2.7.1 (wir1p): Oberschlesien.

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Oberschlesien.

Staatssekretär v. Haniel macht Mitteilung von der aus der Anlage zum Protokoll ersichtlichen Note des französischen Botschafters1. Er teilte mit, daß[14] der italienische Botschafter mündlich empfohlen habe, Geld und Lebensmittel nach Oberschlesien zu senden mit dem Hinzufügen, daß die alliierten Regierungen die Garantie dafür übernähmen, daß die Sendungen an den für sie bestimmten Ort gelangten. Der englische Botschafter habe geraten, die deutsche Regierung möge, um ihren guten Willen zu zeigen, eine Probesendung mit einer bestimmten Adresse abgehen lassen und vor weiteren Sendungen abwarten, ob diese richtig angelangt sei.

1

Am 19.5.1921 hatte Laurent folgende Note an den RK gerichtet: „Herr Reichskanzler! Eure Exzellenz haben mich gestern in Kenntnis gesetzt von den Maßnahmen, die das Reichswehrministerium und das Verkehrsministerium getroffen haben, um die Bildung von Freikorps einzustellen und jegliche Beförderung von Freiwilligen und Waffen nach Oberschlesien zu untersagen. Nach den mir zugegangenen Informationen sind diese Maßnahmen zu spät getroffen worden, um das Eindringen bedeutender bewaffneter Kontingente von außerhalb nach Oberschlesien zu verhindern. Die im Gebiet von Kreuzburg unter dem Befehl von Arnim vereinigten Freikorps sollen mehr als 8000 Mann zählen. Desgleichen sollen sich das Freikorps von Aulock in der Gegend von Oppeln und das Freikorps von Schmidt bei Krappitz befinden. Die Gruppe Ratibor, die einen täglichen Bericht veröffentlicht, soll über 9000 Mann und mehrere Kanonen verfügen. Die erste Maßnahme, welche diese Lage gebieterisch erheischt, ist die strenge Abschließung der Grenze zwischen dem deutschen Gebiet und dem Abstimmungsgebiet seitens der deutschen Behörden. Die Polnische Regierung ist bereits einer derartigen an sie gerichteten Aufforderung nachgekommen. In zweiter Linie wäre ich Eurer Exzellenz dankbar, wenn sie die zuständigen Behörden anweisen wollten, der Interalliierten Kommission die Aufgabe der Lebensmittelversorgung zu erleichtern. Schließlich muß ich erneut darauf bestehen, daß die Reichsbank aufgefordert wird, unverzüglich die zur Bezahlung der Arbeiter notwendigen Fonds nach Oberschlesien abzuführen. Nach den dieser Botschaft gestern abend von den Legationsräten Richard Meyer und von Moltke gemachten Angaben soll diese Sendung an eine zweifache Bedingung geknüpft sein, einmal, daß die Kommission die pekuniäre Verantwortlichkeit für die Operation ihrerseits übernimmt und daß die Zahlungen auf gewisse Betriebe beschränkt werden, von denen die deutschen Vertreter annehmen, daß sie nicht unter der Kontrolle der Aufrührer stehen. Dieser Anspruch ist mit dem Buchstaben und dem Geist des Vertrages unvereinbar, welche der Regierungskommission als Vertreterin der alliierten Mächte die ausschließliche Verantwortlichkeit für die Aufrechterhaltung der Ordnung überläßt. Unter diesen Umständen ist die deutsche Regierung verpflichtet, der Kommission die Sorge zu überlassen, die Beförderung und die Verteilung der Fonds nach ihrem Ermessen sicherzustellen. Wenn das fällige Gehalt weiterhin zurückbehalten würde, so würde sie sich schwerlich dem Vorwurf entziehen können, daß sie die allgemeine Wiederaufnahme der Arbeit unmöglich gemacht und die Anarchie, welche die Kommission zu unterdrücken bemüht ist, in die Länge zieht. Indem ich im Auftrage meiner Regierung Eure Exzellenz auf diese verschiedenen Punkte aufmerksam mache, zweifle ich nicht, daß Sie sie in dem versöhnlichen Geiste, der die Richtschnur Ihrer Politik ist, prüfen werden, und von dem Wunsche beseelt sein werden, dazu beizutragen, daß ein Herd von Unruhen ausgelöscht wird, welcher für den allgemeinen Frieden besonders gefährlich ist. (Abschr. in R 43 I /355 , Bl. 174 f.).

Das Kabinett beschließt, zunächst die morgen hier anwesenden Vertreter der Industrie und der Gewerkschaften Oberschlesiens zu hören2.

2

Siehe Dok. Nr. 10, Anm. 1.

Wegen der in der Note geforderten Absperrung der Grenze zwischen Schlesien und Oberschlesien soll in der Antwort darauf hingewiesen werden, daß, da bisher eine tatsächliche Grenze zwischen diesen beiden Landesteilen nicht bestünde, erst durch Anweisung an die inneren Behörden das Erforderliche veranlaßt werden würde. Der Vergleich mit Polen treffe nicht zu, da zwischen Oberschlesien und Polen eine Grenze mit allen entsprechenden Grenzeinrichtungen vorhanden sei.

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