2.49 (bru1p): Nr. 49 Abgeordneter Drewitz an den Reichskanzler, Berlin, 17. Juni 1930

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Nr. 49
Abgeordneter Drewitz an den Reichskanzler, Berlin, 17. Juni 1930

R 43 I /2364 , Bl. 334–338

[Stellungnahme der Wirtschaftspartei zum Programm der Reichsregierung]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler,

obwohl dem Reichstag das Gesamtprogramm für die Osthilfe, Arbeitsbeschaffung, Neuregelung der Arbeitslosenfürsorge und des Krankenkassenwesens ebensowenig wie die Deckungsvorschläge für das neue Defizit noch nicht vorliegen, halte ich mich für verpflichtet, zu dem, was bisher amtlich über die grundsätzlichen Absichten des Kabinetts verlautbart wurde, schon vor der weiteren parlamentarischen Behandlung der diesbezüglichen Fragen kurz Stellung zu nehmen.

Die Wirtschaftspartei ist, wie schon wiederholt auch im Plenum zum Ausdruck gebracht, nicht nur nicht in der Lage, irgendeiner Erhöhung der Ausgaben[207] zuzustimmen, sie beabsichtigt vielmehr, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf zu drücken, daß eine Herabsetzung der Ausgaben gegenüber dem von der Regierung Hermann Müller vorgelegten Reichshaushaltsplan durchgeführt wird. Wenn durch die katastrophale Lage auf dem Arbeitsmarkt vom Reich weitere Mittel, als bisher vorgesehen, für Zuschüsse an die Erwerbslosenversicherung bereitgestellt werden müssen, so kann das, ganz abgesehen von der unbedingt notwendigen Einschränkung der Leistungen durch grundlegende Reformen der Arbeitslosenversicherung nur durch Abstriche an anderen Stellen des Etats, nicht aber durch Erhöhung der steuerlichen Belastungen geschehen.

Solche Ersparnismöglichkeit sehen wir nicht nur in einer entsprechenden Reduzierung der Planstellen durch Nichtwiederbesetzung von freiwerdenden Stellen und, wie der Herr Reichsfinanzminister Moldenhauer verlangt, in einer Neuregelung der Bezüge der Beamten des Reiches, der Länder und Gemeinden1, sondern in einer Beschneidung der Sachausgaben in allen Ministerien. Wie Ihnen bekannt, sehr verehrter Herr Reichskanzler, vertritt meine Fraktion den Standpunkt, daß durch prozentuale Abstriche im Gesamtetat das von uns seit vielen Jahren verfolgte Ziel einer wirklichen Ausgabensenkung erreicht wird. Da die Mehrheit der Parteien dieser Idee ablehnend gegenüber stand, sind wir nicht durchgedrungen.

1

S. dazu Dok. Nr. 47, P. 4.

Die Verhandlungen bei der 2. Lesung des Reichshaushaltsplanes für 1930 haben erneut gezeigt, daß das der einzigste Weg für das Parlament ist, sich mit dem jetzt endlich einmütigen Bestreben zur Ausgabensenkung gegenüber der Beamtenschaft durchzusetzen. Meine Fraktion wird deshalb, wie den hinter der Regierung stehenden Parteien vielleicht mitgeteilt, erneut analog den Vorgängen in früheren Jahren einen Antrag auf prozentuale Senkung (5%) der Gesamtausgaben einbringen2. Dem Kabinett soll es überlassen bleiben, mit welcher Quote die einzelnen Ministerien zu dieser Ersparnis heranzuziehen sind. Von der Stellungnahme der Regierung und der Einstellung der hinter der Regierung stehenden Parteien zu diesem Antrag werden wir mit Rücksicht auf die prinzipielle Bedeutung, die eine solche Stellungnahme darstellt, unsere weitere Haltung abhängig machen müssen.

2

Ein derartiger Antrag ließ sich in den RT-Drucksachen nicht ermitteln.

Einer Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können wir mit Rücksicht auf die Tatsache, daß unsere Wirtschaft, insbesondere die gesamten Mittelstandsbetriebe und die kleinen und mittleren Industrieunternehmungen durch die hohen steuerlichen Belastungen schon heute preismäßig nicht mehr konkurrenzfähig sind, nur zustimmen, wenn durch Reduzierung der Beiträge zur Krankenkasse die Gesamtsoziallasten nicht erhöht werden3. Eine Belastung der Angestelltenschaft, wie sie der Moldenhauersche Vorschlag vorsieht, halten wir, wie in unserer Interpellation4 schon ausgesprochen, mit[208] Rücksicht auf die außerordentlich schwierige Lage der Angestelltenschaft, die heute schon kaum in der Lage ist, die für Alter, Krankheit und Invalidität erforderlichen Rücklagen zu machen und somit wirtschaftlich erheblich schlechter gestellt ist, als die durch Pensionen für Alter und Erwerbsunfähigkeit gesicherten Beamten für außerordentlich bedenklich.

