Anordnungen in eigener Verantwortung treffen müssen. Mein Befehl macht Sie zum Inhaber der vollziehenden Gewalt.

General v. Lossow gab dieses Telegramm dem bayerischen Ministerpräsidenten weiter, der darauf hin sich direkt und durch meine Person mit dem Herrn Reichskanzler in Verbindung setzte und ihm erklärte, daß die Durchführung dieses telegrafischen Befehls, der die Negierung des Herrn v. Kahr als Generalstaatskommissar enthalten würde, zum Konflikt mit Bayern führen müsse. Hierauf erhielt der Ministerpräsident von dem Herrn Reichskanzler beruhigendere Erklärungen und Zusicherungen in dem oben angegebenen Sinne, daß zwei Ausnahmezustände nebeneinanderher bestehen sollen9.

9

Vgl. dazu Stresemanns Aufzeichnung v. 27.9.23 über ein Telefongespräch mit MinPräs. von Knilling in: Vermächtnis I, S. 132 f.

Ich kann mich in meiner weiteren Sachdarstellung auf die amtliche Darstellung beziehen, wie sie von München aus gegeben ist und in der es folgendermaßen heißt10:

10

S. dazu auch Anhang Nr. 1.

Der äußere Anlaß zum Konflikt wurde dadurch gegeben, daß, nachdem im „Völkischen Beobachter“ ein gegen den Reichskanzler und General v. Seeckt gerichteter, verletzender Artikel erschienen war, der Reichswehrminister von dem ursprünglich betonten Grundsatz, keine materiellen Befehle an General v. Lossow zu geben, abging und schon am 28. September

– also zwei Tage nach Erlaß des Ausnahmezustandes –

abends nachstehenden telefonischen Befehl erließ:

„Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung vom 26. September 1923, § 1, verbiete ich bis auf weiteres Druck und Vertrieb des „Völkischen Beobachters“. Unter dieses Verbot fällt auch jede andere Zeitung, die sich sachlich als Fortsetzung der verbotenen erweist …Das Verbot erfolgt auf Grund des Artikels ^‚Stresemann – Seeckt’ in Nr. 199“.

Daraufhin wurde vom General v. Lossow ein Generalstabsoffizier nach Berlin gesandt, um auf die Unausführbarkeit des Befehls und auf den unerträglichen Zustand hinzuweisen, der sich notgedrungen ergeben müsse. Aber noch ehe dieser Offizier, demgegenüber in Berlin vom Reichswehrminister ausdrücklich betont worden war, daß offene Konflikte mit dem Generalstaatskommissar unbedingt zu vermeiden seien, nach München zurückgekehrt war, erschien am 29. September abends 9 Uhr ein weiterer Fernspruch von Berlin mit folgendem Inhalt:

„Dem Einspruch des „Völkischen Beobachters“ kann ich nicht stattgeben. Mein Befehl 701.9.23., I. 1. III., ist unbedingt durchzuführen. Vollzug ist zu melden. Der Reichswehrminister.“

[718] Es wurden daraufhin der zuerst eingetroffene Befehl des Reichswehrministers – vom 28. 9. – mit dem Ersuchen um weitere Veranlassung an den Generalstaatskommissar weiter gegeben. Dieser erklärte, er könne dem Ansuchen nicht folge leisten. Mit Rücksicht auf die von ihm erstrebte Zusammenfassung aller nationalen Kräfte habe er von dem Verbot zunächst absehen wollen und erst unmittelbar vorher dem Redakteur des Völkischen Beobachters wegen dieses und eines am nächsten Tage gegen ihn selbst gerichteten Artikels verwarnen lassen. Durch ein nunmehriges nachträgliches Verbot würde er diese seine bisherige Stellungnahme widerrufen müssen.

Ehe noch über diese Sachlage an das Reichswehrministerium berichtet werden konnte, erschien ein dritter Fernspruch aus Berlin:

„Nach hier vorliegenden Nachrichten ist der ‚Völkische Beobachter‘ trotz Verbotes heute erschienen. Das Erscheinen ist nunmehr mit Waffengewalt zu verhindern. Vollzug ist zu melden. Der Reichswehrminister.“

Auch dieser Fernspruch wurde dem Generalstaatskommissar zur Kenntnis gegeben, der erneut die Durchführung des Verbotes aus den schon angeführten Gründen zurzeit für untunlich erklärte. Wegen schwerster Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erhob er Einspruch, sowohl dem Befehlshaber als auch gegenüber dem Reichswehrministerium unmittelbar gegen das befohlene Vorgehen der Reichswehr, das als Reichsexekution in Bayern wirken müsse.

Dem General v. Lossow blieb daher nichts anderes übrig, als dem Reichswehrministerium Nachstehendes – nicht, wie von Berlin behauptet wird, offen, sondern chiffriert – zu melden:

„Generalstaatskommissar hat gegen bewaffnetes Einschreiten wegen schwerster Gefährdung der öffentlichen Sicherheit Einspruch erhoben. Da nach letzter mündlicher Weisung offenbar Konflikt mit dem Generalstaatskommissar vermieden werden soll und von mir auch unter allen Umständen vermieden wird, ist Befehl unausführbar. Bericht folgt.

Die Meldung wurde durch einen Bericht ergänzt, der in ausführlicher Weise die politischen Gründe darlegte, die es dem Generalstaatskommissar unmöglich machten, nun nachträglich ohne neuen Anlaß doch noch ein Verbot des „Völkischen Beobachters“ im Sinne der Weisung von Berlin auszusprechen. Es war in diesem Bericht noch einmal besonders die Stellungnahme des bayerischen Generalstaatskommissars dahin zum Ausdruck gebracht, daß er befürchtet habe, bei nachträglichem Verbot des „Völkischen Beobachters“ ohne neuen stichhaltigen Grund neue Spaltungen in den vaterländischen Kreisen hervorzurufen, während er es gerade als seine Aufgabe betrachte, alle vaterländischen Kräfte zusammenzuschließen, um auf sie gestützt Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten.

Die Antwort darauf war eine Verfügung des Generals v. Seeckt vom 9. Oktober 1923, in der dem General v. Lossow ein Verstoß gegen die militärische Unterordnung und bewußter Ungehorsam zum Vorwurf gemacht wurde. Es war insbesondere ausgeführt, daß General v. Seeckt nicht[719] das Zutrauen habe, daß General v. Lossow willens und in der Lage sei, die Belange der Reichswehr und die Autorität des Reichs gegen örtliche politische Widerstände durchzusetzen11.

11

S. dazu Dok. Nr. 117, P. 3.

General v. Lossow hat dieses Schreiben dem bayerischen Ministerpräsidenten bekannt gegeben und ausdrücklich erklärt, daß er keinen Augenblick zögern werde, seinen Abschied einzureichen, wenn dies dem Wohl des Vaterlandes dienlich sei, aber es doch für erforderlich halte, diese seine Auffassung der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen.

Das Ergebnis der Rücksprache war:

1. Meldung an General v. Seeckt:

Euer Exzellenz melde ich, daß ich dem bayerischen Ministerpräsidenten von dem Schreiben Nr. 941 – 16. 23 T.A., das am 11. Oktober 10 Uhr vormittags hier in den Einlauf kam, Kenntnis gegeben habe. Der Herr Ministerpräsident hat mich gebeten12, vorerst von weiteren Schritten Abstand zu nehmen, denn die Angelegenheit sei nach seiner Auffassung eine rein politische und müsse durch Verhandlungen zwischen der bayerischen Regierung und der Reichsregierung ausgetragen werden. Gez. v. Lossow.

12

In der Vorlage: „gegeben“.

2. Ein ausführliches Schreiben des Ministerpräsidenten an den Reichskanzler, – das ich mit Zustimmung des Herrn Reichskanzlers verlesen darf –.

(Reichskanzler Dr. Stresemann: Bitte!)

Es war bereits – unwissentlich über den bereits über dem 9. Oktober ergangenen Auftrag an Herrn v. Lossow, seinen Abschied einzureichen – ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten v. Knilling an den Herrn Reichswehrminister vorausgegangen, in dem er vor einem derartigen Vorgehen warnt, weil die Angelegenheit nicht eine rein militärische, sondern eine politische sei13.

13

Abgedruckt bei E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 34.

In dem Schreiben an den Herrn Reichskanzler war das im weiterem Maße ausgeführt14. Es ist hier erklärt:

14

Abgedruckt bei E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 37.

Ich möchte nicht verfehlen, im Hinblick auf die große politische Bedeutung der Angelegenheit, deren Bekanntwerden zweifellos eine außerordentliche Verschärfung der Beziehungen zwischen Bayern und dem Reiche hervorrufen würde, auch an Euer Hochwohlgeboren heranzutreten.

Den Ausgangspunkt der Angelegenheit bildete ein Auftrag des Reichswehrministeriums an Generalleutnant v. Lossow, das Erscheinen des „Völkischen Beobachters“ zu verbieten, dem eine weitere Anordnung gefolgt ist, das Erscheinen dieses Blattes mit bewaffneter Hand zu verbieten. Ich möchte annehmen, daß es sich nach der Natur der in Frage stehenden Angelegenheit weniger um einen militärischen Befehl, als um eine polizeiliche Anordnung handelte, die Reichswehrminister Geßler in seiner Eigenschaft als Reichskommissar und Inhaber der vollziehenden Regierungsgewalt seinem Beauftragten in München erteilte. Demgemäß würde ich[720] glauben, daß Generalleutnant v. Lossow, der auf Grund seiner genauen Kenntnis der Verhältnisse in München und seiner engen Fühlung mit dem bayerischen Generalstaatskommissar die Unausführbarkeit dieser Anordnung erkannte, berechtigt und verpflichtet war, dem Reichswehrministerium gegenüber unter Darlegung der bestehenden Lage zu berichten . . .

Als bayerischer Ministerpräsident vermag ich nur die Auffassung des Generals v. Lossow zu billigen, daß ein Vorgehen seinerseits als militärischer Befehlshaber gegen den „Völkischen Beobachter“, vor allem ein bewaffnetes Einschreiten, eine wenig glückliche Maßnahme gewesen wäre, die zu sehr unerwünschten Folgen hätte führen können. Ich glaube, in der Annahme nicht fehl zu gehen, daß in dieser Hinsicht in Berlin die Verhältnisse und die innerpolitische Lage in Bayern zu wenig bekannt waren. Der ‚Völkische Beobachter‘ war das ausgesprochene Organ der nationalsozialistischen Bewegung, die unter Führung Hitlers, eines zu allem entschlossenen Mannes, nicht nur über sehr starke Kräfte im eigenen Lager verfügte, sondern auch im Begriffe stand, sich weiteste Kreise der übrigen vaterländischen Verbände anzugliedern und einzuordnen. Gegenüber dieser außerordentlich großen Gefahr mußte das Bestreben des von der bayerischen Regierung bestellten bayerischen Generalstaatskommissars in erster Linie darauf gerichtet sein, durch geschicktes Vorgehen die Hitlersche Bewegung zu isolieren. Die Bemühungen des Generalstaatskommissars in dieser Richtung haben auch in der Tat bisher schon gute Früchte getragen. Einflußreiche Verbände, die sich bereits an Hitler angeschlossen hatten oder unmittelbar im Begriffe standen, dies zu tun, sind wieder von ihm abgerückt und haben sich dem Generalstaatskommissar zur Verfügung gestellt.

Ein unpolitisches einseitiges Vorgehen des Generalleutnant v. Lossow ohne Rücksichtnahme auf die Bestrebungen des Generalstaatskommissars hätte dessen Bemühungen durchkreuzt, die extremnationalen Kreise bei Hitler erhalten oder ihm noch vollends zugeführt . . .

Es ist eine große Täuschung, wenn in dem Erlasse der Heeresleitung vom 9. laufenden Monats die Meinung ausgesprochen wird, eine erschwerte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sei von der Durchführung des Verbots des ‚Völkischen Beobachters‘ nicht zu erwarten gewesen, wie sich gezeigt habe, als das Verbot tatsächlich aus anderen Gründen durch die bayerische Regierung erfolgt sei.

– Zwei Tage später ist der „Völkische Beobachter“ vom Generalstaatskommissar v. Kahr verboten worden, und zwar auf Grund eines Aufrufs, die artilleristischen Verbände sollten sich sammeln und bei Hitler melden15. –

15

S. hierzu Anm. 15 zu Dok. Nr. 117.

Diese Auffassung läßt vollständig außer acht, wieviel für die Wirkung eines solchen Verbots darauf ankommt, von welcher Seite und in welchem Zeitpunkt es erlassen wird. Ein von Berlin ausgehendes Verbot unmittelbar nach Verhängung des Ausnahmezustandes mußte alle Bemühungen,[721] die Hitlersche Bewegung zu isolieren, durchkreuzen. Im Gegenteil hätte sie dadurch nur neuerdings Oberwasser bekommen. Dagegen konnte in einem späteren Zeitpunkt das Verbot vom bayerischen Generalstaatskommissar verhängt werden, nachdem es ihm gelungen war, verschiedene vaterländische Organisationen, die bis dahin zu Hitler gestanden waren, hinter sich zu bringen. Auch hieraus zeigt sich wieder, wie schwer es für eine Berliner Zentralstelle ist, den besonderen Verhältnissen des einzelnen Landes Rechnung zu tragen, die nur auf Grund engster Vertrautheit mit der Einstellung der beteiligten Kreise gemeistert werden können.

Hieraus ist zu ersehen, daß es wohl überhaupt richtiger gewesen wäre, wenn der Herr Reichswehrminister der zwei Tage nach der Verhängung des Ausnahmezustandes gegenüber dem bayerischen Gesandten v. Preger abgegebenen Erklärung treu geblieben wäre, daß der Ausnahmezustand in Bayern ruhig neben jenem im Reiche werde herlaufen können und daß von ihm an seinen Beauftragten in München keinerlei materielle Weisungen erteilt werden würden.

– Ich darf hierzu gleich zur Richtigstellung bemerken, daß das lediglich für diesen Tag nach meinen stenographischen Notizen von Herrn Reichswehrminister Geßler bemerkt war16. –

16

S. hierzu Anm. 4 zu Dok. Nr. 138.

Leider hat jedoch der Herr Reichswehrminister diesen Standpunkt sehr bald verlassen.

Infolgedessen hat sich klar gezeigt, welche großen Schwierigkeiten daraus erwachsen mußten, daß der von der Reichsleitung verhängte Ausnahmezustand auf Bayern ausgedehnt wurde, wo kein Bedürfnis hierfür bestand, nachdem schon die bayerische Regierung aus der genauen Kenntnis der Verhältnisse heraus die nach Lage der Dinge unerläßlichen Maßnahmen getroffen hatte. Ich möchte die Gelegenheit dieses Schreibens nicht vorübergehen lassen, ohne Eurer Hochwohlgeboren dringend nahezulegen, wenn es der Reichsregierung ernstlich um die Pflege ersprießlicher Beziehungen zwischen dem Reich und Bayern zu tun ist, in erster Linie dem Herrn Reichspräsidenten die Aufhebung des von ihm verhängten Ausnahmezustandes für Bayern nahezulegen.

