2.22.13 (wir1p): 13. Entwurf eines Gesetzes über die anderweite Festsetzung der Leistungen und Beiträge in der Invalidenversicherung.

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13. Entwurf eines Gesetzes über die anderweite Festsetzung der Leistungen und Beiträge in der Invalidenversicherung.

[Beschluß: die Angelegenheit soll unter den Ressorts ausgehandelt werden]

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