2.49.4 (wir1p): 4. Entwurf einer Verordnung über Beschlagnahme von Luftfahrzeuggerät.

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4. Entwurf einer Verordnung über Beschlagnahme von Luftfahrzeuggerät4.

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Es handelt sich um eine VO auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaus (RGBl 1921 II, S. 789 ). Der Entwurf R 43 I /20 , Bl. 424-428 ist identisch mit der endgültigen Fassung (RGBl 1921, II, S. 851  ff.) und wurde in Ausführung der im Ultimatum enthaltenen Verpflichtungen durch den RSchM mit Schreiben vom 6.7.1921 vorgelegt (R 43 I /20 , Bl. 423-428).

Dem Entwurf wurde zugestimmt. Der Reichsschatzminister wird das Weitere veranlassen.

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