Vor allem aber möchte ich Eurer Hochwohlgeboren darum ersuchen, all Ihren Einfluß dafür einzusetzen, daß der Herr Reichswehrminister von dem beabsichtigten, meines Erachtens ganz unberechtigten Vorgehen gegen Generalleutnant v. Lossow absieht. Wäre es schon ein schwerer politischer Fehler gewesen, wenn Generalleutnant v. Lossow gegen sein besseres Wissen und Erkennen die der bestehenden Lage nicht gerechtwerdenden, auf Grund unzutreffender Einschätzung der Verhältnisse erteilten Anordnungen des Reichswehrministeriums blindlings vollzogen hätte, so würde ich es als geradezu verhängnisvoll erachten, wenn nunmehr Generalleutnant v. Lossow von seiner Stellung als Befehlshaber des Wehrkreises VII und bayerischer Landeskommandant entfernt würde. Hierdurch würde sicherlich nicht nur in der weitesten Öffentlichkeit, sondern wohl auch in[722] den Kreisen der bayerischen Reichswehr schwere Erbitterung erzeugt, und jeder Nachfolger des Generals v. Lossow würde von vornherein auf starkes Mißtrauen stoßen. Es mag fraglich sein, ob sich überhaupt ein bayerischer General unter diesen Umständen für die Annahme der Nachfolgerschaft würde bereit finden lassen.

Als bayerischer Ministerpräsident muß ich auch darauf aufmerksam machen, daß die bayerische Regierung darauf Anspruch erhebt, auch bei der Abberufung des Landeskommandanten gehört zu werden; denn ihr Mitwirkungsrecht bei seiner Ernennung würde ja mehr oder weniger gegenstandslos werden, wenn der ernannte Landeskommandant ohne Wissen der bayerischen Regierung jederzeit wieder abberufen werden könnte.

Euer Hochwohlgeboren wäre ich außerordentlich dankbar, wenn Sie in dieser Angelegenheit von nicht zu übersehender politischer Tragweite persönlich eingreifen würden, um eine meines Erachtens in ihren schweren Folgen nicht voll überdachte Handlungsweise des Reichswehrministeriums noch in letzter Stunde zu verhindern. Bliebe das Reichswehrministerium auf seinem Standpunkt stehen, so könnten dadurch Ereignisse ausgelöst werden, für die ich eine Verantwortung ablehnen müßte.

An dem gleichen Tage, an dem dieses Schreiben von München aus erging, war ich im Auftrage meiner Regierung bei dem Herrn Reichskanzler17 und bei dem Herrn Reichspräsidenten und habe an beiden Stellen auf die Bedenken, wie sie oben auch in dem Schreiben enthalten sind, hingewiesen, habe stark betont, daß es sich nach Auffassung der bayerischen Regierung nicht um eine militärische, sondern um eine politische Frage handle, daß der General v. Lossow ja nicht als Reichswehrgeneral, sondern als Inhaber der vom Reich gestellten vollziehenden Gewalt einen Befehl bekommen habe und daß es ihm daher wohl auch freigestanden hätte, seine Bedenken gegen diesen Befehl geltend zu machen, ohne daß daraus die von dem Herrn Reichswehrminister und dem General v. Seeckt gezogenen Konsequenzen hätten gezogen zu werden brauchen. Es wurde mir von beiden Stellen die Versicherung gegeben, daß die Frage noch einmal nachgeprüft werden würde, und der Herr Reichskanzler gab mir auch Zusicherungen dahin, daß er womöglich für eine Vermittlung eintreten werde. Herr Minister Geßler glaubte jedoch ebenso wie Herr v. Seeckt von dem Standpunkt nicht abgehen zu könne, daß ein General, der einen Befehl nicht vollzieht, gehen müsse. Sie sahen den einzigen Ausweg aus dem Konflikt in einem freiwilligen Rücktritt v. Lossows. Um diesen zu erreichen, ließ der Reichswehrminister Geßler den mit beiden Teilen – Exzellenz v. Seeckt und General v. Lossow – bekannten, befreundeten General v. Kreß am 18. nach Augsburg kommen, um durch ihn auf Herrn v. Lossow in dem gedachten Sinne einzuwirken18.

17

S. Aufzeichnung Stresemanns v. 12.10.23, in: Vermächtnis I, S. 170 f.

18

S. Dok. Nr. 151, P. 4.

Über diese Unterredung hat Herr General v. Kreß einen Bericht erstattet, den ich glaube, auch verlesen zu dürfen19. Es heißt hier:

19

Abgedruckt bei E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 54.

[723] Der Herr Minister ist lediglich nach Augsburg gekommen, um noch einen letzten Versuch zur Beilegung des Falles Lossow zu machen. Die fristlose Kündigung des Generals v. Lossow ist beschlossene Sache.

– Das war eine Erklärung, die von dem Minister Geßler abgegeben wurde. –

Den Bemühungen des Herrn Ministers ist es gelungen, die Exposition des Befehls noch hintanzuhalten, um diesen letzten Versuch zur Hintanhaltung eines Konflikts zwischen Bayern und dem Reich zu machen. Der Konflikt lasse sich nur dadurch vermeiden, daß General v. Lossow noch in letzter Stunde unter Abgabe einer loyalen Erklärung seinen Abschied erbittet. Der Herr Minister kam dann ausführlich auf die Vorwürfe zu sprechen, die man in Berlin dem General v. Lossow machte. Der Herr Minister gab zu, daß das Reichswehrministerium insofern einen Fehler gemacht habe, als es nicht sofort reinen Tisch zwischen den beiden Ausnahmezuständen machte. Einen allenfallsigen Nachfolger Lossows werde er auch unter keinen Umständen mehr in einen solchen Konflikt bringen, sondern darauf verzichten, ihm die Vollziehung der Gewalt zu übertragen. Er und auch General v. Seeckt hätte volles Verständnis dafür, daß ein Befehlshaber in Lagen kommen könne, in denen er einen Befehl nicht vollziehen könne. Dann müsse er aber auch nach altem militärischen Gebrauch die Konsequenzen ziehen und seine Stelle zur Verfügung stellen.

Des weiteren sei im Antworttelegramm auf dem Befehl, den ‚Völkischen Beobachter‘ mit Waffengewalt zu unterdrücken, der Satz ‚Konflikte mit dem Generalstaatskommissar werden von mir unter allen Umständen vermieden‘ als Aufgabe des Gehorsams empfunden worden. Schwer verübelt habe man dem General v. Lossow, daß er sich mit dem Brief des Chefs der Heeresleitung, durch den er aufgefordert wurde, Abschied zu nehmen, hinter die bayerische Regierung geflüchtet habe. Auf den Einwand, daß General v. Lossow als Landeskommandant doch dem bayerischen Ministerpräsidenten von der an ihm ergangenen Aufforderung habe Kenntnis geben müssen, erklärte der Herr Minister, er habe schon früher dem Wehrkreiskommando gegenüber den Standpunkt vertreten, daß der Landeskommandant nicht Organ der Landesregierung, sondern Organ der Reichsregierung sei, das dem Lande gegenüber die Belange der Reichswehr zu vertreten habe. Man sei ferner in Berlin der Überzeugung, daß Exzellenz v. Kahr in der Sache eines Verbots des ‚Völkischen Beobachter‘ nachgegeben hätte, wenn General v. Lossow einen stärkeren Druck auf ihn ausgeübt hätte. Der Herr Minister verbreitete sich ausführlich über die Gründe, die ihn gezwungen haben, auf einem Verbot des ‚Völkischen Beobachters‘ zu bestehen. General v. Seeckt fühle sich verantwortlich für die Disziplin in der Armee. Wenn er dem General v. Lossow den Ungehorsam durchgehen ließe, würde er die Grundlagen der Disziplin in der Armee erschüttern. General v. Lossow müsse sich der schweren Verantwortung bewußt sein, die er auf sich nehme, wenn er sich dem vorgeschlagenen Wege entziehe. Sein Verhalten vertrage sich nach Anschauung des Generals v. Seeckt nicht mit dem Ehrbegriff des Offizierstandes. General v. Lossow schädigte das[724] Vertrauen auf die Verlässigkeit der Reichswehr und damit die Entwicklung der Reichswehr auf das schwerste. Seine Gehorsamverweigerung habe in Berlin gewirkt wie ein Kapp-Putsch. Er bringe durch sein Verhalten seine Untergebenen in die schwersten Gewissenskonflikte. Das Reich sei fest entschlossen, seine Autorität Bayern gegenüber durchzusetzen. Wenn Bayern sich nicht füge, sei man zum äußersten entschlossen, denn der Reichspräsident sei nicht in der Lage, die Länder mit verschiedenen Maßen zu messen, und könne nicht Sachsen gegenüber die Reichsautorität durchsetzen, solange dies Bayern gegenüber nicht geschehen sei. Die Folge einer Unbotmäßigkeit Bayerns würde sein, daß der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr zwischen Bayern und dem Reich stillgelegt würde. Im Hinblick auf die von verschiedenen Blättern gebrachte Version, der Reichsminister hätte Drohungen gegen Bayern ausgesprochen, muß ich hier, wie ich dies auch bei meinem mündlichen Berichte getan habe, ausdrücklich betonen, daß die Äußerungen des Herrn Ministers nicht als Drohungen aufzufassen sind, sondern lediglich als eine Schilderung der Folgen gemeint waren, die entstehen würden, wenn General v. Lossow auf seiner Weigerung, den Abschied zu nehmen, bestehen bliebe.

Auf meine Frage, ob sich der Herr Minister nicht mit General v. Lossow persönlich aussprechen wolle, erklärte der Herr Minister, er sei nicht in der Lage nach München zu fahren, er sei aber gern zu einer Aussprache mit General v. Lossow bereit, wenn dieser nach Augsburg komme.

General v. Lossow hat diese Unterredung, die ihm von General v. Kreß mitgeteilt war, dem bayerischen Ministerpräsidenten mitgeteilt und dem Reichswehrminister gegenüber telephonisch erklärt, daß er nicht nach Augsburg kommen werde. Damit war der Vermittlungsversuch gescheitert. Die bayerische Regierung hat noch am gleichen Abend durch mich bei der Reichsregierung anfragen lassen, inwieweit dem Reichskanzler dieses Vorgehen des Herrn Reichswehrministers bekannt sei20. Der Herr Reichskanzler versicherte, daß das Kabinett irgendwelche Beschlüsse in der Richtung eines Zwangsvorgehens gegen Bayern nicht gefaßt habe. Es sei ihm bekannt, daß Geßler, um eine letzte Vermittlungsaktion zu machen, nach Augsburg gefahren sei, und irgendwelche Direktiven im übrigen habe er von der Reichsregierung nicht erhalten.

20

S. hierzu Stresemanns Vermerk vom 18./19.10.23 in: Vermächtnis I, S. 170 f.

Daraufhin wurde ich am 19. Oktober beauftragt, dem Herrn Reichskanzler folgendes mitzuteilen:

Der General v. Kreß hat die Unterredung, die er mit dem Reichswehrminister gestern hatte, dem General v. Lossow mitgeteilt. Dieser hat von ihr dem Ministerpräsidenten und dem Generalstaatskommissar Kenntnis gegeben.

Danach hat der Herr Reichswehrminister gesagt, das Entlassungsdekret für General v. Lossow sei bereits unterschrieben, und er hat weiter gesagt, die Reichsregierung sei entschlossen, wenn die bayerische Regierung Schwierigkeiten machen würde, für Bayern dann Bahn, Post, Telegraph, Telephon und Geldzufuhr zu sperren.

[725] Dazu war der Reichswehrminister nach der Mitteilung des Herrn Reichskanzlers nicht ermächtigt.

Die bayerische Regierung kann es nicht hinnehmen, daß ein Mitglied des Reichskabinetts in solcher Weise Bayern den Kampf ansagt. Sie hält es für unmöglich, mit diesem Kabinettsmitglied noch irgendwie gedeihlich weiter zuzammenzuarbeiten.

Ich hatte dann weiter den Auftrag, mit allem Nachdruck zum Ausdruck zu bringen – und ich glaube, dies auch getan zu haben –, daß die bayerische Regierung sich hinter General v. Lossow stellt und daß nach den bayerischen Verhältnissen für sie ein Ausscheiden des Herrn v. Lossows ganz undiskutierbar ist.

Vom Reichskanzler ist nun in der Zwischenzeit auf meine Unterredung hin noch ein letzter Vermittlungsversuch durch den Reichsarbeitsminister Herrn Dr. Brauns gemacht worden21. Als dieser jedoch sich beim bayerischen Ministerpräsidenten am 20. nachmittags zum Besuch ansagte, war das Entlassungsdekret an General v. Lossow bereits um 3 Uhr nachmittags übergeben und damit einer Vermittlung der Boden entzogen22.

21

S. Dok. Nr. 159.

22

S. Dok. Nr. 157.

Nunmehr hat die bayerische Staatsregierung am Samstag dem 20. Oktober abends einen Aufruf erlassen, der ja den Herren bekannt ist. Ich glaube ihn nicht voll verlesen zu sollen – oder wenn es gewünscht wird, kann ich es tun – (Reichskanzler Dr. Stresemann: Wir setzen ihn als bekannt voraus!). In diesem Aufruf heißt es:

Die bayerische Staatsregierung konnte die Maßnahme unmöglich hinnehmen und hat daher im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Bayern und zur Wahrung der bayerischen Belange bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens zwischen Bayern und dem Reich, den bayerischen Teil der Reichswehr ihrerseits als Treuhänderin des deutschen Volkes in Pflicht genommen, den General v. Lossow als bayerischen Landeskommandanten eingesetzt und mit der Weiterführung der bayerischen Divisionen beauftragt23.

23

S. Schultheß 1923, S. 199; vgl. außerdem E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 53.

Ich selbst erhielt von meiner Regierung den Auftrag, diese Kundgebung am 21., also am Sonntag, offiziell zur Kenntnis des Herrn Reichskanzlers zu bringen24 und dabei gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen, daß die bayerische Regierung die in dieser Kundgebung angekündigte Maßnahme nicht als außerhalb der Verfassung stehend erachte; sie stützt sich vielmehr, wie auch aus einer offiziellen Erklärung vom gleichen Tage hervorgeht, auf Art. 48 Abs. 4 der Reichsverfassung. Die einstweilige Maßnahme, mit welchem nach diesem Artikel die Landesregierungen vorzugehen berechtigt sind, können – darüber ist wohl kein Zweifel – secundum legem und contra legem gehen; sie sind ebenfalls24a eingeschränkt durch das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten nach Art. 48 Abs. 2 und können daher auch Verfügungen der Reichsregierung[726] und gesetzliche Bestimmungen außer Kraft setzen. Auf diesem Standpunkt stehen auch eine Reihe von Rechtslehrern, während ich andrerseits zugebe, daß der entgegengesetzte Standpunkt ebenso von einer Reihe von Rechtslehrern, zuletzt auch in dem Gutachten von Professor Rothenbücher, in München, vertreten ist.

