1.19 (vpa2p): Nr. 148 Aufzeichnung des Staatssekretärs Meissner über den Empfang des Präsidenten des Preußischen Landtags Kerrl beim Reichspräsidenten am 19. September 1932

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[603] Nr. 148
Aufzeichnung des Staatssekretärs Meissner über den Empfang des Präsidenten des Preußischen Landtags Kerrl beim Reichspräsidenten am 19. September 19321

1

Die Aufzeichnung wurde von Meissner am 19. 9. an den StSRkei zur Kenntnisnahme übersandt. – Angaben über den Beginn des Empfangs fehlen in den Akten der Rkei; nach „VB“ soll er um die Mittagszeit stattgefunden haben („VB“ vom 21. 9.32).

R 43 I /2281 , S. 31–39

Anwesend: v. Hindenburg; v. Papen; LTPräs. Kerrl; StS Meissner.

[Stellung der kommissarischen Preußischen Staatsregierung zum Preußischen Landtag, Bildung einer verfassungsmäßigen Regierung in Preußen, Beseitigung des Dualismus Reich–Preußen, Verreichlichung der preußischen Polizei]

Landtagspräsident Kerrl trägt zunächst die Auffassung des Preußischen Landtags über die Einsetzung eines Reichskommisars in Preußen, die von diesem vertretene staatsrechtliche Auffassung und das von diesem bisher geübte Verfahren an Hand des anliegenden ausführlichen Schreibens2 vor.

2

Schreiben Kerrls an den RPräs. vom 19. 9. (Dok. Nr. 147).

Im Anschluß hieran legte Landtagspräsident Kerrl dar, daß er wie seine Partei grundsätzlich auf dem Standpunkt stehe, daß der Dualismus in Preußen beseitigt werden und eine Personalunion zwischen Reich und Preußen herbeigeführt werden müsse. Trotz dieser grundsätzlichen Auffassung würde aber der Preußische Landtag gezwungen sein, alsbald einen Ministerpräsidenten zu wählen, nachdem durch die Auflösung des Reichstags die Versuche einer Verständigung als gescheitert anzusehen seien. Im Anschluß hieran richtete er an den Herrn Reichspräsidenten und den Reichskanzler die Frage, ob die Reichsregierung eine verfassungsmäßig gewählte Preußische Regierung anerkennen würde.

Reichskanzler von Papen: Die Reichsregierung hat stets den Standpunkt vertreten, daß der Landtag der rechtmäßige Vertreter des preußischen Volkes ist und das Recht hat, einen Ministerpräsidenten zu wählen. Die Reichsregierung würde selbstverständlich eine rechtmäßig gewählte Preußische Regierung anerkennen.

Landtagspräsident Kerrl richtete darauf an den Herrn Reichskanzler die Frage, ob die Mitteilungen in der Nürnberger Zeitung über Pläne der Reichsregierung auf Aufteilung Preußens und Verreichlichung der preußischen Polizei3 wirklich vorhanden [!] sind.

3

Eine VO des RPräs. auf Grund Art. 48 RV, welche die Unterstellung der pr. Polizei unter den RIM vorsah, war durch Hindenburg am 30. 8. in Neudeck vollzogen worden. Von ihrer Inkraftsetzung wurde jedoch Abstand genommen. Vgl. dazu Dok. Nr. 120.

Reichskanzler von Papen antwortete hierauf: Die Reichsregierung habe nicht die Absicht, Preußen zu zerschlagen; sie stehe aber nach wie vor auf dem Standpunkt, daß eine Reform des Verhältnisses Preußen und Reich und Beseitigung des Dualismus’ notwendig wären. Er regt an, die Nationalsozialisten und[604] der Preußische Landtag möchten doch die Wahl des Ministerpräsidenten bis nach der Neuwahl des Reichstags zurückstellen und die Entwicklung, die dann eintrete, abwarten. Keine Partei könne doch die historische Verantwortung dafür auf sich nehmen, eine Entwicklung, die zum Wohle des Reiches gegangen werden muß und die jetzt Tatsache geworden ist, rückwärts zu revidieren. – Im Anschluß hieran erwähnte der Reichskanzler den mit den Stimmen der Nationalsozialisten und der Kommunisten gefaßten Beschluß des Preußischen Landtags, der die preußischen Beamten zur Gehorsamsverweigerung gegen den auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten eingesetzten Reichskommissar und seine Vertreter auffordert4. Der Reichskanzler forderte, daß der Preußische Landtag diesen Beschluß schleunigst wieder aufhebe; vor der Aufhebung dieses Beschlusses könne er sich ein wirkliches Zusammenarbeiten mit dem Preußischen Landtag nicht gut vorstellen.

4

Beschluß des PrLT vom 30. 8., vgl. Anm 18 zu Dok. Nr. 146.

Landtagspräsident Kerrl erklärte hierzu, der Beschluß sei an einem Tage gefaßt worden, an dem er nicht als Präsident amitierte5. Er gebe zu, daß dieser Beschluß staatsrechtlich nicht haltbar wäre, und wolle sich die Nachprüfung der Frage einer Wiederbeseitigung dieses Beschlusses noch vorbehalten6. – Auch wenn der Preußische Landtag jetzt ein Präsidium7 wähle, so würde er dabei den Gedanken an die Beseitigung des Dualismus nicht aufgeben. Man könnte ja den Dualismus auch dadurch beseitigen, daß der Reichspräsident den vom Preußischen Landtag gewählten Ministerpräsidenten zum Reichskanzler ernenne.

