2.147.1 (wir1p): 1. Reparationsfragen.

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1. Reparationsfragen.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß über die heutigen Verhandlungen unbedingtes Stillschweigen gewahrt werden müsse; der Presse dürften nur durch den Pressechef Mitteilungen zugeleitet werden.

Er gab darauf der Meinung Ausdruck, daß die Besprechung der Kreditaktion zur Zeit zurückgestellt werden müsse, weil nach zuverlässigen Auskünften (Rothschild) vor Beendigung der Konferenz von Washington1 mit einem Erfolg nicht zu rechnen wäre.

1

Siehe Dok. Nr. 126 Anm. 2.

Die bisherigen Verhandlungen mit der Reparationskommission hätten gezeigt, daß die Kommission angeblich einmütig von Deutschland die im Januar und Februar 1922 fälligen Zahlungen verlange und daß andernfalls strengste Maßnahmen ergriffen werden sollen2. Schätzungsweise betrügen die Forderungen in Goldmark, also ohne die Sachleistungen, etwa 500–600 Millionen. Diese Summe auf freiem Markte zu beschaffen, wäre unmöglich, sie durch Druckmittel auf die Industrie zu erlangen, schiene ebenfalls ausgeschlossen. Es wäre überdies noch zweifelhaft, ob die Industrie überhaupt über so viele Devisen verfüge3. Es bliebe deswegen nur noch die dritte Möglichkeit, im Wege des Kredits die Schuldsumme zu erhalten. Die Reparationskommission, die die Industrieaktion4 mit größter Aufmerksamkeit verfolgt hätte, wäre der Ansicht, daß die Industrie mit Leichtigkeit 500 Millionen Goldmark im Ausland aufnehmen könne. Er stelle zur Erörterung, ob nicht die Industrie zu einer 2. Kreditaktion – getrennt von der ursprünglichen – aufgefordert werden solle. Zu diesem Zweck schlüge er vor, ein Schreiben etwa folgenden Inhalts an das geschäftsführende Präsidialmitglied des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Herrn Geheimrat Dr. Bücher, zu senden. Der Reichskanzler verlas darauf den anliegenden Entwurf des Schreibens5.

2

Siehe dazu Mitteilungen des RK über ein Gespräch mit Vertretern der Repko in der Besprechung vom 13.11.21 (Dok. Nr. 141).

3

Vergleiche dazu die Mitteilungen Büchers über die Höhe der zu erlangenden Kredite (50 Mio) in der Besprechung vom 10.11.21 (siehe Dok. Nr. 133).

4

Zur Industrieaktion siehe Dok. Nr. 106 Anm. 2, Dok. Nr. 133 Anm. 1 und Dok. Nr. 135 Anm. 2.

5

Wortlaut des Schreibens siehe Dok. Nr. 142 Anm. 3; Antwort der Industrie siehe Dok.- Nr. 147 Anm. 1

[400] Danach gab der Reichskanzler nähere Erläuterungen. Der Kredit könne in frühestens 7–9 Monaten abgetragen werden, wenn die Industrie dem Reiche den erlangten Kredit überweise und ihre Kreditverpflichtungen in Devisen abdecke, dann wäre es für sie ausgeschlossen, darüber hinaus noch Devisen für die sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Reiches aufzubringen. Da aber die Reparationskommission selbst angeregt hätte, daß die Industrie den Kredit durch die Devisen abdecke, die bisher durch die Devisenerfassung dem Reiche zugeflossen wären, könne man zu dem Schluß kommen, daß nach Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen des Januar und Februar ein Moratorium gewährt werden würde. Allerdings hätte die Reparationskommission auf eine direkte Frage hiernach ausweichend geantwortet und sich nicht für ermächtigt erklärt, hierzu eine Erklärung abzugeben. Die Zuständigkeit der Reparationskommission ginge angeblich nur dahin, die Zahlungsverpflichtungen Deutschlands für Januar und Februar sicherzustellen. Besonders fanatisch hätte der Präsident Dubois auf Zahlung gedrängt und ein Diskutieren über spätere Zeit abgelehnt.

Staatssekretär Schroeder berichtete über seine und des Staatssekretärs Dr. Hirsch Verhandlungen am gestrigen Nachmittage mit Bradbury über eine Stundung späterer Leistungen. Bradbury wollte nicht gedrängt sein und hätte angegeben, daß er nicht allein diese Frage mit ihnen erörtern könnte; bestimmte Zusagen hätte er also nicht gemacht6.