24

S. Aufzeichnung Stresemanns v. 21.10.23, v. 21.10.23, in: Vermächtnis I, S. 173; außerdem Dok. Nr. 163.

24a

Richtiger wohl „nicht“. Im Protokoll „ebenfalls“ unterstrichen, daneben ein Fragezeichen.

Hervorzuheben ist noch, daß eine eidliche Verpflichtung der Truppen nicht stattgefunden hat, sondern lediglich eine Inverpflichtungnahme, und daß der Wortlaut der Verpflichtung lautet:

Auf Grund des mir soeben vorgelesenen Aufrufes der bayerischen Staatsregierung bekenne ich, daß ich von der bayerischen Staatsregierung als der Treuhänderin des deutschen Volkes bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens zwischen Bayern und dem Reich in Pflicht genommen bin, und erneuere meine Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber meinen Vorgesetzten.

– sich also nicht mit dem von den Truppen früher geleisteten Eid auf die Reichsverfassung in Widerspruch setzt. Die Verpflichtung ist durchgeführt25.

25

S. hierzu auch Anhang Nr. 1.

Dies ist der Sachverhalt, den ich so objektiv, als es mir möglich war, dargestellt zu haben glaube.

Ich darf abschließend mit allem Nachdruck betonen, daß es sich bei dem bayerischen Vorgehen in keiner Weise um irgendeinen Akt der Separation, der Loslösung vom Reich handelt und gehandelt hat, sondern lediglich um einen Akt aufgedrungener Notwehr, in den die bayerische Regierung förmlich hineingetrieben wurde durch das Vorgehen der Reichsregierung, die sich vom Standpunkt, daß es sich um einen militärischen und nicht um einen politischen Streitfall handle, nicht freimachen zu können glaubt. Bayern ist reichstreu und will beim Reiche bleiben, wenn es auch das Reich und die Reichsverfassung gern anders sehen möchte, als sie zur Zeit ist.

Damit komme ich auf das Grundsätzliche, das ich aus Anlaß dieses Konflikts zu sagen habe26. Es ist dies ja leider nicht der erste schwere Konflikt zwischen Bayern und dem Reich. Ernstere Meinungsverschiedenheiten sind immer wieder aufgetreten, seitdem die alte Reichsverfassung zerbrochen ist, und man in Weimar eine auf gänzlich anderen Grundlagen aufgebaute Reichsverfassung anstelle der Bismarckschen Verfassung gesetzt hat. Ich darf es ruhig aussprechen, daß die Überspannung des unitarischen Gedankens, wie sie in dieser Reichsverfassung zum Ausdruck gekommen ist, sich nicht als ein Segen erwiesen hat. Jedenfalls hat in Bayern die Mißstimmung gegen das Reich, die zu einer starken Reichsverdrossenheit geführt hat, ihren Grund darin, daß die Rechte, die Bayern durch die frühere föderative Reichsverfassung unangetastet geblieben waren, die Militärhoheit, Finanzhoheit, Verkehrshoheit usw., ihm durch die Weimarer Verfassung genommen wurden, und daß ihm in das staatliche Eigenleben auf den verschiedensten Gebieten in unerträglicher Weise auf Grund der Weimarer Verfassung vom Reich eingegriffen werden kann und eingegriffen wurde27.

26

Vgl. zum folgenden Dok. Nr. 170; E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 56.

27

S. hierzu Anm. 5 zu Dok. Nr. 170.

 

[727] Einen besonderen Stein des Anstoßes hat von jeher der Art. 48 der Reichsverfassung gebildet. Alle schwereren Konflikte, die zwischen Bayern und dem Reich in den letzten Jahren entstanden sind, haben von diesem Artikel ihren Ausgang genommen: der Konflikt im Jahre 1921, der durch den Erlaß einer Reichsverordnung auf Grund des Art. 48 entstanden ist, gegen die Bayern Widerspruch erhoben hat, der Konflikt nach dem Rathenau-Mord ebenfalls durch den Erlaß einer Reichsverordnung, gegen die Bayern sich aufs höchste gewehrt hat und in deren Verfolg dann vom Reich das Republikschutzgesetz und das Reichskriminalpolizeigesetz erlassen wurden gegen den Widerspruch Bayerns, und nunmehr dieser neue Konflikt. Alle diese Konflikte sind dadurch entstanden, daß entweder der Reichspräsident durch Erklärung des Ausnahmezustandes oder den Erlaß einzelner Verordnungen auf Grund des Art. 48 Abs. 2 für das ganze Reich in die Justiz- und Polizeihoheit Bayerns, selbstverständlich auch der übrigen Länder eingriff oder aber daß Bayern auf Grund des Art. 48 Abs. 4 Ausnahmemaßnahmen erließ, deren Aufhebung vom Reichspräsidenten oder vom Reichstag nach derselben Gesetzesbestimmung gefordert werden kann. Diese Möglichkeiten des Eingriffs von außerhalb des Landes stehenden Organen in ein Recht, welches zu den Urrechten jedes Staates gehört und auf welches kein Staat verzichten kann, wenn er noch Anspruch darauf macht, Staat zu sein, nämlich die Ruhe und Sicherheit im eigenen Lande aufrechtzuerhalten und Bedrohungen des Staatsgefüges hintanzuhalten, lassen sich meines Erachtens nicht aufrecht erhalten, wenn es nicht immer wieder zu Konflikten zwischen den Ländern und dem Reich kommen soll. Auch diesmal ist aus der Bestimmung des Art. 48 der Konflikt entsprungen. Hätte man den von Bayern verhängten Ausnahmezustand im Reich respektiert, und hätte man nicht durch das unmittelbare Verbot des „Völkischen Beobachters“ in die bayerische Polizeihoheit eingegriffen, so wäre es wohl nicht zu der Situation gekommen, die am allermeisten auch wohl von Bayern selbst bedauert wird.

Um einen Fall Lossow handelt es sich nach der Auffassung der bayerischen Regierung nicht. Lossow ist am Konflikt wohl am allerunschuldigsten. Er ist zwischen die beiden Mühlsteine, Bayern und Reich, durch die ungeklärte rechtliche und tatsächliche Situation hineingekommen. Er selbst wollte gehen; Bayern hat ihn gehalten. Es glaubt dazu, bei der loyalen Haltung von Lossows verpflichtet zu sein. Es hat sich auch hier, wenn man recht sieht, um einen Fall des Art. 48 Abs. 4 gehandelt.

Ich wäre dankbar, wenn der Reichsrat oder wenn die hier versammelten Herren Ministerpräsidenten einen Ausweg aus diesem Konflikt zeigen könnten, der für Bayern ohne eine capitis deminutio tragbar ist. Denn darüber muß man sich andrerseits wohl auch hier klar sein: das bayerische Volk steht in seiner großen Masse geschlossen hinter der Regierung, hinter Herrn v. Kahr und Herrn v. Lossow, es würde ein einseitiges Nachgeben Bayerns, bei dem nicht einmal die Gewißheit bestünde, daß in Zukunft ähnliche Konflikte aus der Welt geschaffen werden können, nicht ertragen. Ich möchte Sie bitten, bei Ihrer Beurteilung dieser Verhältnisse alle diese Gedanken in ruhige und leidenschaftslose Erwägung zu ziehen.

[728] Reichskanzler Dr. Stresemann: Meine Herren!28

28

Vgl. zu den folgenden Ausführungen des RK Dok. Nr. 154.

Gestatten Sie mir, daß ich auf die Darlegungen antworte, die der Herr Gesandte v. Preger soeben gegeben hat. Er hat seine Darlegungen damit begonnen, daß Bayern den Konflikt, der entstanden ist, nicht leichtsinnig heraufbeschworen habe. Er hat aber später zum Ausdruck gebracht, daß dieser Konflikt Bayern geradezu aufgezwungen worden sei. Ich möchte die erstere Bemerkung, die er für Bayern ausgesprochen hat, doch voll auch für die Reichsregierung in Anspruch nehmen. Ich glaube, daß der sehr bedauerliche Konflikt von der Reichsregierung nicht nur nicht leichtsinnig heraufbeschworen worden ist, sondern daß die Reichsregierung – ich darf das auch für mich persönlich in Anspruch nehmen – alles getan hat, um ihn in einer Weise zur Erledigung zu bringen, die einen Konflikt selber ausschloß.

Wenn ich auf die Sachdarstellung eingehe und mich genau den Gedankengängen des Herrn Gesandten v. Preger dabei anschließe, dann darf ich zunächst einmal wie er auf die Sitzung zurückgreifen, die wir hier am 26. September 1923 gehabt haben29. Sie werden sich entsinnen, daß damals – ich glaube von dem Herrn Preußischen Ministerpräsidenten – bereits die Frage zur Diskussion gestellt worden ist, ob nicht im Anschluß an den Abbruch des passiven Widerstandes sofort der Reichsausnahmezustand verhängt werden solle. Dagegen ist von anderer Seite Widerspruch erhoben worden30. Ich selbst würde es deshalb nicht für richtig erachtet haben, weil in der sofortigen Verhängung des Reichsausnahmezustandes etwas wie ein Schuldbekenntnis der Reichsregierung gelegen hätte nach der Richtung, daß sie glaubte, durch diese Tat des Abbruchs des passiven Widerstandes berechtigte Empfindungen des Volkes verletzt zu haben, daß sie Unruhen von vornherein voraussehen mußte und sich dagegen mit den Mitteln der Gewalt schützen wollte. Das war für mich der Hauptgesichtspunkt, weswegen ich dieser Anregung nicht entsprochen habe bzw. nicht an den Reichspräsidenten dieserhalb herangetreten bin.

29

Stresemann meint die Besprechung mit den MinPräs. vom 25.9.23, 10 Uhr (Dok. Nr. 79).

30

Die Anregung war von MinPräs. Braun ausgegangen, der vom bad. IM Remmele unterstützt worden war, während sich der hess. StPräs. Ulrich zurückhaltend und der sächs. MinPräs. Zeigner ablehnend geäußert hatten.

Umso erstaunter waren wir, als wir in der Reichshauptstadt, und zwar durch die Presse, Kenntnis davon erhielten, daß in Bayern der Ausnahmezustand verhängt worden sei. Meine Herren, ich komme später auf einige Einzelheiten, die mir zu einer allgemeinen Bemerkung in diesem Kreise, in dem wir doch vertraulich sprechen, Veranlassung geben. Es geht doch meiner Meinung nach nicht an, daß sich in dem Verhältnis zwischen den Ländern untereinander oder zwischen den Ländern und dem Reich die Gewohnheit einbürgert, daß man von offizieller Kenntnisgabe wichtiger und bedeutungsvoller Schritte absieht, und daß man angewiesen ist auf Zeitungsmitteilungen über Entschließungen, die von höchster und weittragendster Bedeutung für das ganze Reich sind. Weder unsere Gesandtschaft in München, die doch leicht zu benachrichtigen gewesen wäre, noch die Reichsregierung direkt hat irgendeine Kenntnis[729] von diesem Schritt der bayerischen Regierung gehabt; sie hat ihn an jenem Abend durch private Pressemitteilungen erfahren. Sie konnte infolgedessen auch gar nicht die Gründe der bayerischen Regierung würdigen. Die Kenntnisgabe erfolgte sehr spät, und sie erfuhr sie in der Form, in der vielleicht die Presse solche Mitteilungen in ihrer Art widergibt, nämlich in der Form, daß dem Herrn Generalstaatskommissar v. Kahr eine Gewalt übertragen worden sei, die ihn zum Diktator Bayerns mache. Die Reichsregierung mußte infolgedessen erwägen, ob eine derartige Tatsache, wenn sie in Deutschland bekannt würde, bei den Beziehungen des Herrn v. Kahr zu den rechts gerichteten Organisationen im Lande, und zwar gerade auch zu denen, die man als aktive Kampfverbände bezeichnen kann und die es nicht nur in Bayern gibt, nicht etwa wirken könne als eine Aufforderung, nach diesem Vorgehen in Bayern nun auch ihrerseits vielleicht sich zusammenzutun unter dem Gedanken, daß eine derartige Rechtsentwicklung, die sich dadurch in Bayern anbahne, die durch die Persönlichkeit gegeben war, auch in andern Landesteilen durchgeführt werden solle. Ich glaube, die Entwicklung, die seitdem eingesetzt hat, insbesondere die Aufrufe des Herrn v. Kahr, Ausdrücke wie die, die gebraucht worden sind, daß Bayern der Treuhänder des deutschen Volkes wäre, auch die ganz bestimmte Differenzierung zwischen nationalem Denken hier und angeblich nichtnationalem Denken in andern Teilen Deutschlands, läßt die damalige Empfindung der Reichsregierung nachträglich als vollkommen berechtigt erscheinen. Wir fragten uns: wie wirkt das etwa auf Pommern und andere Gebiete, wo Organisationen sind, wo Herr v. Kahr auch gewirkt hat, wenn morgen in der Presse steht: Herr v. Kahr zum Diktator von Bayern ernannt? Liegt darin nicht unter Umständen die wirklich gar nicht und wahrscheinlich gar nicht gewollte Anregung von den rechtsradikalen Organisationen in anderen Bezirken Deutschlands, ihrerseits Schwierigkeiten zu machen? Müssen wir dem gegenüber nicht auch unsererseits handeln, etwa um derartigen Schwierigkeiten entgegenzutreten? Das war der Gesichtspunkt, von dem aus wir dazu vorgingen, den Reichsausnahmezustand zu verhängen, und wenn infolge des Zwitterzustandes eines Reichsausnahmezustande in Bayern ohne die sofortige Aufforderung an die bayerische Staatsregierung, ihren Ausnahmezustand nunmehr zurückzunehmen, Schwierigkeiten entstanden sind – ein Verhalten der Reichsregierung, das auch der Herr Reichswehrminister, wie wir gehört haben, als einen Fehler bezeichnet hat, so ist dieser Fehler entstanden aus einer Rücksichtnahme auf Bayern und nicht aus der Absicht, mit Bayern in einen Konflikt zu kommen. Der Herr Reichspräsident hat damals darauf hingewiesen, er wisse, daß der von uns für Bayern in Aussicht genommene Zivilkommissar – meine Herren, die Dinge sind natürlich vorbereitet nach der Richtung, daß man sich für gewisse Eventualitäten die Persönlichkeit vorher überlegt hat, denen man diese Kommissariate überträgt, damit man im gegebenen Moment schnell handeln könne –, daß wahrscheinlich die Persönlichkeit des für Bayern in Aussicht genommenen Zivilkommissars der bayerischen Regierung Schwierigkeiten machen würde, nachdem sie Herrn v. Kahr zum Generalstaatskommissar ernannt hat, und um zum Ausdruck zu bringen, daß die Verhängung des Reichsausnahmezustandes geschehe, um die deutschen Reichsinteressen überall zu sichern,[730] nicht aber ein gegen Bayern geführter Stoß sei, ist davon abgesehen worden, sofort die Aufhebung des bayerischen Ausnahmezustandes zu fordern, ist weiter davon abgesehen worden, einen Zivilkommissar für Bayern zu ernennen. Es hat sich dabei gezeigt, daß diese Stellung der Reichsregierung – und das gebe ich zu – zu Schwierigkeiten geführt hat, Schwierigkeiten, die aber doch wohl darin lagen, daß von Herrn v. Kahr ein Zusammenwirken mit Herrn v. Lossow, das sich wohl hätte ermöglichen lassen bei den Anregungen des Reiches, die nach München gingen, zwischen beiden Teilen besprochen und beiderseitig im Einvernehmen durchgeführt worden wäre, – ich sage, daß sich ein solches Zusammenwirken, das möglich gewesen war, deshalb nicht gangbar erwies, weil es wohl gar nicht in der Absicht des Herrn v. Kahr lag, überhaupt irgendeine Ingerenz des Reiches auf Bayern in dieser Situation zugestehen zu wollen.

