2.216.1 (wir1p): 1. Ernennung des Landrats und Polizeipräsidenten Schwendy in Kattowitz zum Reichs- und Staatskommissar für die Übergabe und Überleitung des oberschlesischen Abtretungsgebiets.

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[592]1. Ernennung des Landrats und Polizeipräsidenten Schwendy in Kattowitz zum Reichs- und Staatskommissar für die Übergabe und Überleitung des oberschlesischen Abtretungsgebiets.

Das Kabinett stimmt auf Vortrag von Legationsrat von Dirksen der Ernennung zu1.

1

Mit Schreiben vom 9.2.1922 an den StSRkei hatte der PrIM mitgeteilt, daß das PrStMin. in seiner Sitzung vom 27.1.1922 den Landrat und Polizeipräsidenten Schwendy zum StKom. für die Übergabe und Überleitung des oberschlesischen Abstimmungsgebietes bestellt habe und gebeten, diesen gleichzeitig auch zum RKom. zu ernennen. Der RAM brachte die Ernennung Schwendys auch von Reichs wegen mit einem Schreiben vom 20.2.1922 an den StSRkei ans Kabinett, indem er betonte, daß die Einheitlichkeit der Vertretung preußischer und Reichsinteressen unbedingt erforderlich sei (zitierte Dokumente in R 43 I /362 , Bl. 98 f., 126).

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