2.113.1 (bau1p): 1. Austausch der beim Wiederaufbau beschäftigten Gefangenen gegen freie Arbeiter.

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1. Austausch der beim Wiederaufbau beschäftigten Gefangenen gegen freie Arbeiter1.

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In der all. Note vom 15. 11. war die Rückführung der in all. Hand befindlichen Kriegsgefangenen mit dem Wiederaufbau der zerstörten Gebiete in Nordfrankreich in Beziehung gebracht worden (vgl. Dok. Nr. 107 b, Anm. 3). In einer Stellungnahme u. d. T. „Zur Note Clemenceaus vom 15. November. Rückgabe der Kriegsgefangenen und Wiederaufbau“, die MinDir. Müller vom RMinWiederaufbau am 20. 11. dem UStSRkei übergibt, wird ein dt. Verschulden für „die von Herrn Clemenceau vermißte Einigung in der Wiederaufbaufrage“ geleugnet und betont, die RReg. müsse jeden Versuch, die Gefangenenfrage zu einer Geiselfrage zu machen, auf das entschiedenste zurückweisen (R 43 I /234 , Bl. 150–153). – Die Frage, ob ein Junktim zwischen den beiden Problemkreisen bestehe – vgl. dazu bereits Dok. Nr. 43, P. 1, Anm. 4 –, wird am 26. 11. von der DNVP-Fraktion der NatVers. zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage gemacht (NatVers.-Bd. 340 , Drucks. Nr. 1589 ; verneinende Beantwortung ebd., Bd. 331, S. 3857).

Nach längerer Aussprache ergibt sich Einmütigkeit, daß die Frage der Rückkehr der Gefangenen von der Frage des Wiederaufbaus im deutschen Interesse grundsätzlich streng getrennt zu halten ist, daß auch zur Zeit keine Möglichkeit besteht, freie Arbeiter in genügender Zahl nach Nordfrankreich bei den dortigen Arbeitsverhältnissen und Zukunftsaussichten zu senden und daß endlich die Hinsendung von einzelnen Trupps Arbeitern auch keine Gewähr für schnellere Rückkehr der Gefangenen biete.

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