Ich habe über den bayerischen Ausnahmezustand am nächsten Tage Kenntnis erhalten durch ein Telephongespräch mit Herrn v. Knilling, und dieses Telephongespräch war kurz und für mich schwierig, weil sich bei mir der britische Botschafter Lord d’Abernon befand und ich sehr schwer ein sehr wichtiges Gespräch lange führen und den britischen Botschafter, der sich in einer sehr wichtigen Angelegenheit angesagt hatte, lange warten lassen konnte31. Damals hat Herr v. Knilling mir zum Ausdruck gebracht die Gründe, die der Herr Gesandte v. Preger auch für die Ernennung des Herrn v. Kahr zum Generalstaatskommissar angeführt hat. Er hat selber in diesem Gespräch gesagt, diese Ernennung habe wahrscheinlich in Berlin befremdet, aber sie sei gerade aus der Rechtseinstellung des Herrn v. Kahr erfolgt, weil man von ihm erwarte, daß er am ehesten in der Lage sein würde, auf die weiter rechts stehenden Organisationen einzuwirken. Ich habe ihn in Kenntnis gesetzt, daß wir auf die Ernennung des Zivilkommissars vorläufig verzichtet hätten, und habe gesagt: Ich hoffe, daß Herr v. Lossow und Herr v. Kahr miteinander arbeiten und sich verständigen würden. Das war das Gespräch, das damals in dieser Form geführt wurde, und auf das ja auch der Herr Gesandte zurückgekommen ist.

31

S. Stresemanns Aufzeichnung v. 27.9.23, in: Vermächtnis I, S. 135 ff.

Ich darf hier noch einmal feststellen, daß die Befehle, die Telegramme, die vom Reichswehrministerium ausgegangen sind, die ich zum Teil, wie das erste Telegramm, erst heute gehört habe, nach einer Richtung doch deshalb entscheidend sind, und daß da ein Irrtum des Herrn Ministerpräsidenten v. Knilling vorliegt, daß der Herr Reichswehrminister erklärt hat, er würde heute keine materiellen Anordnungen treffen, aber nicht erklärt hat, er würde überhaupt keine materiellen Anordnungen treffen, und daß andrerseits zum Ausdruck kam die Anweisung an Herrn v. Lossow, er solle Konflikte mit Bayern vermeiden entsprechend der allgemeinen Einstellung der Reichsregierung, die sicher keinen größeren Wunsch hätte als den, wenigstens im Verhältnis zwischen Reich und Ländern Konflikte zu vermeiden in einer Zeit, in der sie nach anderer Richtung schwer zu tun hatte.

Meine Herren! Nun handelt es sich um jenes Problem gegen den „Völkischen Beobachter“, das der Herr Gesandte v. Preger hier in den Einzelheiten dargelegt hat. Ich glaube, man kann diese Dinge hier doch nicht gut lediglich[731] formal erörtern nach der Richtung, ob hier ein Drängen der Reichsregierung in unzulässiger Weise stattgefunden hätte nach der Richtung, ob es Herrn v. Kahr nach der Verwarnung unmöglich gewesen wäre, nachträglich dies Verbot auszusprechen, sondern man muß sich auch nach der materiellen Seite hin fragen, was eigentlich im „Völkischen Beobachter“ gestanden hat32. Hier ist die Rede davon, es sei der Reichskanzler – ich weiß nicht: StresemannSeeckt, der Chef der Heeresleitung, beleidigt worden. Ich will ganz davon absehen – und ich sehe davon ab, das habe ich bereits erklärt –, daß in dem Artikel der Kanzler angegriffen wird, obwohl ich ja fürchte, daß sich die Persönlichkeiten, die sich bereit finden, im Dienste des Reiches zu stehen, bald nicht mehr finden werden, wenn die Zügellosigkeit der Presse in der persönlichen Verunglimpfung aller derjenigen, die sich dem Staate widmen, nicht eine gewisse Grenze allmählich innehält oder ihr aufgezwungen wird. (Lebhafte Zustimmung.) Aber ich sehe davon ab, daß das der „Völkische Beobachter“ geschrieben hat. Die Überschrift der Nummer lautet: „Ebert und Stresemann gestehen ihre Schande ein!“ Das war die Kritik der Aufgabe des passiven Widerstandes, und es war einmal – und da bin ich der Meinung, muß es parteipolitisch ausscheiden – die Person des Reichspräsidenten, und ich weise hier darauf hin: Ganz unbeschadet parteipolitischer Einstellung, der Reichspräsident muß außerhalb der Polemik der Presse bleiben. So wie er sich außerhalb jeder parteipolitischen Einwirkung gestellt hat und wie sie nach außen hin nicht hervortreten darf von dem Präsidenten der Republik, so muß auch seine Person geachtet werden.

32

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 94; vgl. auch Anhang Nr. 1. Der Text des Artikels ist abgedruckt bei E. Deuerlein, Der Hitlerputsch S. 74, Anm. 71.

Dann das Zweite! Was war denn hier vom Chef der Heeresleitung gesagt? In den Schlußsätzen dieses Aufsatzes des „Völkischen Beobachters“ war gesagt, daß es ein Unglück für Deutschland sei, daß es immer noch viele Offiziere gäbe, die an den nationalen Geist des Chefs der Heeresleitung glaubten. Da gestehe ich, daß ich den Herrn Reichswehrminister, der diesen Aufsatz bis dahin nicht kannte, darauf aufmerksam gemacht und ihm gesagt habe: Wenn in diesen unruhigen Zeiten, in denen die Verhältnisse so labil sind, wie wir sie alle empfinden, jemand versucht, die Offiziere der Reichswehr aufzuhetzen gegen ihren obersten Befehlshaber mit dem nach alter und jetziger Offiziersehre schwersten Vorwurf, daß er bar nationaler Gesinnung sei, dann wankt allerdings die feste Grundlage, die wir überhaupt noch haben, nämlich die Disziplin im Heere, und wenn dem gegenüber nicht eingegriffen wird mit einem Verbot, dann möchte ich doch einmal die Frage stellen, wann denn eigentlich mit einem Verbot eingegriffen werden soll, wenn nicht in dem Falle, wo man derartig die Grundlagen des Staates und seiner Macht nach innen und außen offensichtlich und bewußt zu erschüttern versucht. Wie stehen wir denn da mit unseren Maßnahmen gegenüber der Presse in anderen Fragen, wenn für derartige Dinge eine Verwarnung als genügend erachtet wird. Dieses Materielle muß doch, glaube ich, auch einmal in Betracht gezogen werden, um den Standpunkt der Reichsregierung zu verstehen, daß ich in diesem Falle unbedingt auf ein scharfes Eingreifen gegen den „Völkischen Beobachter“ drängte und es für selbstverständlich hielt.[732] Ich darf den Herrn Gesandten daran erinnern, daß er mir einst eine Mitteilung des Herrn Ministerpräsidenten v. Knilling überbrachte, worin er sagte, der Herr Ministerpräsident hielte meine Anregung, daß der „Völkische Beobachter“ verboten werden solle, für verständlich. Dann habe ich auch Herrn v. Preger darauf hingewiesen, daß es doch unmöglich ginge, und als selbstverständlich angenommen, daß die bayerische Regierung von sich aus den „Völkischen Beobachter“ verböte angesichts einer derartigen Kritik, die in ihren Wirkungen schlimmer sein kann als irgendein Angriff auf eine zivile Persönlichkeit.

Meine Herren! Das ist nun nicht geschehen. Man hat geglaubt, diese Darlegung des „Völkischen Beobachters“ mit einer Verwarnung strafen zu können. Man ist zum Verbot später übergegangen, als Herr v. Kahr angegriffen war, und das mußte naturgemäß auch weiter die Autorität der Reichsregierung schädigen, als man sah, daß diese sehr scharfen Angriffe, und zwar Angriffe gegen den Chef der Heeresleitung, doch leichter genommen werden als Angriffe oder Kritiken, die sich nachher auf innerbayerische Verhältnisse bezogen.

(Bayerischer Gesandter Dr. v. Preger: Der „Völkische Beobachter“ ist wegen des Aufrufs der artilleristischen Verbände verboten worden.)

– Dann bitte ich um Entschuldigung. In derselben Nummer waren aber, wenn ich nicht irre, auch Angriffe gegen Herrn v. Kahr enthalten. Aber wenn das Verbot speziell auf die Aufforderung an die artilleristischen Verbände sich bezog, dann liegt es so.

Nachdem ich auf das Materielle eingegangen bin, möchte ich hier dann hinweisen auf eine zweite Frage, in der die Autorität der Reichsregierung vollkommen engagiert war. Der Herr Reichswehrminister hatte den „Völkischen Beobachter“ verboten – ich lasse einmal ganz die Frage dahingestellt, ob mit Recht oder Unrecht; aber er hatte das Verbot ausgesprochen. Das Verbot war an die Öffentlichkeit gekommen. Der Reichswehrminister, so hieß es, hat den „Völkischen Beobachter“ verboten. Daraufhin meldete die gesamte Presse: Der vom Reichswehrminister verbotene „Völkische Beobachter“ erscheint. Dieses Spiel ging ungefähr ein, zwei, drei Tage, und die Telegramme, die der Herr Gesandte v. Preger erwähnte, und die hier den Eindruck einer Überstürzung der fortgesetzten Wiederholung eines Befehls machen, erklären sich daraus, daß der Herr Reichswehrminister als Inhaber der obersten vollziehenden Gewalt unmöglich gegenüber der Öffentlichkeit des deutschen Volkes bestehen kann, wenn er ein Verbot ausspricht, das bekannt wird, und wenn das von ihm verbotene Blatt jederzeit weiter erscheint, und man infolgedessen die Empfindung hat, daß es an sich nicht durchgeführt wird.

Meine Herren, nun komme ich auf das Verhältnis des Herrn v. Lossow zu dem Herrn Reichswehrminister mit Bezug auf die an ihn ergangenen Befehle. Es ist mir bekannt, daß Herr v. Lossow einen Offizier nach Berlin entsandt hat, um auf die Schwierigkeiten hinzuweisen, die in diesem Falle oder in bezug auf die Gesamtsituation vorlagen. Diese Einzelheiten sind Angelegenheiten des Reichswehrministeriums, so daß sie in ihren Einzelheiten der Reichsregierung weniger bekannt sind, woraus sich aber auch schon ergibt, daß ebenso wie die ganze Ausübung der vollziehenden Gewalt, nachdem sie einmal in militärische Hände gelegt ist, nicht mehr rein politisch von den einzelnen Regierungen oder[733] der Reichsregierung behandelt werden könne. Als der letzte Befehl an Herrn v. Lossow kam, der ihn aufforderte, nunmehr eventuell mit Brachialgewalt gegen den „Völkischen Beobachter“ vorzugehen, und zwar nun nicht mehr lediglich wegen der Beleidigungen des Generals v. Seeckt unter Herabsetzung seiner Person in den Augen der Offiziere, sondern wegen der außerordentlich erschütterten Autorität des Reichswehrministers gegenüber der ganzen übrigen Presse und der Öffentlichkeit, da kam das Telegramm, das Herr v. Lossow hierher sandte, und das ich damals zur Kenntnis erhielt33.

33

Abgedruckt bei E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 15.

Nun möchte ich hier bei diesem Telegramm in meiner Auffassung zwischen zwei Teilen seines Inhalts differenzieren. Wenn Herr v. Lossow noch einmal telegraphiert hätte: Ich halte das Verbot für undurchführbar! – das würde bedeuten: Ich kann meine Streitkräfte nicht dafür einsetzen, mir gehorchen die Leute nicht, oder ich komme in Kampf mit der Landespolizei oder anderes, dann wäre das an sich wohl noch erträglich gewesen, namentlich angesichts der Berichte, worin er das des Näheren darlegte. Aber ich muß mit dem Herrn Reichswehrminister, über dessen Unterhaltung mit Baron v. Kreß ich durch den Bericht des Herrn Baron v. Kreß Kenntnis erhalten habe, das Hauptgewicht darauf legen, daß das Telegramm den Satz enthielt, wenn die Ausführungen des Befehls ihn in Konflikt mit der bayerischen Staatsregierung bringen würde, so soll dieser Konflikt von mir unter allen Umständen vermieden werden.

