1.21.2 (wir2p): 2. [Antwort auf die Note der Reparationskommission.]

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2. [Antwort auf die Note der Reparationskommission.]

Der Reichskanzler weist darauf hin, daß demnächst einige Termine fällig seien, deren Wahrnehmung im Auge behalten werden müsse. Es komme u. a. die Frage der inneren Anleihe in Betracht3. Hierzu könne man sich etwa folgendermaßen äußern, daß das Gesetz über die Zwangsanleihe in Vorbereitung sei und den gesetzgebenden Körperschaften demnächst zugehen werde4.

3

Gemeint ist die Beantwortung der Note der Repko an den RK vom 13.4.1922, in der es zur Frage der Anleihe heißt: „Die Reparationskommission ist, wie sie in ihrem Schreiben vom 21.3.22 ausgeführt hat, vollkommen geneigt, im Jahre 1922 die Bezahlung eines beträchtlichen Teiles dieser Ausgaben mit Hilfe innerer freiwilliger oder Zwangsanleihen in Betracht zu ziehen. Die deutsche Regierung selbst zieht diese Möglichkeit, in der Zwangsanleihe die Mittel zu finden, die Gesamtheit des Defizits zu decken, nicht in Betracht.“ (RT-Drucks. Nr. 4484 , S. 5, Bd. 374).

4

Der Gesetzentwurf über die Zwangsanleihe wird am 30.5.22 dem RT vorgelegt (RT-Drucks. Nr. 4430, Bd. 374 ).

Reichsminister Rathenau macht darauf aufmerksam, daß Salvago Raggi in der Besprechung mit ihm die Auffassung geäußert habe, daß es denkbar sei, die 60 Milliarden neuer Steuern durch die Zwangsanleihe zu ersetzen und über die Kontrollmaßnahmen mit einem Ergebnis zu sprechen, daß Deutschland nicht unannehmbar erschiene5. In dieser Auffassung sehe er, Rathenau, eine Besserung. Es sei übrigens vielleicht auch möglich, Belgien durch das Markabkommen zu gewinnen, etwa so, daß man mit Belgien das Markabkommen abschließe unter der Voraussetzung, daß die Reparationskommission der deutschen Regierung ein längeres – mindestens einjähriges – Moratorium konzediere6. Man solle hier in Genua mit Theunis, Delacroix und Logan sprechen, am besten könne dies Bergmann tun.

5

Forderungen aus den Noten der Repko vom 21.3.22, siehe Dok. Nr. 229 Anm. 2 und 3.

6

Zum Belgischen Markabkommen siehe Dok. Nr. 87 Anm. 13, 14, 15.

Der Reichskanzler bittet das Reichsfinanzministerium, den Entwurf der Antwort an die Reparationskommission baldmöglichst herzustellen und ihm vorzulegen7.

7

Ein undatierter Entwurf in R 43 I /28 , Bl. 229-231; zum weiteren Verlauf siehe Dok. Nr. 263.

[739] Reichsminister Hermes meint, durch das Markabkommen mit Belgien müsse man mehr erreichen als ein Jahr, vielleicht 4 bis 5 Jahre.

Reichsminister Rathenau stimmt dem durchaus zu, man müsse auf ein möglichst großes Spatium hinausgehen.

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