2.106.1 (wir1p): 1. Bereitstellung von 500 Millionen Mark für eine planmäßige Ernährungsfürsorge für unterernährte Kinder.

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1. Bereitstellung von 500 Millionen Mark für eine planmäßige Ernährungsfürsorge für unterernährte Kinder1.

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Der REM hatte am 21.9.21 die Rkei schriftlich darum gebeten, die Angelegenheit auf die Tagesordnung einer Kabinettssitzung zu bringen und zur Begründung seiner Forderung eine dreißigseitige Denkschrift seines Ministeriums „Über den Ernährungszustand der deutschen Kinder und über die Einleitung einer planmäßigen Ernährungsfürsorge für unterernährte Kinder“ übersandt. Die Denkschrift wertet im ersten Kapitel „Ernährungszustand der deutschen Kinder“ statistisches Material von Schuluntersuchungen aus, dem zufolge mehr als 50% der Stadtkinder als unterernährt zu bezeichnen sind, und kommt zu folgendem Ergebnis: „Durch eingehende biologische Versuche ist nachgewiesen worden, daß bei langdauernder Unterernährung bis zum Schluß der Wachstumsperiode Einbußen an Körperlänge und Körpergewicht nicht mehr wett gemacht werden können. Die Störung der harmonischen Entwicklung eines großen Teils der Kinder führt daher naturgemäß zu einer Degeneration der Rasse. Das Wort des Engländers Baden-Powell gewinnt somit eine besondere Bedeutung: ‚Wir werden bis 1940 warten müssen, um zu sehen, wer wirklich den Krieg gewonnen hat.‘ In dem Zusammenhang, in dem die Worte gesprochen wurden, kann dies nur bedeuten, daß es sich erst 1940 zeigen wird, wie stark Deutschland durch die feindliche Blockade in seinem Nachwuchs degeneriert worden ist.“ Im zweiten Kapitel zeigt die Denkschrift „Wege zur Abhilfe“, insbesondere für die Milchwirtschaft auf; für durchgreifende Maßnahmen sei der Betrag von 500 Mio Mark erforderlich (R 43 I /1259 , Bl. 145-161, hier: Bl. 151).

Nach eingehender Aussprache wurde folgender Beschluß gefaßt:

Das Reichsernährungsministerium soll zunächst noch mit den Ländern und mit dem Städtetag Fühlung nehmen2, um zu ermitteln, wie weit die Länder und Kommunen bereit und in der Lage sind, die Aufbringung der angeforderten Beträge selbst zu übernehmen.

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In seiner bereits in Anm. 1 zitierten Denkschrift hatte der REM darauf hingewiesen, daß die bestehenden Verhältnisse eine weitgehende Beunruhigung bei der städtischen Bevölkerung ausgelöst hätten und dies mit zwei an ihn gerichteten Eingaben, einer vom Deutschen Städtetag vom 14.8.21 und einer vom Magistrat zu Berlin vom 6.8.1921, dokumentiert ( R 43 I /1259 , Bl. 162 f.).

Zu der nächsten Beratung des Antrags des Reichsernährungsministeriums im Kabinett soll ein Vertreter Preußens zugezogen werden.

Der Nachtragsetat soll ohne Rücksicht auf die Anforderung des Reichsernährungsministeriums, für die nötigenfalls eine besondere Nachtragsforderung einzubringen ist, abgeschlossen werden.

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