Ich habe damals dem Herrn General v. Seeckt auf Grund der Kenntnis dieses Telegramms gesagt: Ich kann mir nicht denken, daß General v. Lossow sich der Tragweite dieses Satzes bewußt gewesen ist, bitte, warten Sie den Bericht ab, der kommt. – Meine Herren, ich darf doch hier einmal, gerade da die Verhältnisse der verschiedenen Länder zueinander im Vergleich gezogen werden, bitten, auf den Vergleich zurückzukommen, den ich auch einmal bei Betrachtung dieser Sachlage gezogen habe. Wir haben Unruhen gehabt in Sachsen, in Mitteldeutschland, anderwärts. Nehmen wir an, es hätte gar keinen Konflikt in dem Falle Lossow gegeben, aber in irgendeiner dieser Situationen hätte einer der dort amtierenden Generäle uns mitgeteilt, er führe einen Befehl nicht aus, weil er in Konflikt mit der dortigen Landesregierung käme, einen Konflikt, der von ihm unter allen Umständen vermieden werden wird, und die Reichsregierung hätte demgegenüber nicht eingegriffen, so bin ich fest überzeugt, daß das die schärfste Kritik gefunden hätte, aber vielleicht in ihrer schärfsten Fassung gerade auch von bayerischer Seite. Und mit Recht! Denn wenn der Inhaber der vollziehenden Gewalt in dem Maße etwa als politischer Beamter angesehen werden soll, daß er bei den Befehlen und Anordnungen, die er von der Zentrale erhält, in jedem Augenblick selbst die Entscheidung darüber hat, ob er das für politisch richtig oder erträglich ansieht, dann, meine Herren, ist eine Zentrale eigentlich nur noch eine beratende Stelle, aber nicht mehr eine solche, von der eine Befehlsgewalt ausgeht, die gerade doch dann zentral sein muß, wenn ein Reichsausnahmezustand besteht, bei dem doch für die verschiedenen Länder und Gebietsteile von einer Seite diejenigen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die notwendig sind, wegen der Wirkung, die vielleicht eine Tat oder[734] eine Unterlassung in einem Lande gegenüber dem anderen hat. Das ist meiner Meinung nach eine ganz unmögliche Konstruktion, hier die einzelnen Inhaber der vollziehenden Gewalt in den Ländern anzusehen als die Politiker, die darüber entscheiden können, ob eine Maßnahme richtig ist. Daß sie den Inhaber der vollziehenden Gewalt in Berlin beraten können, auf Unzuträglichkeiten hinweisen können, auf Dinge, die ihrer Meinung nach unrichtig, unpsychologisch sind, ist vollkommen richtig. Dann kann die Situation kommen, daß der einzelne sich vor die Frage stellt, ob er noch vor seinem politischen Gewissen die Ausführung eines Befehls vertreten kann. Dann ist meiner Auffassung nach die gegebene Konsequenz die, daß er entweder noch einmal darauf hinweist: Das kann ich nicht tun, und dann hinzufügt: Ich muß mein Amt niederlegen, wenn ich dazu gezwungen werde. Das wäre eine Konsequenz der Empfindung: dieser Befehl ist undurchführbar. Ich glaube, daß es eine andere doch militärischerseits überhaupt nicht gibt.

Meine Herren! Nach diesem Telegramm bin ich der Meinung gewesen, daß ohne irgendeinen Schritt des Herrn v. Lossow, der etwa dieses Telegramm erklärte, allerdings der Chef der Heeresleitung in einer völlig unmöglichen Situation ist, dem von einem Untergebenen ein derartiges Telegramm gesandt wird, falls nicht eine Erklärung von der anderen Seite erfolgt.

Meine Herren, nun sagt der Herr Gesandte v. Preger, was ich bedauere, daß im weiteren Verfolg der Dinge der Konflikt Bayern geradezu aufgezwungen worden sei. Darf ich doch einmal darauf hinweisen, welche lange Zeit vergangen ist zwischen jenem Briefe des Herrn v. Seeckt, in dem er Herrn v. Lossow auffordert, die Konsequenzen daraus zu ziehen, daß er sein Vertrauen nicht mehr besäße, und dem schließlichen Schritt der Kündigung des Verhältnisses des Herrn v. Lossow34. In dieser Zeit liegen die verschiedensten Bemühungen, hier zu einer Verständigung zu kommen. Ich habe auf diese verschiedenen Bemühungen auch in meinem Antwortschreiben an den Herrn Ministerpräsidenten v. Knilling hingewiesen. Mit vollem Recht hat der Herr Gesandte v. Preger gesagt, daß der Herr Reichspräsident ihm zugesagt hätte, alles zu tun, um diese Dinge in einer amiablen Art und Weise zu regeln, und als bei einer entscheidenden politischen Abstimmung im Reichstage35 die Herren von der bayerischen Volkspartei mit mir auch über diese Frage sprachen, habe ich ihnen schon damals gesagt, ich würde eine Lösung des Konflikts ohne eine direkte Entlassung des Herrn v. Lossow begrüßen, aber der erste Schritt dazu muß von Herrn v. Lossow getan werden. Auch diesen Standpunkt hat sich auch der Herr Reichswehrminister gestellt.

34

General v. Seeckt an General von Lossow, 9.10.23, in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 31; Schultheß S. 74, Anm. 71.

35

Gemeint ist die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz am 13.10.23; s. dazu Dok. Nr. 135.

Nun muß ich eins auf das allertiefste bedauern: das ist nämlich die Stellung der bayerischen Staatsregierung gegenüber dem Augsburger Besuch des Herrn Reichswehrministers. Man hat gewissermaßen diesen Augsburger Besuch als eine ganz starke Verschärfung des Konflikts angesehen, als eine Kampfansage[735] an Bayern, während doch die Situation so liegt: Wenn der Herr Reichswehrminister, soviel ich weiß, durch Vermittlung eines bayerischen Offiziers hier bei der Reichswehr sich an den Herrn v. Kreß den nächstältesten Offizier wendet, mit ihm eine Unterredung unter vier Augen hat, um ihm zu sagen: Wirken Sie auf Herrn v. Lossow ein, daß die Dinge nicht den Weg gehen, daß die Kündigung ausgesprochen wird, ich möchte diesen Weg vermeiden, sehen Sie, daß er selbst diesen Schritt tut, wenn er sich weiter nach allem, was vorangegangen ist, bereit erklärt, mit Herrn v. Lossow persönlich zu sprechen, um zu versuchen, die Dinge persönlich auszugleichen, dann meine Herren, muß man sich fragen, ob das nicht viel zu weit gehend für den Reichswehrminister nach allem, was vorgegangen ist,

(sehr richtig!)

aber man kann doch in diesem Schritt einen Versuch sehen, einen Konflikt mit Bayern herbeiführen zu wollen. Und was sich dann an diese Unterredung – die uns nach dem Bericht des Barons v. Kreß hier vorgelesen worden ist – anschloß, hat mich doch im Verfolg dieser Dinge mit am meisten betrübt. Der Herr Gesandte v. Preger hat ja selbst darüber berichtet, daß er mich fragt, ob es richtig ist, daß die Reichsregierung beschlossen hätte, mit den schärfsten Mitteln gegen Bayern vorzugehen, daß angeblich der Herr Reichswehrminister Geßler in Augsburg gesagt hätte – und ich konnte ihn sofort unterbrechen und ihm sagen: Das kann doch der Herr Reichswehrminister gar nicht gesagt haben, denn er gehört ja dem Kabinett an und weiß deshalb ebenso genau wie ich, daß wir solche Maßregeln nicht beschlossen haben. Ich habe weiter, falls es sich etwa um militärische Maßnahmen handelte, in Gegenwart des Herrn Gesandten v. Preger den Herrn Reichspräsidenten angerufen, ihm gesagt: Herr Reichspräsident, ist ihnen irgend etwas davon bekannt, daß der Herr Reichswehrminister Ihnen gegenüber zu scharfen Maßnahmen gegen Bayern aufgefordert oder versucht hat, Sie für solche Maßnahmen zu gewinnen? Der Herr Reichspräsident hat mir sofort gesagt, davon sei ihm gar nichts bekannt. Der Herr Gesandte v. Preger hat seiner Genugtuung darüber Ausdruck gegeben, daß ich diese Erklärung abgeben konnte und ich nahm nun an, daß diese Dinge zunächst erledigt seien, und war um so mehr erstaunt und überrascht, als mir am nächsten Morgen jenes Gespräch mitgeteilt wurde, das nachher als Aufzeichnung an mich kam, worin die bayerische Staatsregierung glaubt, daß sie nicht mehr mit dem Herrn Reichswehrminister im Einvernehmen stehen könnte: Ich entsinne mich im Augenblick nicht des Ausdrucks, daß sie glaube, daß ein Verhältnis, wie es wünschenswert wäre, mit dem Herrn Reichswehrminister nicht mehr möglich sei, man also den weiteren Verkehr mit ihm ablehnte, weil seine Äußerung eine Kampfansage gegen die bayerische Staatsregierung enthielte.

Ich darf doch nun einmal das eine grundsätzlich bemerken. Meine Herren, in welche Situation kommen wir im Reich, wenn auf Grund einer Unterredung unter vier Augen ein Teil berichtet und wenn daraus Konsequenzen für das weitere Verhältnis zu Mitgliedern des Kabinetts gezogen werden, ehe erstens das Kabinettsmitglied selbst sich seinerseits dazu äußern kann, welche Äußerung es gebraucht hat, und ehe die Reichsregierung ihrerseits selbst Gelegenheit hat, zu dieser Äußerung Stellung zu nehmen. Das gegebene wäre doch[736] meiner Meinung nach gewesen, wenn man den Konflikt vermeiden wollte, uns auf die Ausführungen des Herrn Reichswehrministers hinzuweisen, uns zu ersuchen, festzustellen, ob sie gefallen seien, und mitzuteilen, was die Reichsregierung zu tun gedächte, wenn man in diesen Worten eine Kampfansage gesehen hätte. Statt dessen nahm man den Bericht sofort als Tatsache, fragte weder die Reichsregierung noch den Herrn Reichswehrminister und erklärte, daß man gewissermaßen die Beziehungen zu einem Mitgliede des Kabinetts abbräche, – also doch schon ein Bruch, der nach außen erscheinen mußte als eine schwere Erschütterung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, das man als das gegebene ansieht. Ich habe damals dem Herrn Gesandten v. Preger noch die Bitte ausgesprochen, daß doch diese Dinge, nicht in die Öffentlichkeit können. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß ich den Herrn Reichswehrminister noch gar nicht gesehen hätte, noch gar nicht hätte sprechen können und daß ich der festen Überzeugung wäre, daß diese Dinge sich würden aufklären lassen. Der Herr Gesandte v. Preger war auch der Meinung, daß es unerwünscht sei, diese Dinge in die Öffentlichkeit zu bringen, ehe wir eine Möglichkeit der Beilegung hätten. Dann, meine Herren, kam eine Meldung von Wolffs Telegraphenbureau aus München, worin diese Dinge mitgeteilt wurden, worin sogar von dem Rücktritt des Herrn Dr. Geßler gesprochen wurde, und – was ich in einem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten v. Knilling zum Ausdruck gebracht habe – tief bedauert habe ich dabei, daß es im Eingang dieser Wolffdepesche hieß: „Wie über Berlin bekannt wird“, und daß wir auf Anfrage beim Wolffs Bureau erfuhren, daß die Pressestelle der bayerischen Staatsregierung dieses Telegramm in München selbst verfaßt hatte36,

36

S. Anm. 18 zu Dok. Nr. 151.

(hört! hört!)

so daß wir noch mit dem Vorwurf der Indiskretion belastet wurden, während ich mir die größte Mühe gegeben habe, dafür zu sorgen, daß diese Dinge nicht in die Öffentlichkeit kämen, und mir sagte: Der Konflikt muß vermieden werden, und ich will ihn vermeiden. Meine Herren, daß die Vermeidung erschwert war, nachdem diese Dinge in der Öffentlichkeit bekannt waren, das unterliegt doch gar keinem Zweifel. Und gerade wenn man die Frage aufwirft: Hat das Reich den Konflikt gewollt, hat es ihn Bayern geradezu aufgezwungen –, dann bitte ich doch aus dieser meiner Stellungnahme zu diesen Augsburger Verhandlungen zu ersehen, wie sehr wir bemüht gewesen sind, diesen Konflikt nicht ausbrechen zu lassen, und wie unverantwortlich untergeordnete Stellen in München gerade bei dieser Angelegenheit durch die Veröffentlichung gehandelt haben.

Meine Herren, diese Unterredung mit dem Herrn Baron v. Kreß wird ja nun in der bayerischen Darstellung als ein dienstlicher Befehl bezeichnet, der gewissermaßen an den Herrn Baron v. Kreß ergangen ist, sich bei dem Herrn Reichswehrminister zu melden, und deshalb als eine offizielle Angelegenheit, die auch Herrn v. Lossow berechtigt und verpflichtet hätte, sie der bayerischen Staatsregierung weiterzugeben37. Wenn ich recht von dem Herrn Reichswehrminister[737] berichtet bin, so hat, wie ich vorhin schon bemerkte, vor dieser Zusammenkunft eine Fühlungnahme darüber stattgefunden, ob Baron v. Kreß zu einer solchen Zusammenkunft bereit wäre. Es hat sich also nicht um einen dienstlichen Befehl zur Aussprache gehandelt, die wohl auch sonst hätte anders stattfinden können, sondern um den Versuch einer gütlichen Beilegung durch Einwirkung auf eine mit Herrn v. Lossow befreundete Persönlichkeit. Dann, muß ich sagen, verstehe ich die Haltung des Offiziers nicht mehr, der diesen Versuch der gütlichen persönlichen Einwirkung als offiziellen Schritt an die Zivilstelle weitergibt. Das habe ich auch in meinem Schreiben an Herrn v. Knilling38 in der Richtung zum Ausdruck gebracht, daß ich mir nach dieser Handlungsweise und durch die Folgen, die die bayerische Regierung daraus zog, den Verkehr mit dem Reichswehrminister abzubrechen, – daß ich mir danach eine Lösung der Krise nur noch denken könnte durch einen freiwilligen Verzicht des Herrn v. Lossow auf seine Stellung selbst.

37

Vgl. hierzu den Beginn der Meldung des Generals Kreß von Kressenstein an General Lossow vom 20.10.23, abgedruckt bei E. Deuerlein, Dok. Nr. 54.

38

Stresemann bezieht sich auf sein Schreiben vom 20.10.23 (Dok. Nr. 156).