3

Vgl. dazu Dok. Nr. 47, P. 9.

4

Die Wirtschaftspartei hatte in einer Kleinen Anfrage die RReg. aufgefordert, das Notopfer der Festbesoldeten nicht auf die Angestellten auszudehnen (Vorwärts Nr. 271 vom 13.6.30).

Dahingegen halten wir mit Rücksicht auf die notwendige Ausgabensenkung eine Änderung der Besoldungsordnung mit gleichzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, wonach sich Länder und Gemeinden der Klassifizierung und der Besoldungshöhe des Reiches anzupassen haben, grundsätzlich für notwendig, wobei allerdings darauf zu achten wäre, daß Familien- und Kinderzulagen aus sozialen Gründen unangetastet bleiben. Wenn von der Beamtenschaft im Interesse des Staatsganzen und damit in ihrem eigenen Interesse Verständnis für solche Maßnahmen erwartet wird, so muß dem Berufsbeamtentum auf der einen Seite endlich die Sicherheit gegeben werden, daß das Parlament zum Schutze der Rechte der Beamtenschaft dafür sorgt, daß Beamtenstellen grundsätzlich auch in höheren Verwaltungsstellen (Landräte, Polizeidirektoren, pp) nur von Berufsbeamten besetzt werden.

Bei der Revision der Arbeitslosenfürsorge legen wir neben einer [Ab-]änderung der Ausführungsbestimmunen, die den Mißbrauch dieser Einrichtung ausschließt, entscheidenden Wert darauf, daß Mittel und Wege gefunden werden, um es dem Reich zu gestatten, seine Zuschüsse in Naturalien im besonderen in Gutscheinen auf Roggenbrot auszufolgen, wobei der gewerbliche Mittelstand als die berufene Verteiler-Organisation eingeschaltet werden muß5.

5

Einen entsprechenden Antrag brachte die Wirtschaftspartei am 16.6.30 im RT ein (RT-Bd. 442 , Drucks. Nr. 2143 ).

Über die Frage der Arbeitsdienstpflicht werden wir demnächst eine besondere Vorlage einreichen. Wir halten den Moment für gekommen, dieses Problem mit aller Beschleunigung der Lösung entgegenzuführen6.

6

Die Wirtschaftspartei legte am 18.6.30 einen GesEntw. zur Durchführung der Arbeitsdienstpflicht und zur Behebung der Arbeitslosigkeit vor (RT-Bd. 442 , Drucks. Nr. 2159 ).

Im übrigen glauben wir, daß nur eine grundsätzlich produktions- und wirtschaftsfreundliche Politik in der Lage ist, der katastrophalen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Einhalt zu gebieten. Alle Maßnahmen, die die Regierung in dieser Richtung trifft, werden entsprechend unserer Haltung beim Agrarprogramm unbedingt unsere Unterstützung finden, wie auf der anderen Seite jede produktionsfeindliche Maßnahme, im besonderen eine Erhöhung der Ausgaben mit aller Entschiedenheit von uns verlangt wird.

Ich glaube jetzt schon darauf hinweisen zu müssen, daß wir im Herbst vor einem weiteren unübersehbaren Defizit stehen, wenn sich, durch die großen Rückgänge der Steuerzahlungen die katastrophale Lage der Wirtschaft in ihrer ganzen Tragweite auswirkt. Um so mehr müssen die Ausgabensenkungen jetzt unbedingt in ausreichendem Umfange durchgeführt werden.

Ebenso möchte ich keine Ungewißheit darüber lassen, daß meine Fraktion mit aller Entschiedenheit dagegen ankämpfen wird, daß ein evtl. abzudeckendes Defizit durch neue, die Wirtschaft schädigende Steuern, oder durch die Erhöhung[209] bestehender Steuern beseitigt wird, da heute schon feststeht, daß aus der Wirtschaft, welche Steuerarten man auch immer wählen mag, bis auf eine Besteuerung der Betriebe der öffentlichen Hand weitere Abgaben ohne eine[n] vollkommenen Zusammenbruch nicht herausgepreßt werden können.

Ich halte mich für verpflichtet, sehr verehrter Herr Reichskanzler, diese unsere Stellungnahme noch einmal zu präzisieren. Ich hoffe zuversichtlich, daß sich unsere Ansichten und Vorschläge mit der Regierungsvorlage in so weitgehender Übereinstimmung befinden, daß wir weiter wie bisher mit der Regierung für die Gesundung der Reichsfinanzen und die Sanierung der deutschen Wirtschaft und damit für das Wohl von Volk und Staat arbeiten können.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung für Sie bin ich, sehr verehrter Herr Reichskanzler,

Ihr ergebener

Hermann Drewitz

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