1.98.12 (bru3p): 12.) Zuckerzoll.

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12.) Zuckerzoll.

Der Reichsminister der Finanzen trat für die Aufrechterhaltung des Zuckerzolls ein25.

25

In einer gemeinsamen Vorlage vom 18.12.31 hatten der RFM und der REM die Fortdauer des erhöhten Zuckerzolls über das Jahr 1931 hinaus mit Rücksicht auf den notleidenden Zuckerrübenanbau verlangt. Nach dem Ges. vom 26.3.30 (RGBl. I, S. 88 ) sollte ab 1.1.32 der normale niedrigere Zuckerzoll gelten (R 43 I /2422 , Bl. 56–59).

In gleichem Sinne sprach sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aus. Er hielt es nicht für möglich, in diesem Jahre noch die Bestimmungen zu ändern.

Der Reichskanzler bedauerte, wenn beim Zucker keine Preisermäßigung erfolgen könnte. Eine Ermäßigung der Zuckersteuer, die an sich geboten wäre, käme aus reparationspolitischen Gründen nicht in Frage.

Auch der Reichsarbeitsminister wies auf die Bedenken hin, die der Aufrechterhaltung des Zuckerpreises entgegenstünden.

Reichsminister Schlange hielt es im Interesse der Landwirtschaft für notwendig, den Zuckerzoll aufrechtzuerhalten. Andernfalls würde es nicht möglich sein, die Zuckerrübenpreise einigermaßen auskömmlich zu gestalten. Die enormen Vorräte seien unter der Voraussetzung beliehen, daß der Zuckerpreis der gleiche bleibe.

Das Reichskabinett trat dem Vorschlag des Reichsministers der Finanzen bei26.

26

Vgl. die Vo. über Zolländerungen vom 21.12.31 (RGBl. I, S. 789 ).

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