Wir haben dann in einer Kabinettssitzung39, nachdem alle diese Dinge bekannt waren, die doch eine sehr starke Belastung der Reichsregierung und ihrer Autorität darstellen, von dem Anerbieten eines Kabinettmitgliedes Gebrauch gemacht – nicht offiziell als Vertreter der Reichsregierung –, durch Beziehungen, die er persönlich in München besaß – es handelt sich dabei nicht um Staatsstellen – vielleicht noch eine Lösung des Konflikts nach der Richtung einer Einwirkung auf Herrn v. Lossow herbeizuführen, noch einmal von dem Gedanken ausgehend, der bayerischen Regierung zu ersparen, die Kündigung entgegenzunehmen, die, wie Herr v. Knilling mir mitgeteilt hatte, für sie schwer oder kaum tragbar wäre. Ich sage: Dieser Versuch Einfluß auf Persönlichkeiten, die etwa nach der Richtung hätten wirken können, ist gescheitert. Es ist dann die Kündigung ausgesprochen. Wenn ich aber den ganzen Weg in meiner Erinnerung durchlaufe, der von uns in dieser langen Reihe von Tagen gegangen worden ist, dann glaube ich doch das eine sagen zu können, daß bis zur letzten Möglichkeit der Verständigung durch Einwirkung auf Herrn v. Lossow versucht worden ist, mindestens den Dingen eine Wendung zu geben, die uns nicht zum Konflikt trieben; und ich finde einen Widerspruch zwischen der Erklärung des Herrn v. Lossow, daß er bereit sei, seinen Abschied zu nehmen, aber daß er die Entscheidung darüber gewissermaßen dem Staatsministerium überläßt. Diese Dinge sind meiner Meinung nach so: Die Antwort ist gegeben durch den Charakter der Persönlichkeit, die solche Entscheidungen selbst zu vollziehen hat. In dem Augenblick, wo das Prestige der bayerischen Staatsregierung engagiert ist, was ich durchaus anerkenne, kann ich nicht von der bayerischen Staatsregierung abhängig machen, ob ich mein Amt niederlege. Dann muß ich der bayerischen Staatsregierung das ersparen und selbst einen Schritt tun, der wohl demjenigen zur Ehre gereicht hätte, der dadurch den Konflikt beseitigt hätte.

39

S. Dok. Nr. 151, P. 4.

Meine Herren, das ist die Entwicklung nach unserer Auffassung bis zum Ausbruch des Konfliktes gewesen. Wirft man uns vor, daß wir zu scharf gewesen[738] seien in bezug auf die Frage des „Völkischen Beobachters“, stellt man die Frage so: Mein Gott, soll wegen des „Völkischen Beobachters“ das Reich einfach bedroht werden? –, so bitte ich demgegenüber doch noch auf das Materielle einzugehen, das ich vorhin noch in den Vordergrund stellte. Der „Völkische Beobachter“ kann uns eigentlich gleichgültig sein in manchem, was er schreibt, genau so wie andere Zeitungen anderer Richtung. Aber ich habe noch nie bisher in Zeitungen den Versuch gelesen, die Armee in ihrem wichtigsten Träger aufzuhetzen gegen ihren obersten Chef. Darum handelte es sich, nicht ob das im „Völkischen Beobachter“ in München oder wo anders stand, sondern daß diese Art der Aufhetzung einzigartig in der Agitation ist, um die es sich handelt, und weiter deshalb, weil wir hier vollkommen einig sein mußten, diesen Dingen entgegenzutreten. Daß, nachdem der Herr Reichswehrminister das Verbot erlassen hatte, seine Autorität litt, wenn das Verbot nicht durchgeführt wurde, nachdem Herr v. Kahr sich nicht freiwillig entschließen konnte, trotz der schweren Angriffe den „Völkischen Beobachter“ zu verbieten, bitte ich ebenfalls zu beachten. Ich glaube, man wird nicht von etwas eigensinnigem Urgieren der Reichsregierung sprechen können und wird weiter nicht sagen können, daß die Reichsregierung nicht alles versucht hätte, um die Dinge ohne irgendeinen – ich will das Wort „Bruch“, nicht gebrauchen – ohne irgendwelche starken Differenzen mit Bayern zum Austrag zu bringen.

Damit komme ich zum zweiten Teil der Ausführungen des Herrn Gesandten v. Preger, dessen, was geschehen ist, nachdem die Kündigung des Herrn v. Lossow erfolgte. Der Aufruf der bayerischen Staatsregierung ist ja bekannt. Die Antwort, die die Reichsregierung glaubte erlassen zu müssen, ebenfalls40. Auch hier ist uns eine Mitteilung nur durch die Presse gekommen. Wir haben von der bayerischen Staatsregierung eine Notifizierung erst erhalten, nachdem die Pressemitteilung bereits in Berlin bekannt war.

40

S. Schultheß 1923, S. 198 f.

Da möchte ich insbesondere meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß mißverständliche Ausdrücke gebraucht worden sind in diesem Aufruf und in manchen Kundgebungen namentlich des Herrn v. Kahr, die den Eindruck erwecken können und sicher erweckt haben, als wenn es sich hier nicht um einen Konflikt zwischen einer Landesregierung und der Reichsregierung über Kompetenzen handelte, über die man juristisch zweifelhaft sein könne, sondern als wenn es sich in diesem Konflikt um zwei Deutschland handelte, die miteinander kämpften, nämlich um ein national zuverlässiges Deutschland und eine national unzuverlässige Reichsregierung, die nicht geeignet sei, die Geschäfte des deutschen Volks zu führen. Meine Herren, wer wie ich als Kanzler diese letzten 10 Wochen durchlebt hat, der weiß das eine: daß es wohl kaum in schwersten Zeiten der deutschen Geschichte so verzweifelt um uns gestanden hat, wie es gegenwärtig steht: und diese Darlegung, die die nationale Zuverlässigkeit der Reichsregierung anzweifelt, die einen ganz tiefen Bruch innerhalb der Bevölkerung hervorrufen mußte, erschien in einer Zeit, in der wir nach unserer außenpolitischen Einstellung jetzt die große Weltoffensive gegen Poincaré führen[739] wollten. Nachdem der französische Ministerpräsident vollkommen abgelehnt hat, mit uns in Verhandlungen über die Wiederinstandsetzung des Ruhrgebiets einzutreten, nachdem er die unerhörte Äußerung getan hat, er würde ewig im Ruhrgebiet bleiben, solange wir nicht unsere Reparationsverpflichtungen erfüllten, hielten wir es für notwendig, durch alle unsere Gesandten, Botschafter und Missionschefs feierlich zu protestieren gegen diese Art, wie das deutsche Volk an Rhein und Ruhr bedrücken würde. Da haben wir an allen Stellen erklärt, daß wir die Mildtätigkeit der Welt für die Hungerkatastrophe anrufen, die im besetzten Gebiet kommt, und daß wir den französischen Ministerpräsidenten verantwortlich machen für all das, was daraus entstände. Und da jetzt die Imperial Conference in London zusammen ist – ich weise Sie auf wichtige Ausführungen hin, die dort gemacht worden sind –41 und da gleichzeitig von ausländischer, übrigens alliierter Seite uns gesagt worden war, jetzt sei der Moment zu der großen moralischen Offensive, die Frankreich so isoliere, daß daraus auch politische Konsequenzen folgen sollten, war dieser Zeitpunkt gewählt, um mit dieser Offensive zu beginnen. Und dazu, meine Herren, brauchten wir, wenn sie Erfolg haben sollte, das ganze deutsche Volk hinter uns; und wenn gleichzeitig die Reichsregierung dahinter war, dann hätte das seine Wirkungen gehabt. Meine Herren, statt daß man davon sprach, daß die Menschen an Rhein und Ruhr anfangen zu verhungern, statt daß man davon sprach, daß das deutsche Volk verelendet, statt daß man davon sprach, welch ein Verbrechen die Politik Frankreichs ist, und darauf einmal alles einigen konnte, da spricht man davon, daß Deutschland selbst am Zusammenbrechen ist. Diese ganze Weltoffensive ist verpufft. Man spricht vom Streit der Reichsregierung und Bayern, statt daß man von Todeskampf des deutschen Volks spricht und sich selbst für diesen Todeskampf da draußen einsetzt.

41

S. Schultheß 1923, S. 283 f.; außerdem Dok. Nr. 200.

Und ich bitte weiter, sich auch einmal das eine vor Augen zu führen. Es kommt doch nicht auf das Formale und Materielle an, welche Autorität soll denn ein Reichskanzler und Außenminister im Ausland haben, in dessen Namen doch schließlich unsere Gesandten wirken, wie soll denn das Auslandsdeutschtum stehen, die Leute, die wir immer Pioniere unseres eigenen Vaterlandes nennen, wenn in dieser Weise der gesamten Reichsregierung undeutsche Handlung, nichtnationales Empfinden vorgeworfen wird? Alle diese Maßnahmen, die getroffen worden sind, betrachte ich nicht unter dem formalen Gesichtspunkt, ob sie unter den Art. 48 Abs. 4 zu subsumieren sind42. Darüber kann der Staatsgerichtshof entscheiden. Aber ich bitte Sie, wenn Sie einen Ausweg suchen, die Notwendigkeit dieses Auswegs, die unbedingte Notwendigkeit, daß diese Dinge ein Ende nehmen, unter dem Gesichtspunkte zu betrachten, daß die Geschäfte der Reichsregierung nicht zu führen sind, wenn ihr die Autorität, die sie nach innen und außen haben muß, durch den Ton der Aufrufe, namentlich der Erklärungen des Herrn v. Kahr so unter den Füßen weggezogen wird, wie es hier von einer verantwortlichen Stelle geschieht.

42

Eigenmaßnahmen von Ländern bei Gefahr im Verzug.

[740] Meine Herren, es kommt ja nun das Grundsätzliche, auf das Herr v. Preger eingegangen ist, und es kommt das Juristische. Lassen Sie mich darüber hier Ausführungen nicht machen. Ich bin kein Rechtsgelehrter, habe keinen Kommentar zur Reichsverfassung geschrieben. Ich weiß, daß diese Dinge wohl bestritten sind, aber daß die bisherige Auffassung der Auffassung der Reichsregierung vollkommen recht gibt. Es hat bisher eine andere praktische Auffassung nicht gegeben. Wünscht man diese Prüfung, so möge sie herbeigeführt werden. Wir haben sie nicht zu fürchten43. Aber das eine ist doch klar: Das Verhältnis der 7. Division zu dem gesamten Reichsheer muß doch in Ordnung gebracht werden, und auch hier möchte ich doch auf eine interessante Tatsache hinweisen, die doch zeigt, daß es sich auch bei dem Vorgehen der bayerischen Staatsregierung doch nicht um ein unbedingt konsequentes Vorgehen nach der Richtung handelt, daß sie die Inpflichtnahme der bayerischen Reichswehr als eine selbstverständliche Konsequenz des Vorgehens des Reichswehrministeriums ansähe. Die in Berlin stationierten bayerischen Truppen sind nicht in Pflicht genommen, die hier im Reichswehrministerium amtierenden Offiziere sind nicht in Pflicht genommen. Weshalb denn? Doch wohl aus dem Grunde, weil gewissermaßen durch die ganze Art, in der es dort geschah, sagen wir, das Prestige der bayerischen Staatsregierung erhöht, das Prestige des Reichs herabgedrückt werden sollte, während es hier nicht geschah. Aber unmöglich ist doch die Situation, die sich daraus ergibt. Wir müssen schließlich selbstverständlich doch verfassungsmäßig regieren und unsere Reichswehr verwalten. Ich mache kein Hehl daraus, daß das Reichswehrministerium die Frage aufgeworfen hat, ob es überhaupt noch etatrechtlich in der Lage sei, die Bezüge der 7. bayerischen Division aus Reichsmitteln zu bestreiten, solange nicht Klarheit darüber besteht, in welchem Verhältnis denn diese 7. Division zur Reichswehr steht44. Daß diese Situation von uns als eine gespannte angesehen wird, die nicht zu ertragen ist, das hat doch nun ein Vorgang bewiesen, den ich zu den betrüblichsten in der Geschichte der deutschen Armee zähle: und das ist das Funktelegramm des Generals v. Lossow45.

43

S. die Ausführungen des StS Joël in der Kabinettssitzung vom 22.10.23 (Dok. Nr. 163).

44

S. Dok. Nr. 167, P. 5.

45

S. Schultheß 1923, S. 201 f.; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1153h.

(Sehr richtig!)

Und darf ich weiter eins sagen. Meine Herren, wenn wir uns in der Reichsregierung einen Vorwurf machen müssen – und dieser Vorwurf ist ja oft auch mir persönlich gemacht worden –, dann ist es vielleicht der, daß ich meiner ganzen Natur nach weit mehr zur Verständigung als zum Kampf neige, wenn der Kampf sich vermeiden läßt. Ich war mir vollkommen einig mit dem Herrn Reichswehrminister darüber, daß dieser Funkspruch nicht bekannt werden würde: Nicht der Reichsregierung wegen, sondern um der Armee in ihrer Gesamtheit willen. Ich habe nach den Mitteilungen des Herrn Reichswehrministers angenommen, daß Vorsorge dafür getroffen sei, daß dieser Funkspruch nicht in Deutschland bekannt würde. Wären wir von dem Standpunkt ausgegangen,[741] Bayern ins Unrecht zu setzen, dann hätten wir ihn veröffentlicht. Es war ein Übersehen, ein Fehler, daß er in einer Zeitung erschien und dadurch den anderen Zeitungen nicht mehr verwehrt werden konnte, ihn zu bringen. Der Befehl war gegeben, ihn überhaupt nicht zu veröffentlichen.

Ich muß das eine sagen: Dieses Funkspruchs habe ich mich geschämt. Es ist doch der Versuch eines Teils der Reichswehr, andere Teile der Reichswehr zum Ungehorsam zu verleiten,

(vielfache Zustimmung; Widerspruch des Gesandten Dr. v. Preger)

indem man – ich kann es nicht anders ansehen, Herr Gesandter v. Preger – zur Reichsregierung gehört auch der Reichswehrminister, zur Reichswehr gehört auch der Reichswehrminister, die Reichsregierung ist es doch schließlich, der die Armee zu dienen hat; Sie selbst stellen sich doch auf den Standpunkt: Diese ganzen Fragen sind auch politisch, sind nicht nur militärisch. Also anerkennen Sie die Ingerenz der Reichsregierung in all diesen Dingen. Wie muß das wirken, wenn in dieser Weise in andere Kreise dieser Kampf, der an sich schon schlimm genug ist, wenn er im Volk ausgefochten wird, direkt in die Reichswehr als solche hineingetragen wird?

Dann darf ich auf ein Letztes hinweisen. Wir haben den bayerischen Aufruf, der, wie Sie mir zugeben werden, keine Schmeicheleien für die Reichsregierung enthielt, und haben sogar die Ausführungen des Herrn v. Kahr, die die stärksten Beleidigungen enthielten, nicht verboten. Sie sind überall abgedruckt worden. Wir haben darauf erwidert. Es ist verboten worden der Abdruck des Befehls des Generals v. Seeckt, verboten worden, soviel ich weiß, auch der Aufruf der Reichsregierung überhaupt in Bayern.

(Hört! Hört!)

Auch das zeigt doch, in welcher Weise hier die Konfliktsmöglichkeit von uns nicht überspannt, nicht verstärkt wurde, von der anderen Seite aber doch unser Prestige stark herabgemindert wird.

