2.184.3 (wir1p): 3. Erhöhung des Reichszuschusses für die Unterstützung von Kleinrentnern (Rundschreiben des Herrn Reichsarbeitsministers vom 4. Januar 1922 – VIII 48/22 –).

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3. Erhöhung des Reichszuschusses für die Unterstützung von Kleinrentnern (Rundschreiben des Herrn Reichsarbeitsministers vom 4. Januar 1922 – VIII 48/22 –).

Ministerialdirektor Ritter schlug vor, zur Linderung der Not der Kapitalrentner statt 200 Millionen 500 Millionen Mark in den Reichshaushalt einzusetzen3. Der Reichsfinanzminister widersetzte sich diesem Antrage und hielt es für angezeigt, es bei den 200 Millionen zu belassen und evtl. später durch Nachtragsetat eine Erhöhung anzufordern. Das Kabinett stimmte dem Vorschlage des Reichsfinanzministers zu.

3

In seinem Schreiben vom 4.1.22 an den StSRkei hatte das RArbMin. dazu ausgeführt: „Zur Linderung der Not der Kapitalrentner war in Aussicht genommen, in den Reichshaushalt für das Jahr 1922 einen Betrag von 200 Mio Mark einzusetzen, nachdem bereits durch Nachtragshaushalt für das Jahr 1921 für diesen Zweck 100 Mio Mark bewilligt waren. Inzwischen hat sich, insbesondere nach den Verhandlungen im Reichsrat, herausgestellt, daß der für 1922 in Aussicht genommene Betrag völlig ungenügend ist. Ich beabsichtige deshalb, den Voranschlag von 200 Mio Mark auf 500 Mio Mark zu erhöhen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen bitte ich, diese Erhöhung auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung zu setzen. Beschleunigte Erledigung durch das Kabinett erscheint mit Rücksicht auf die demnächst beginnenden Beratungen des Reichshaushalts für 1922 durch den Reichsrat geboten.“ (R 43 I /2104 , Bl. 35).

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