2.231.3 (wir1p): 3. Ernährungszuschüsse in Bayern.

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3. Ernährungszuschüsse in Bayern.

Das Kabinett beauftragte die Reichskanzlei, mit der bayerischen Regierung in der Frage Fühlung zu nehmen2.

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Der RArbM hatte am 10.3.1922 der Rkei mitgeteilt: „In der Täglichen Rundschau Nr. 64 vom 7.2.22 befindet sich folgende Notiz: ‚Bayrische Hilfsaktion für die Minderbemittelten. Das Bayrische Landwirtschaftsministerium wird anläßlich der bevorstehenden Brotpreiserhöhung in den nächsten Tagen dem Landtag einen Antrag unterbreiten auf Bewilligung von 76 Mio Mark zur Aufbringung von Brot, Kartoffeln und Milch für die minderbemittelte Bevölkerung. Das Finanzministerium hat seine Zustimmung noch nicht gegeben.‘ […] Nachdem durch den Fortfall des Reichszuschusses für Brotgetreide usw. mit einer gewaltigen Steigerung aller Preise für Nahrungsmittel zu rechnen ist, bin ich schon in Erwägung darüber eingetreten, in wie weit der Fortfall der Reichszuschüsse eine Erhöhung der ganz oder teilweise aus Reichsmitteln zu zahlenden Renten und ähnlicher Leistungen nach sich ziehen muß. […] Wenn die Bayerische Regierung ihrerseits wiederum besondere Mittel für Verbilligung von Nahrungsmitteln oder für die Bewilligung von Nahrungsmitteln in natura bereitstellt, so besteht die Gefahr, daß die übrigen Länder werden folgen müssen und daß die dem Abbau der Reichszuschüsse zugrundeliegenden Absichten durchkreuzt werden.“ (R 43 I /1375 , Bl. 355).

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