6

Siehe Dok. Nr. 141 Anm. 5

Vizekanzler Bauer erschien es fraglich, ob es richtig sei, noch einmal an die Industrie heranzutreten. Die in der Resolution der Industrie gestellten nicht ernst gemeinten Bedingungen der Kreditaktion7 bedeuteten eine Verhöhnung der Regierung. Ein nochmaliges Herantreten an die Industrie würde ebenso ergebnislos sein und lediglich von dem Gesichtspunkt aus einen Wert haben, daß die Industrie erneut ins Unrecht gesetzt würde. Er schlage vor, den Entwurf des Reichswirtschaftsrats (Hachenburg) zu verabschieden, der die Grundlage zu einer Erfassung der Sachwerte gäbe8. Erst dann könnten wir in Erwägung ziehen, ob wir den Brief an die Industrie abschicken sollten.

7

Siehe Dok. Nr. 133 Anm. 1 und Dok. Nr. 135 Anm. 2

8

Zum Gesetzentwurf des VRWiR (Plan Hachenburg) siehe Dok. Nr. 115 Anm. 3.

Im übrigen müsse er sich die Frage vorlegen, ob es überhaupt zweckmäßig sei, die 500 Millionen Goldmark aufzubringen, wenn wir trotz dieser gewaltigen Anstrengungen im Frühjahr wieder vor derselben Frage ständen. Lieber sollten wir jetzt schon die uns angedrohten Zwangsmaßnahmen über uns ergehen lassen. Nur bei begründeter Aussicht auf eine Stundung sollten wir uns bemühen, die verlangten Summen aufzubringen.

Der Reichskanzler versprach sich von der Verabschiedung des Gesetzentwurfs9, da er nur formellen Charakter habe, keinen Erfolg.

9

Siehe Anm. 8

Reichswirtschaftsminister Schmidt glaubte, daß eine Stundung oder Erleichterung des Zahlungsplanes zu erwarten sei. Daß das Reich die Mittel nicht aufbringen könnte, sehe auch die Reparationskommission ein; sie glaube aber,[401] daß die Industrie es könne. Es sei schwer zu sagen, ob die Industrie genügend Devisen im Vorrat besäße. Freiwillig würde sie sie nicht abliefern, zwangsweise würden wir nicht genügend hereinbekommen. Namentlich würden wir die im Ausland untergebrachten Guthaben nicht erfassen können. Ein Zwang zur Kreditaufnahme fehle uns ebenfalls. Gäbe die Industrie aber wirklich alle verfügbaren Devisen ab, dann sei ein weiterer Marksturz nicht zu verhindern und den notwendigsten Zahlungen würden Devisen fehlen. Es sei daher ganz ausgeschlossen, daß für die nach dem Februar fälligen Quartalszahlungen noch Devisen zu erhalten seien. Wenn deswegen der Erfolg unserer ganzen Bemühungen, die Raten für Januar und Februar aufzubringen, der wäre, unsere Bankrotterklärung auf ein Vierteljahr hinauszuschieben, dann schiene es ihm richtiger, jetzt schon zu sagen, wir sähen keinen Ausweg, als auch unsere letzten Mittel zwecklos zu opfern. Hierüber müsse man jedoch wegen der Bedeutung der Frage mit den Führern der Fraktionen Fühlung nehmen.

Was den Gesetzentwurf des Reichswirtschaftsrats angehe, schließe er sich der Auffassung des Reichskanzlers an. Ob sich das Gesetz auf Zwangsmaßnahmen umstellen lasse, könne er zur Zeit nicht beurteilen.

Staatssekretär Dr. Hirsch berichtete danach nochmals eingehend über die von ihm und Staatssekretär Schroeder mit Bradbury gepflogenen Verhandlungen und kam zu dem Schluß, daß Bradbury keine bestimmten Stundungsversprechen gegeben hätte. Auf Wunsch des Reichskanzlers sagte er zu, eine besondere Aufzeichnung über die Verhandlungen anzufertigen und sie dem Reichskanzler zuzusenden10.

10

In R 43 I /2449 , Bl. 264 f.; zum Inhalt siehe Dok. Nr. 141 Anm. 5.

Trotz der Ungewißheit über spätere Zahlungsverpflichtungen Deutschlands hielt es Staatssekretär Dr. Hirsch für richtig, den Brief an die Industrie abzusenden, weil wir dadurch der Reparationskommission unseren guten Willen bekundeten. Eine bedingungslose Annahme durch die Industrie sei jedenfalls nicht zu erwarten. Es frage sich deswegen jetzt schon, welche Druckmittel wir gegen die Industrie anwenden könnten.