5

Entspricht nicht ganz den Tatsachen. Während des weitaus größten Teils der LT-Sitzung am 30. 8. amtierte Kerrl als Vorsitzender, nur kurzzeitig vertreten durch LTVPräs. v. Kries, der auch die abschließenden Abstimmungen über die Anträge der Fraktionen leitete (PrLT-Bd. 762, S. 1346–1458).

6

In der LT-Sitzung vom 21. 9. gab die NS-Fraktion folgende Erklärung ab: Sie habe am 30. 8. dem kommun. Antrag (vgl. Anm 18 zu Dok. Nr. 146) zugestimmt, „da am gleichen Tage auf Anordnung der kommissarischen Preußischen Regierung sämtlichen Ministerialbeamten […] verboten war, Räume des Landtags überhaupt zu betreten und ihrer pflichtgemäßen Berichterstattung der Volksvertretung gegenüber nachzukommen.“ In der Zwischenzeit habe die kommissarische Regierung „wohl unter dem Druck dieses Antrags sich bemüht, weitere Verfassungsverletzungen zu vermeiden“. Die NS-Fraktion betone daher, „daß sie nicht daran denkt, von sich aus gegenüber einer im Rahmen ihres vom Herrn Reichspräsidenten beschränkten Aufgabenkreises verfassungsmäßig handelnden Regierung die Beamten und Staatsangestellten zu einer Verletzung ihrer Pflichten aufzufordern“ (PrLT-Bd. 763, S. 1473). – Gemäß Antrag der NS-Fraktion (PrLT-Drucks. Nr. 851, Bd. 764) faßte der PrLT am 22. 9. folgenden Beschluß: „Soweit die Reichsverfassung und die Verfassung des Landes Preußen von der am Ruder befindlichen Regierung gemäß dem von ihr beschworenen Eid geachtet und durchgeführt wird, ist es Pflicht der Beamten und Staatsangestellten Preußens, die Verfassung ebenfalls zu achten und zu schützen.“ (PrLT-Bd. 763, S. 1630).

7

Muß wohl heißen: einen Ministerpräsidenten.

Der Reichskanzler erwiderte hierauf, daß man auf diesem Wege doch nicht das verfassungsmäßige Recht des Herrn Reichspräsidenten, den Reichskanzler zu bestimmen, umgehen und durchbrechen könne.

Auf ein erneutes Befragen des Landtagspräsidenten Kerrl, ob die Reichsregierung die Verreichlichung der preußischen Polizei im Falle der Wahl eines Preußischen Ministerpräsidenten vorhabe, erwiderte der Herr Reichskanzler Wegen der Frage der Übernahme der Preußischen Polizei auf das Reich oder die Unterstellung der Preußischen Polizei unter den Reichsminister des Innern[605] müssen sich der Herr Reichspräsident und die Reichsregierung ihre Entschließung je nach dem Gang der Dinge vorbehalten8.

8

Vgl. oben Anm 3.

Der Herr Reichspräsident regt auch seinerseits an, der Preußische Landtag möge mit der Wahl des Ministerpräsidenten noch abwarten bis nach der Reichstagswahl.

Landtagspräsident Kerrl erklärt, er könne selbst hierüber nicht entscheiden, er müsse diese Frage seinem Parteiführer, Herrn Adolf Hitler, vortragen, ließ aber erkennen, daß er persönlich gegen eine solche Hinausschiebung der Entscheidung nichts einzuwenden hätte.

Der Reichskanzler weist darauf hin, daß die Nationalsozialisten den Wahlkampf mit proletarischen Instinkten führten und damit von ihrem alten Wege einer nationalen Bewegung abgingen. Er mahne die Nationalsozialisten, den Wahlkampf nicht unter dem Zeichen des Klassenkampfes zu führen, sondern so, daß unsere Wege später wieder zusammenführten.

Landtagspräsident Kerrl: Es sei nicht richtig, daß seine Partei einen Klassenkampf wolle. „Wir sehen die Sache anders, wir führen den Wahlkampf als einen Kampf des deutschen Volkes.“

Der Herr Reichspräsident erklärte zum Schlusse zusammenfassend, daß er bei aller Würdigung der Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung sich nicht habe entschließen können, Herrn Hitler das Kanzleramt zu übertragen. Auch auf den Umweg, daß er den gewählten Preußischen Ministerpräsidenten zum Reichskanzler ernenne, könne er, der Reichspräsident, sich nicht einlassen. Die Reichsverfassung übertrage ihm die Auswahl des Reichskanzlers.

Mit einer Unterhaltung des Herrn Reichspräsidenten über die persönlichen Verhältnisse des Landtagspräsidenten Kerrl schloß die Unterhaltung.

Dauer der Besprechung 40 Minuten.

Berlin, den 19. September 1932.

Für die Niederschrift:

Meissner

Staatssekretär

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