Nun darf ich auf eins hinweisen. Es ist von uns offiziell in der ganzen Sache der Öffentlichkeit gegenüber seit jenem Sonntag [21. 10] nichts mehr geschehen, an dem ich mit dem Herrn Gesandten v. Preger darüber sprach, ob sich vielleicht die Möglichkeit gäbe, daß diese Dinge im Kreise der Länder selbst einmal besprochen würden. Auch das zeigt unsere Einstellung zu dem gesamten Problem.

Ich muß in diesem Zusammenhang aber, wenn man davon spricht, daß hier auch bei der Reichsregierung vielleicht eine Einstellung des Mißtrauens gegen Bayern wäre, noch auf eine Angelegenheit zurückkommen, die uns vielleicht in mancher Beziehung gewiß dazu geführt hat, etwas mißtrauisch gegen Anordnungen des Herrn Generalstaatskommissars v. Kahr zu sein, eine Angelegenheit, die auch durch unsere Einwirkung der Presse vorenthalten worden ist, auf die ich aber hier doch zurückkommen muß. Ich habe in der Zeit, seitdem der Ausnahmezustand besteht, eines Abends davon Kenntnis erhalten, daß der Abtransport von Gold für die Deutsche Reichsbank, der bereits angeordnet war, durch Eingreifen der bayerischen Landespolizei verhindert worden ist, das bereits in den Wagen befindliche Gold wurde in die Filiale der Reichsbank in[742] Nürnberg zurückgeführt46. Ich bemerke, daß die Reichsregierung mit der Sache garnichts zu tun hat. Wir verfügen nicht über das Gold der Reichsbank und wissen nicht – ich wenigstens weiß es nicht einmal –, wo es liegt. Es war eine Anordnung, die ergangen ist, lange bevor es einen Ausnahmezustand gab, die ergangen ist, weil wir wiederholt Gold der Reichsbank zur Stützung des Markkurses benötigten und weil die Reichsbank, wie sie mitteilte, gemünztes Gold anstelle von Barrengold nach Berlin haben wollte, und weiter, weil sie infolge des Anschwellens der Papiermassen auch Raum brauchte und Gold zurücktransportieren wollte.

46

S. Dok. Nr. 96; s. a. Rbk-Direktorium an Kahr, 24.10.23, in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 63.

Meine Herren, ich frage Sie einmal das eine: wenn Gold, das für die Reichsbank nach Berlin transportiert zu werden bestimmt ist, unter den Augen des Publikums wieder ausgeladen und zurückgebracht wird, – kann man sich einen stärkeren Prestigeverlust des Ansehens der Reichsregierung und der ihr nahestehenden Kreditinstitute denken? Ich freue mich, daß es den Verhandlungen gelungen ist, die Überführung eines Teiles, der Hälfte dieses Goldbestandes nach Berlin inzwischen zu bewirken, frage mich aber auch: Haben diese Dinge mit der Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit in Bayern etwas zu tun, oder sind das nicht auch Einstellungen, die mindestens politisch falsch aufgefaßt werden können und die deshalb auch vielleicht verständlich machen, wenn manchen Anordnungen in der Öffentlichkeit ein tieferer Sinn beigelegt wird, nämlich der Sinn, als wenn es sich hier um einen Konflikt handle, bei dem, wie manche Menschen sagen, die Reichseinheit in Frage stünde.

Nun freue ich mich, daß gerade der Herr Gesandte v. Preger wiederholt Gelegenheit genommen hat, dem entgegenzutreten und zum Ausdruck zu bringen, daß er dankbar sei für jeden Ausweg auf dem Konflikt, eine Äußerung, der ich mich meinerseits namens der Reichsregierung voll inhaltlich anschließe. Der Herr Gesandte hat dem weiter hinzugefügt, daß man ein einseitiges Nachgeben von Bayern nicht erwarten könne; er hat aber auch zum Ausdruck gebracht, daß Bayern erfreut sein würde, wenn der Konflikt sich vermeiden ließe. Er hat die Frage auf das Grundsätzliche gebracht, auf die Überspannung des unitarischen Gedankens, der keinen Segen gebracht hätte. Meine Herren! Gerade die gegenwärtige, von Bayern so stark angegriffene Reichsregierung hat in bezug auf das Bestreben namentlich nach der Richtung einer größeren Selbständigkeit der Länder in bezug auf Erhebung von Steuern nicht nur Erklärungen abgegeben, sondern ist mit Vorarbeiten dafür beschäftigt, die zeigen, daß sie für diesen Gedanken durchaus Verständnis hat. Wenn die bayerische Staatsregierung ihrerseits der Meinung wäre, daß auch in bezug auf ihr Militärkontingent Änderungen der jetzigen Verhältnisse ihr geboten erscheinen, daß sie Rechte wiedererlangen möchte, die sie früher gehabt habe, meine Herren, so ist keinem in Deutschland, vor allem keinem Lande der Weg verwehrt, diese Dinge in Fluß zu bringen und auf verfassungsmäßigem Wege zu erledigen zu versuchen. Vielleicht ist die Zahl derjenigen, die der Meinung sind, daß man den unitarischen Gedanken nicht überspannen soll, sehr groß und gar nicht lediglich auf bayerische[743] Kreise beschränkt. Aber was notwendig ist, ist, daß man zunächst daran gehen muß, den verfassungsmäßigen Zustand selbst wiederherzustellen; denn ohne die Wiederherstellung dieses verfassungsmäßigen Zustandes ist es unmöglich zu regieren, da sonst das, was an einer Stelle geduldet und ertragen wird, von der andern als Selbstverständlichkeit auch für sich in Anspruch genommen wird.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich diese Dinge auch nach der materiellen Seite in solcher Ausführlichkeit hier vorgetragen habe. Aber ich glaube, es war notwendig für die Erklärung der Gesamtsituation. Ich möchte auch am Schlusse das sagen, was Herr v. Preger zu Anfang zum Ausdruck brachte, daß wir der württembergischen Staatsregierung und ihrem Herrn Staatspräsidenten für die Anregung dankbar sind, die er gegeben hat, diese Dinge hier außerhalb der großen Öffentlichkeit ruhig, leidenschaftslos, aber auch der tiefen Verantwortlichkeit gedenkend, die wir alle tragen, zu besprechen, und ich würde mich freuen, wenn aus der Initiative des Reichsrats und der Herren Ministerpräsidenten heraus, sich ein Ausweg aus dieser Krisis, eine Lösung ergäbe, die niemand mehr begrüßen würde als die Reichsregierung.

Bayerischer Gesandter Dr. v. Preger: Ich darf ganz kurz noch über die Tatsache des Funkspruchs, auf die der Herr Reichskanzler so ausführlich eingegangen ist und die er als einen Versuch bezeichnet hat, einen Teil der Reichswehr gegen andere Teile zum Ungehorsam zu verleiten, folgendes sagen: Gewiß, wenn man den Funkspruch so liest wie er ergangen ist, so kann diese Auslegung unter Umständen als berechtigt erscheinen, aber sie muß es durchaus nicht und sie wird es dann nicht, wenn man weiß, was vorausgegangen ist. Vorausgegangen war ein Funkspruch des Generals v. Seeckt an die gesamte Reichswehr47 und an alle Standorte in Bayern, an denen bayerische Truppen standen, in dem erklärt worden war: Der Schritt der bayerischen Regierung ist ein gegen die Verfassung gerichteter Eingriff in die bayerische Kommandogewalt. Wer dieser Anordnung der bayerischen Regierung entspricht, bricht seinen dem Reiche geleisteten Eid und macht sich des militärischen Ungehorsams schuldig. Ich fordere daher die 7. Division auf, ihrem dem Reich geleisteten Eid treu zu bleiben und sich den Befehlen ihres höchsten militärischen Befehlshabers bedingungslos zu fügen. (Zustimmung.) Auf diesen Funkspruch hin ist der Funkspruch des Generals v. Lossow ergangen; er war an sich dadurch veranlaßt, war eine Rechtfertigung gegen den Erlaß des Chefs der Heeresleitung, indem die Truppen, die die Verpflichtung leisteten, als Eidbrecher und als Meuterer hingestellt wurden. Damit war für General v. Lossow die Notwendigkeit geschaffen, seine unbedingte Reichstreue und die Gründe, die ihm für sein Verhalten bestimmten, sowohl den unterstellten Truppen als auch dem übrigen Teile des Reichsheeres zum Ausdruck zu bringen, ohne daß er dabei die Absicht hatte, diese Truppen, wie es selbstverständliche Pflicht war, dem Gehorsam gegen den obersten Befehlshaber des Reichsheeres zu entziehen. Ich glaube, wenn man den Funkspruch des Generals v. Lossow liest, so wird sich das auch aus ihm ergeben. Er ist lediglich eine Rechtfertigung seines Vorgehens. Es heißt:[744] „Der Chef der Heeresleitung hat einen Aufruf an das Reichsheer erlassen, der den Schritt der bayerischen Regierung als gegen die Verfassung gerichtet erklärt. Die bayerische Regierung denkt nicht daran, dem Reiche die Treue zu brechen. Niemand übertrifft uns Bayern an Reichstreue. Was wir wollen, ist, daß der bayerischen Regierung und dem bayerischen Generalstaatskommissar von der unter marxistischem Einfluß stehenden Berliner Regierung (hört! hört!) nichts aufgezwungen werden soll, was Bayern, den Hort deutscher und nationaler Gesinnung, unschädlich machen soll. Wir habe die selbstverständliche Pflicht, uns in diesem Konflikt hinter die bayerische Regierung und den bayerischen Generalstaatskommissar zu stellen, die mit uns das bedrängte Deutsch-tum schützen wollen“.

47

S. Schultheß 1923, S. 199; Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1153 f.

Ich meine, man kann über den Befehl denken, wie man will, aber eine Aufforderung zum Ungehorsam an die anderen Reichswehrteile enthält er nicht. Er enthält nichts weiter als eine Rechtfertigung des bayerischen Vorgehens.

Reichswehrminister Dr. Geßler: Ich möchte zu der Sachdarstellung, die der Herr Gesandte v. Preger gegeben hat, nur zwei Gesichtspunkte hervorheben, die für die Einführung des militärischen Ausnahmezustandes für das ganze Reich von Bedeutung gewesen sind. Ich habe am Morgen nach der Verhängung des Ausnahmezustandes Herrn Minister v. Preger die Auskunft gegeben, die nachts bei der Besprechung über das Verhältnis des bayerischen Ausnahmezustandes zum Reichsausnahmezustand besprochen gewesen ist, daß zwar der bayerische Ausnahmezustand bestehen bleibt, soweit er dem Reichsrecht nicht widerspricht, also vor allem, soweit er einen besonderen Generalstaatskommissar für Bayern bestellt, daß aber der Reichsausnahmezustand nach der Auffassung des Reichskabinetts, wie sie zum Ausdruck gebracht worden ist, der stärkere ist und vorgeht. Ich habe dann dem Herrn Minister v. Preger mitgeteilt, daß ich dem General v. Lossow als Militärbefehlshaber die vollziehende Gewalt für Bayern übertragen würde und daß ich ihm möglichst wenig dreinreden würde. Der Herr Minister v. Preger hat dann aus seinen Aufzeichnungen mir noch gesagt, ich hätte hinzugefügt: Ich werde heute keine materiellen Anordnungen treffen. Das ist möglich, daß ich es gesagt habe, es würde auch durchaus dem entsprechen, was ich den übrigen Herren Wehrkreiskommandeuren mitgeteilt habe, daß ich nicht beabsichtige, irgendwelche materiellen Anordnungen zunächst zu treffen, sondern daß ich die Herren überall ersucht habe, mit ihren Landesregierungen in Verbindung zu treten und die engste Verbindung mit ihnen aufzunehmen. Ich hatte also nach dieser Richtung hin selbstverständlich, wie ich das pflichtgemäß tun mußte, wohl allen Ländern gegenüber gleich gehandelt.

Der Herr Minister v. Preger hat dann Gelegenheit genommen, die Instruktion, die ich dem vom General v. Lossow an mich gesandten Generalstabsoffizier mitgegeben habe, hier vorzutragen. Ich habe bereits in der Presse gegenüber dieser Darstellung der bayerischen Regierung eine Richtigstellung vorgenommen. Ich habe dem betreffenden Generalstabsoffizier folgenden Befehl gegeben, und war zur Notiz für ihn und in Gegenwart des verantwortlichen Offiziers bei mir: Erstens das Verhältnis, in dem der Reichsausnahmezustand zum bayerischen Ausnahmezustand steht, wird durch die Regierungen geklärt. –[745] Denn das war ja durch den Herrn Reichskanzler und durch den Herrn Ministerpräsidenten v. Knilling eingeleitet. – Der Herr General hat deshalb jeden offenen Konflikt mit der bayerischen Regierung zu vermeiden, aber für eine gleichmäßige [Ausübung] des Ausnahmezustandes auch in Bayern zu wirken. Denn ich trage ja vor dem Parlament für die gleichmäßige Ausübung des Ausnahmezustandes in Deutschland die Verantwortung. Ich habe also das hinzugefügt. Dann habe ich weiter bemerkt: Drittens, das Verbot des „Völkischen Beobachters“ ist unter allen Umständen durchzuführen. Also dem Generalstabsoffizier habe ich diese Befehle mitgegeben, und zwar weil sie auf Grund einer Anordnung des Herrn Reichskanzlers und eines Beschlusses des Reichskabinetts aus den vom Herrn Reichskanzler dargelegten Gründen gegeben war.