Der Entwurf des Reichswirtschaftsrats habe in dieser Hinsicht keine Bedeutung, weil sich Zwangsmittel nicht leicht hineinarbeiten ließen. Vielleicht ließe sich aber durch ein Notgesetz ein Zwang zur Deklaration über Guthaben im Ausland mit Eidespflicht einführen. Zur Erfassung der Auslandsguthaben müßten wir um die Unterstützung der Ententeländer nachsuchen. Schließlich käme eine erhöhte Erfassung der Devisen in Betracht. Sie würde jedoch zu einer Kursverschlechterung führen und sei deswegen zu verwerfen.

Der Reichskanzler schlug vor, die Frage von Zwangsmaßnahmen später zu erörtern.

Reichsminister Dr. Hermes betonte, daß das Wesentlichste für uns wäre zu erfahren, ob wir nach Bezahlung der Januar- und Februarraten Stundung erhielten oder nicht. Sollte uns kein Moratorium gewährt werden, so wären Anstrengungen, die 500 Millionen Goldmark aufzubringen, zwecklos.

Er stimme dafür, den Brief an die Industrie abzusenden. Die Industrie[402] würde voraussichtlich nicht unbedingt ablehnen, sondern formulierte Bedingungen stellen. Diese Bedingungen würden uns die Möglichkeit geben, mit der Reparationskommission die Frage späterer Stundung zu erörtern. Darin läge die Bedeutung der Absendung des Briefes.

Der Reichskanzler teilte mit, daß Geheimrat Bücher den Briefinhalt bereits kenne und sich über seine Bedeutung klar wäre. In der Antwort würde die Industrie auf die Notwendigkeit des Devisenbedarfs des Reichs hinweisen und daraus Bedenken gegen die geforderte Kreditaktion herleiten. Würde ein so abgefaßter Brief mit der Reparationskommission besprochen werden, so würde notwendigerweise der Gedanke einer Stundung in den Vordergrund geschoben. Mit der Absendung des Briefes wäre die Frage noch nicht präjudiziert, ob wir die Januar- und Februarraten zahlen sollten oder nicht; der Brief müßte jedenfalls abgesandt werden.

Reichsverkehrsminister Groener stimmte dem Vizekanzler Bauer darin zu, daß die Antwort der Industrie auf die Kreditaktion in der ursprünglichen Form eine Art Verhöhnung darstelle. Auch ihm schien es deswegen bedenklich, nochmals an die Industrie heranzutreten. Im übrigen glaubte er, daß der Einfluß von Geheimrat Bücher nicht sehr groß wäre; er hielt es deswegen für fraglich, ob sich dessen Ansicht durchsetzen würde und die Antwort der Industrie11 der Reparationskommission gegenüber verwertbar wäre.

11

Zum Inhalt des Antwortschreibens siehe Dok. Nr. 147 Anm. 1.

Der Reichskanzler glaubte nicht, daß in der Antwort bezüglich der Frage der großen Kreditaktion eine wirkliche Verhöhnung zu erblicken sei. Stinnes wenigstens nehme die Bedingungen durchaus ernst. Man müsse sich morgen im Kabinett darüber klar werden, ob in dieser Woche noch eine Erklärung im Reichstag abgegeben werden solle. Sie dürfe jedenfalls nicht nur polemisch gehalten sein und müsse ernste Ankündigung neuer Maßnahmen gegen die Industrie und ein Reformprogramm für die Verkehrsbetriebe des Reichs enthalten.

Wenn wir jetzt die Substanz der Industrie erfassen wollten, so frage es sich, was wir mit der erfaßten Substanz machen sollten. Wenn wir sie der Reparationskommission aushändigten, dann wären wir nach einem Vierteljahr wieder in derselben schwierigen Lage wie jetzt. Ihm schiene die Ausführung des Reichsministers a. D. Dr. Rathenau auf dem Parteitag der Demokratischen Partei in Bremen, die dahingingen, der Industrie die Verpflichtung zu Lieferungen in natura aufzulegen, sehr beachtenswert12. Der Vorschlag müsse noch ernsthaft durchdacht werden.

12

Siehe Schultheß 1921 I, S. 319.

Das Kabinett beschloß darauf, die Industrie zu einer Sonderkreditaktion, unabhängig von der ursprünglichen Kreditaktion, aufzufordern, und zwar durch einen an Geheimrat Dr. Bücher zu richtenden Brief des vom Reichskanzler formulierten und vorgelesenen Inhalts.

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