2.101.6 (bau1p): 6. Auslegung der Artikel 168, 169 und 440 des Friedensvertrags.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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6. Auslegung der Artikel 168, 169 und 440 des Friedensvertrags.

Der Reichsschatzminister machte Mitteilung von einer ihm zugegangenen vertraulichen Nachricht, aus der zu ersehen sei, in welcher Weise seitens der Entente voraussichtlich die Artikel 168, 169 des Friedensvertrags ausgelegt werden würden9. Er machte auf die Folgen aufmerksam, welche diese Auslegung auf die in Frage kommenden Betriebe äußern würde. Die Besprechung hierüber wurde jedoch abgebrochen, da die Angelegenheit noch nicht genügend geklärt schien. Die Sache wurde zur interkommissarischen Erörterung, die am Mittwochnachmittag [12. 11.] stattfinden soll, zurückverwiesen. Der Reichsschatzminister wird das Weitere veranlassen und dann einen entsprechenden Antrag dem Kabinett vorlegen10.

9

Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Begriffen, Erläuterungen und Listen betr. die in den zit. Artt. des VV enthaltenen Angaben über Waffen, Munition und Kriegsgerät, das nach Inkrafttreten des VV abgeliefert bzw. dessen Produktion untersagt oder eingeschränkt werden soll. Diese von der Wako Düsseldorf am 24. 10. mitgeteilten Unterlagen stützen sich auf Informationen seitens der brit. Rheinarmee (R 43 I /1352 , Bl. 63–83).

10

Dazu nichts ermittelt. – Die Angelegenheit scheint nochmals am 14. 11. vom Rkab. behandelt worden zu sein, doch wurde in dieser Sitzung, von der kein Prot. vorliegt, kein Beschluß gefaßt (R 43 I /1345 , Bl. 36). Nach Inkrafttreten des VV sucht der Vorsitzende der IMKK, Gen. Nollet, den RK am 23.2.20 auf, um sich über unkontrollierte Zerstörungen und die Nichtablieferung von Kriegsmaterialien zu beschweren (R 43 I /13 , Bl. 248 f.). Er wird vom RK an den RWeM verwiesen. Zum Fortgang s. Dok. Nr. 177, insbesondere Anm. 5.

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