Ich habe heute zum ersten Mal Gelegenheit, von diesem Bericht des Generals v. Kreß Kenntnis zu nehmen; ich habe ihn bisher nicht gekannt. Ich darf aber deshalb die Gelegenheit benutzen, hier zu bemerken, was ich gegen diesen Bericht einzuwenden habe. Ich habe zur Grundlage meiner Ausführungen, die ich dem General v. Kreß gegenüber gemacht habe, den Brief einer hochgestellten bayerischen Persönlichkeit genommen, habe diesen Brief dem General v. Kreß gegeben und habe ihm gesagt: Die Darstellung, wie sie sich in diesem Briefe gibt, ist verhängnisvoll; denn in diesem Briefe war gestanden: Es gibt nur eines: entweder einen Rückzug in Berlin oder einen Bruch. Denn nach alledem, was ich hier gehört habe, ist es der Bruch, wenn die Reichsregierung in dieser Frage nicht nachgibt! – Ich habe dem General v. Kreß auseinandergesetzt, warum ein Rückzug gar nicht möglich ist, und zwar aus den militärischen Gründen nicht möglich ist, weil es sich ja gar nicht um den Fall Lossow handelt, sondern einfach darum, daß ein Befehl, der gegeben worden ist, für den ich die politische Verantwortung trage und bezüglich dessen der General v. Lossow mich auf die Schwierigkeiten aufmerksam machte, bezüglich deren er auf der Durchführung bestanden habe, einfach eine Frage des militärischen Aufbaues der Wehrmacht ist. Ich habe auseinandergesetzt, daß diese Dinge ganz unabhängig von meinem Willen sind, daß ich selbst, wenn ich wollte, den Rückzug garnicht antreten könne. Ich habe auch gesagt, das zweite ist unmöglich. Ein Bruch, – das wäre doch das furchtbarste, wenn es zum Bruch kommt. Da habe ich dann gesagt, der Bruch wäre nicht einseitig, sondern selbstverständlich würde dieser Bruch die gegenseitigen Maßnahmen zur Folge haben, und ich habe die Folgen eines solchen Bruches dem Herrn General auseinandergesetzt und gesagt: Es kann deshalb nur eines geben, nämlich es kann nur geben, daß General v. Lossow mit einer würdigen Erklärung selbst seinen Abschied nimmt, indem er erklärt: Ich habe in München nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und glaubte, dort meine Pflicht zu tun. Wie ich nun sehe, wird diese Auffassung in Berlin nicht gebilligt, und da ich ein General der Reichswehr bin, kann ich, wenn ich das Vertrauen meiner Vorgesetzten eingebüßt habe, nicht bleiben. Das war der Ausweg, der hätte gegangen werden können, ohne daß die bayerische Regierung dadurch einen Schaden erlitten hätte; denn deren Standpunkt wäre ja voll gewahrt gewesen. Es hätte auch keine politische Verantwortung für den von mir gegebenen Befehl in Anspruch genommen werden können. Auch die Reichsregierung hätte keine Einbuße erlitten; denn für uns kam es vor allem[746] darauf an und mußte es vor allem darauf ankommen, daß die Befehle in dieser Zeit wie überhaupt absolut gesichert sind. Ich bin Herrn General Kreß sehr dankbar, daß er in seinem Bericht ausdrücklich bemerkt, ich hätte keine Drohungen ausgestoßen. Meine Herren, ich bitte doch zu bedenken: Ich bin in dieser Sache in einem furchtbaren tragischen Konflikt gestanden. Es hat sich doch nicht nur um die Autorität im Heere gehandelt, für die ich überall mit meiner persönlichen und politischen Reputation gegenüber allen Angriffen eingetreten bin, sondern es handelte sich darum: Es war meine engere Heimat, an der ich mit ganzem Herzen hänge, und wie sollte ich da irgendwelche Drohungen ausstoßen48! Nein, aus mir hat die furchtbare Angst gesprochen, weil ich die Verhältnisse gekannt habe, und wenn mir eine derartig hohe Persönlichkeit schreibt: So steht die Alternative in Bayern, habe ich es als meine Pflicht empfunden das auch dem General klarzumachen, was es heißt, in dieser Zeit, wenn es überhaupt zum Bruche zwischen Ländern, zwischen Bayern und dem Reich kommt, die derartig auf Gedeih und Verderb meines Erachtens verbunden sind. Gerade weil ich selbst die Verhältnisse dort gekannt habe, weil ich gewußt habe, in welch schwierige Lage General v. Lossow durch die gesamten Verhältnisse gekommen war, habe ich mich bemüht, diesen Konflikt in der objektivsten Weise aus der Welt zu schaffen. Es kommt mir darauf an, das in diesem Kreise festzustellen, weil ich es ablehnen würde, gegen irgendein Land irgendeine Drohung auszusprechen. Dazu habe ich kein Recht, und, wer mich kennt, auch nicht die allermindeste Neigung. Aber ich habe in diesen Dingen meine Pflicht zu erfüllen gehabt, meine Pflicht als Reichsminister, als Inhaber der vollziehenden Gewalt und Chef des Heeres, der einmal verantwortlich gewesen ist, was mich in den tragischsten und bittersten Konflikt meines ganzen Lebens gebracht hat.

48

Viktor Naumann berichtete in einem nicht genau zu datierendem Schreiben an den RK, das aus diesen Tagen stammt, in einem Gespräch habe Kronprinz Rupprecht bedauert, daß die Affäre Lossow in Berlin auf die Spitze getrieben worden sei. „Der Kronprinz war auch wenig entzückt über Geßler, der gerade als Bayer die Stimmung in Bayern so genau hätte kennen müssen, daß er bremsen und nicht Öl ins Feuer hätte gießen sollen“ (R 43 I /2264 , Bl. 85).

(Pause).

Die Sitzung wird um 8 Uhr 40 Minuten durch den Reichskanzler wieder eröffnet.

Reichskanzler Dr. Stresemann:

Meine Herren! Ich eröffne unsere Sitzung wieder. Ich gebe Herrn Staatspräsident von Hieber das Wort.

Württembergischer Staatspräsident Dr. v. Hieber:

Wir, die Vertreter der Länder, haben uns unter uns besprochen und uns auf folgende Erklärung geeinigt49:

49

S. dazu Schultheß 1923, S. 204 f.; vgl. außerdem hierzu den Bericht des Gesandten von Preger an seine Landesregierung, in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 65.

In dem Konflikt zwischen dem Reich und Bayern stellen sich die Vertreter der Länder einmütig auf den Standpunkt der Reichsregierung und halten insbesondere den Rücktritt des Herrn v. Lossow für unerläßlich. Um ähnlichen[747] Konflikten für die Zukunft vorzubeugen, verlangen die Länder einmütig die baldige Umwandlung des militärischen Ausnahmezustandes in einen zivilen. Im Einverständnis mit dem Herrn Reichskanzler halten die Vertreter der Länder es für erwünscht, daß Verhandlungen über die fernere Gestaltung des Verhältnisses von Reich und Ländern im Sinne einer größeren Selbständigkeit der Länder zu geeigneter Zeit eingeleitet werden.

Ich möchte dieser Erklärung und unserer Besprechung nichts weiter hinzufügen als den Wunsch, daß dadurch eine Basis geschaffen werde für eine friedliche Verständigung zwischen dem Reich und den Ländern. Denn wir alle waren und sind getragen von dem Bewußtsein, daß das Reich und wir Länder in der jetzigen Lage eine Fortdauer des Konflikts nicht zu tragen vermögen. Deswegen möchte ich – ich glaube das auch im Einvernehmen der Länder, obwohl ich dazu nicht ausdrücklich bevollmächtigt bin, sagen zu dürfen – an die Reichsregierung und den Herrn Reichskanzler zum Schluß die Bitte richten, möglichst bald in direkte Verhandlungen mit Bayern einzutreten, um durch direkte Verhandlungen den Konflikt aus der Welt zu schaffen.

Was die Veröffentlichung anlangt, so wird ja doch irgend etwas in die Presse zu kommen haben; selbst wenn wir es nicht wollten, wird es kommen. Deswegen darf ich es vielleicht dem Herrn Reichskanzler anheim geben in irgend einer Weise, wie er es für geeignet findet, die Sache an die Presse zu geben.

Bayerischer Gesandter Dr. v. Preger:

Ich habe die allerstärksten Bedenken dagegen, gerade im Interesse einer Beilegung des Konflikts, den Beschluß der Herrn Ministerpräsidenten und Vertreter der Länder in der Presse zu veröffentlichen, jedenfalls dem Wortlaut nach. Meine Herren, bedenken Sie: Es ist ausdrücklich die Abberufung des Herrn v. Lossow gefordert. Wenn das in die Presse kommt, wenn das in die bayerische Presse kommt, so wird das gerade im gegenteiligen Sinne wirken. Denn dann ist, ich möchte sagen, fast die Unmöglichkeit für die bayerische Regierung gegeben, in dieser Weise Stellung zu nehmen50. Ich sage das aus der Psychologie heraus, wie sie, wie ich glaube, zur Zeit in Bayern besteht. Ich würde dringend bitten, wenn Sie eine Veröffentlichung für erwünscht halten, sie jedenfalls nicht in dieser Form, mit diesem direkten Wunsch nach einer Abberufung des Herrn v. Lossow, vorzunehmen.

50

Über die bayer. Reaktion berichtete StS von Haniel am 26.10.23: „Der heutige ‚Bayerische Kurier‘ bringt das offizielle Communiqué über die Aussprache in Berlin, begleitete diese aber mit einem ergänzenden Kommentar. Er stellt fest, daß Herr von Preger der Entschließung der Ministerpräsidenten nicht zugestimmt habe, auch bei der Beschlußfassung ebensowenig wie der Reichskanzler zugegen gewesen sei. Der sachliche Inhalt der angenommenen Erklärung und die darin eröffneten Verständigungsaussichten seien so unbestimmter Art, daß von einer wirklichen Lösung des Konflikts oder auch nur von einer wesentlichen Förderung eines Ausgleichs nicht gesprochen werden könne. Die Forderung der Aufhebung des militärischen Ausnahmezustandes sei ein Zugeständnis an die Sozialdemokratie. Die Zusage schließlich, daß es ‚erwünscht‘ sei, zu ‚geeigneter Zeit‘ ‚Verhandlungen‘ über eine föderalistische Ausgestaltung der Reichsverfassung zu führen, sei zu allgemein, um sie irgendwie weiter führen zu können. – Es liegt Grund zu der Annahme vor, daß die Ausführungen die Ansichten der hiesigen Regierung wiedergeben.“ Bestätigt werde das auch durch eine Rede des BVP-Abgeordneten Held in der Oberpfalz (R 43 I /2264 , Bl. 247–249).

[748] Reichskanzler Dr. Stresemann:

Meine Herren! Um auf das Letztere zunächst einzugehen, würde ich der Meinung sein, daß man bei einer Veröffentlichung, die ich für unbedingt notwendig halte, weil sonst die wildesten Veröffentlichungen unwahrhaftiger Art morgen das Deutsche Reich in Verwirrung setzen (Zustimmung), vielleicht – ohne dem Standpunkt der Herren Vertreter der Länder vorzugreifen – die Formel fände: Eine Lösung der Personalfrage, die einer solchen Einigung im Wege stehen wird, oder eine ähnliche Formulierung, die nicht schaden kann, aus der aber klar hervorgeht, was in dieser Beziehung gemeint ist. Ich glaube, das läßt sich ermöglichen. Im Augenblick werden wir wohl die Formulierung nicht feststellen können.

Im übrigen gestatten Sie mir, im Namen der Reichsregierung Ihnen zunächst zu danken für die Beratungen, die hier gepflogen worden sind aus der Sorge um das Reichsinteresse und im Sinne und mit dem Ziel der unbedingten Erhaltung der Reichseinheit und der Reichsfreudigkeit.

Ich habe bei Beginn der Verhandlungen bei meinen Ausführungen an den Herrn Staatspräsidenten von Hieber den Dank aussprechen dürfen für die Initiative zu dieser Sitzung. Ich möchte ihn ausdrücklich ausdehnen auf alle die Herren Vertreter der Länder, die an der Lösung dieser schwierigen Frage mitgewirkt haben.

Ich darf Ihnen namens des Reichskabinetts erklären, daß wir gern bereit sind, einen Weg der Verständigung zu gehen, um im Sinne derjenigen freundschaftlichen Beziehungen zwischen Reich und Ländern, die die Voraussetzung für jedes gedeihliche Zusammenarbeiten auch mit Bayern sind, den Weg der Einigung zu suchen. Wir sind weiter der Auffassung, die ich vorher bereits zum Ausdruck gebracht habe, daß wir gern, und zwar auch baldigst – der Herr Reichsfinanzminister legt Wert darauf, daß diese Dinge möglichst bald geregelt werden – bereit sind, in Verhandlungen mit den Ländern einzutreten, die dahin führen sollen, die zum Ziele haben sollen die größere Selbständigkeit der Länder auf finanziellem und anderen Gebieten sicherzustellen, wobei natürlich der verfassungsmäßige Weg gegangen werden muß, der auch die Zustimmung der Parlamente dazu zur Voraussetzung hat.

Wir sind gern bereit, sobald die Verhältnisse es irgendwie gestatten, entweder den militärischen Belagerungszustand ganz aufzuheben oder ihn in den zivilen Belagerungszustand überzuführen. Wenn ich diese Erklärung nicht abgeben kann für das Wort „sofort“, so bitte ich Sie in Betracht zu ziehen, daß wir beispielsweise in dieser Stunde vor einer meiner Meinung nach – ich gebrauche das Wort ungern – landesverräterischen Aktion stehen: den Notendruck stillzulegen, um damit politische Forderungen zu erzwingen, was, wenn es zur Durchführung käme, gleichbedeutend wäre mit der vollständigen Verelendung und unserem Zusammenbruch in der Zeit, wo die Goldnotenzeichen ausgegeben werden sollen, und was, wenn wir nachgäben, zum vollständigen Zusammenbruch der Autorität des Reiches führen würde51. In so gespannten[749] Zeiten äußerster Bewegungen müssen wir natürlich den Zeitpunkt besonders uns vorbehalten. Aber ich darf Ihnen namens des Reichskabinetts das eine sagen, daß wir selbstverständlich, sobald die Verhältnisse es irgendwie gestatten – schon aus dem Grunde, den Sie, meine Herren, selbst angeführt haben, um die Fortdauern derartiger Konflikte unmöglich zu machen – am liebsten zur Vollkommenen Aufhebung des militärischen Belagerungszustandes schreiten oder die Umwandlung in den zivilen Belagerungszustand vornehmen werden52.

51

S. dazu Dok. Nr. 128, P. 1.

52

S. dazu auch Dok. Nr. 166.

Im übrigen brauche ich nicht zu versichern, wie dankbar wir dafür sind, daß Sie dem Standpunkt, den die Reichsregierung eingenommen hat, ihre Zustimmung gegeben haben. Ich glaube, daß das dazu beitragen wird, uns vielleicht auch dem Ziel zuzuführen, das wir jetzt alle haben müssen gegenüber den ganz schweren Fragen, den ganz schweren Zeiten, denen wir entgegengehen und die uns ja auch veranlassen, heute abend nach Hagen zu fahren, um mit den Vertretern der besetzten Gebiete zu sprechen, um recht bald die Möglichkeit zu haben, das deutsche Volk zu einigen nach außen und dazu herbeizuführen die Einheit im Innern53, und ich vertraue auf die Reichstreue Bayerns und ich vertraue auf die staatsmännische Einsicht seiner politischen Führer, daß sie den Weg, der hier gegangen werden soll und den die Reichsregierung zu gehen bereit ist, auch ihrerseits sich anschließen und damit ein Dokument der Einigung der deutschen Stämme nach außen und nach innen geben. (Lebhafter Beifall.)

53

S. Dok. Nr. 179.

Ich darf damit mit herzlichem Dank die Sitzung schließen54.

54

Zum Fortgang des Streitfalles zwischen Bayern und dem Reich s. Dok. Nr. 184.

(Schluß der Sitzung 8 Uhr 50 Minuten.)

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